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   BayObLG, 25.08.1980 - RReg. 4 St 190/80   

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https://dejure.org/1980,1576
BayObLG, 25.08.1980 - RReg. 4 St 190/80 (https://dejure.org/1980,1576)
BayObLG, Entscheidung vom 25.08.1980 - RReg. 4 St 190/80 (https://dejure.org/1980,1576)
BayObLG, Entscheidung vom 25. August 1980 - RReg. 4 St 190/80 (https://dejure.org/1980,1576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Änderung der Vollstreckungsreihenfolge bei Maßregeln der Besserung und Sicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1522
  • MDR 1981, 158
  • Rpfleger 1980, 486
  • BayObLGSt 1980, 77
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BayObLG, 25.08.1980 - RReg. 4 St 190/80
    Ihre Anordnung belastet den Verurteilten neben einer Freiheitsstrafe zusätzlich (BGHSt 28, 327, 331).
  • BayObLG, 08.09.1998 - 1Z AR 78/98

    Rechtskraft eines durch das angegangene Konkursgericht auf Antrag des Gläubigers

    Auch in Konkursverfahren kann bei Zuständigkeitsstreit das zuständige Konkursgericht gemäß § 72 KO i.V.m. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO durch das nächsthöhere gemeinschaftliche Gericht bestimmt werden (Kilger/K. Schmidt Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 71 KO Anm. 6 m.w.N.; vgl. auch BayObLG Rpfleger 1980, 486 ).

    a) Der Verweisungsbeschluß des Amtsgerichts Regensburg vom 11.8.1998 kann schon deshalb keine Bindungswirkung 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO i.V.m. § 72 KO ) entfalten, weil er der Gemeinschuldnerin nicht mitgeteilt und ihr gegenüber daher nicht wirksam geworden ist (vgl. auch BayObLG Beschluß vom 12.8.1980 Allg. Reg. 82/80, insoweit in Rpfleger 1980, 486 nicht abgedruckt).

    Unter gewerblicher Niederlassung ist nur die Hauptniederlassung, d.h. der Mittelpunkt des geschäftlichen Daseins für den Verkehr nach außen, zu verstehen (BayObLG Rpfleger 1980, 486 ).

  • BayObLG, 08.09.1998 - 1Z AR 77/98

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Konkurseröffnungsverfahren

    Auch in Konkursverfahren kann bei Zuständigkeitsstreit das zuständige Konkursgericht gemäß § 72 KO i.V.m. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO durch das nächst höhere gemeinschaftliche Gericht bestimmt werden (Kilger/K. Schmidt Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 71 KO Anm. 6 m.w.N.; vgl. auch BayObLG Rpfleger 1980, 486 ).

    a) Der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 11.8.1998 kann schon deshalb keine Bindungswirkung (§ 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO i.V.m. § 72 KO ) entfalten, weil er der Gemeinschuldnerin nicht mitgeteilt und ihr gegenüber daher nicht wirksam geworden ist (vgl. auch BayObLG Beschluss vom 12.8.1980 Allg. Reg. 82/80, insoweit in Rpfleger 1980, 486 nicht abgedruckt).

    Unter gewerblicher Niederlassung ist nur die Hauptniederlassung, d.h. der Mittelpunkt des geschäftlichen Daseins für den Verkehr nach außen, zu verstehen (BayObLG Rpfleger 1980, 486 ).

  • OLG Dresden, 25.05.1993 - 2 Ws 186/93

    Entziehungsanstalt; Einweisungsanordnung; Maßregelvollzug; Unzulässige

    Dies hat der Bundesgerichtshof für die vergleichbare Frage, ob von der Verhängung einer Maßregel deswegen abgesehen werden kann, weil es im zuständigen Bereich keine Anstalt gibt, die eine erfolgversprechende Behandlung durchführen könnte, bereits eindeutig dahingehend beantwortet, daß es nicht Sache der Gerichte sein könne, einem eindeutigen Gesetzesbefehl die Gefolgschaft deshalb zu versagen, weil die Exekutive nicht die zu seiner Durchführung erforderlichen Mittel bereithalte (BGH 28, 327, 329; vgl. auch Bayr.ObLG NJW 1981, 1522 ).
  • OLG Hamburg, 04.06.1993 - 2 Ws 246/93

    Vollstreckungsreihenfolge; Nachträgliche Änderung; Maßregelzweck; Verbüßen der

    Die Umkehrung der regelmäßigen Vollstreckungsreihenfolge muß nicht nur zweckmäßig, sondern notwendig sein, um den Verurteilten dem Ziel der Maßregel näher zu bringen (vgl. BGH in NStZ 1987, 574 ; OLG Düsseldorf, a.a.O.; BayObLG in NJW 1981, 1522 ; Stree, a.a.O., Rdn. 7).
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