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BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 147/01 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Notare Bayern , S. 77
§ 39 Abs. 1 Satz 1 KostO
Geschäftswert des Gesellschaftsvertrages einer KG - Deutsches Notarinstitut
KostO § 39 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
KG; Komplementär; Gründungsvertrag; Kommanditkapitals; Geschäftswert
- Judicialis
KostO § 39 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 39 Abs. 1 Satz 1
Ansetzung des Gesellschaftskapital für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2001, 1812
- DB 2001, 2440
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 01.03.1982 - BReg. 3 Z 141/79
Zur Kostenbewertung von Bauherrenmodellen
Auszug aus BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 147/01
Die Summe der Werte dieser Leistungen bildet den Geschäftswert der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages (vgl. BayObLGZ 1963, 141/149; 1982, 96/103 m.w.N.).
- LG Bielefeld, 19.10.2001 - 24 T 19/01
Eintragung des Zusatzes "... sowie alle damit verbundenen Nebengeschäfte" beim …
B. Kostenrecht - Ermächtigung zur Aufnahme weiterer Kommanditisten im KG-Vertrag (BayObLG, Beschluss vom 25.7. 2001 - 3Z BR 147/01 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) KostG § 39 Abs. 1 S. 1 Ermächtigt ein Gesellschaftsvertrag über die Gründung einer Kommanditgesellschaft den persönlich haftenden Gesellschafter unter Zustimmung eines Beirats vertraglich bindend zur Aufnahme weiterer Kommanditisten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag des Gesellschaftskapitals, ist für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages dieser Höchstbetrag des Gesellschaftskapitals anzusetzen, wenn jedenfalls einzelne Gesellschafter die Aufnahme neuer Kommanditisten nicht mehr verhindern können.