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   BayObLG, 25.07.2005 - 2Z BR 230/04   

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https://dejure.org/2005,9246
BayObLG, 25.07.2005 - 2Z BR 230/04 (https://dejure.org/2005,9246)
BayObLG, Entscheidung vom 25.07.2005 - 2Z BR 230/04 (https://dejure.org/2005,9246)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juli 2005 - 2Z BR 230/04 (https://dejure.org/2005,9246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 28 Abs. 1; ; WEG § 28 Abs. 2; ; WEG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 Abs. 1, 2 § 47
    Fälligkeit von Wohngeldforderungen - Kostentragung bei Erledigung der Hauptsache nach Geltendmachung nichtfälliger Wohngeldforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümerversammlung nicht zuständig für Fälligkeitsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fälligkeit von Wohngeldforderungen; Gerichtskosten bei Forderung von nicht fälligen Wohngeldforderungen nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Beschlusszuständigkeit der Eigentümerversammlung für Fälligkeitsregelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1607
  • NZM 2005, 786
  • ZMR 2005, 55
  • ZMR 2006, 55
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    Auszug aus BayObLG, 25.07.2005 - 2Z BR 230/04
    Vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2.10.2003 (= NJW 2003, 3550) war es jedenfalls nicht offensichtlich, dass eine in der Gemeinschaft durch Beschluss getroffene generelle Fälligkeitsregelung nichtig ist.

    Denn diese sind als generelle Fälligkeitsregelung für alle zukünftigen Wirtschaftspläne nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nichtig (BGH NJW 2003, 3550).

    Eine eindeutige Sach- und Rechtslage war jedenfalls bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2.10.2003 (BGH NJW 2003, 3550) nicht gegeben; die Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung zu diesem Zeitpunkt war nicht offensichtlich.

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 25.07.2005 - 2Z BR 230/04
    Dafür fehlt der Eigentümerversammlung nämlich die Beschlusszuständigkeit (BGHZ 145, 158/168).
  • BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 179/01

    Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Ungültigerklärung eines

    Auszug aus BayObLG, 25.07.2005 - 2Z BR 230/04
    Eine Beweisaufnahme findet nach Erledigung nicht mehr statt (BayObLG NZM 2002, 623/624).
  • KG, 15.09.2000 - 24 W 747/99
    Auszug aus BayObLG, 25.07.2005 - 2Z BR 230/04
    Auch § 10 des Verwaltervertrags, der zugleich eine Fälligkeitsregelung im Sinn von § 28 Abs. 2 WEG beinhaltet (siehe KG FGPrax 2000, 221/222), ändert daran nichts, weil die Klausel nur Ansprüche aus dem für das jeweilige Kalenderjahr beschlossenen Wirtschaftsplan erfasst.
  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Kostenentscheidung nach Rücknahme der

    Auszug aus BayObLG, 25.07.2005 - 2Z BR 230/04
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann diese Entscheidung nur daraufhin überprüfen, ob der Tatrichter die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten, insbesondere ob er wesentliche Gesichtspunkte außer Acht gelassen, sich mit den Denkgesetzen in Widerspruch gesetzt oder sonst von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes widersprechenden Gebrauch gemacht hat (vgl. BayObLGZ 1997, 148/151 m.w.N.; BayObLG WuM 2003, 296).
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