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BayObLG, 25.06.2020 - 1 VA 43/20 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 1922, § 2353; BayHintG Art. 16, Art. 21, Art. 18 Abs. 2 Nr. 1, Art. 20 Abs. 1 Nr. 2; EGGVG § 23 Abs. 1, Abs. 2; FamFG § 352e Abs. 1 S. 1, § 357 Abs. 2 S. 1; VwVfG § 33, § 34
Zum Nachweis der Erbenstellung im Hinterlegungsverfahren - rewis.io
Zum Nachweis der Erbenstellung im Hinterlegungsverfahren
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 1962
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 24.02.2021 - 101 VA 151/20
Bayerisches Oberstes Landesgericht als Tatsacheninstanz im Verfahren über die …
Ist mit der Entscheidung über die Beschwerde, Art. 8 Abs. 1 und 2 BayHintG, die Herausgabe des hinterlegten Gegenstandes abgelehnt worden, kann mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung ein Verpflichtungsantrag nach § 23 Abs. 2 EGGVG gestellt werden (BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020, 1 VA 43/20, FamRZ 2020, 1962 [juris Rn. 22]). - BayObLG, 19.08.2021 - 102 VA 56/21
Wiedereinsetzung bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung
Die materielle Berechtigung am hinterlegten Betrag wird im formellen Verwaltungsverfahren nicht geprüft (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020, 1 VA 43/20, juris Rn. 36).