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   BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 61/95   

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https://dejure.org/1995,3243
BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 61/95 (https://dejure.org/1995,3243)
BayObLG, Entscheidung vom 25.10.1995 - 2Z BR 61/95 (https://dejure.org/1995,3243)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 2Z BR 61/95 (https://dejure.org/1995,3243)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2113; GBO § 51

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Eintragung eines Eigentümerwechsels und Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch; Unrichtigkeit des Grundbuchs; Löschung eines Vermerks, der erst gar nicht hätte eingetragen werden dürfen; Zugehörigkeit des Grundstücks zum Nachlass; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfügung des überlebenden Ehegatten über ein Grundstück, das zum Gesamtgut gehört

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1996, 150
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.12.1977 - V ZR 140/76

    Einsetzung zum befreiten Vorerben durch einen Miterben - Sicherung des

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 61/95
    Der BGH und andere Gerichte haben den Grundsatz auf vergleichbare Fälle der Vererbung von Gesamthandsberechtigungen an den Vorerben ausgedehnt (BGH, NJW 1978, 698 ; BayObLGZ 1994, 177, für die Vererbung eines Erbteils; OLG Köln, Rpfleger 1987, 50 für die Vererbung des Anteils am Vermögen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts).

    Es geht darum, sich in einem Konflikt zwischen widersprechenden Interessen für das »geringere Übel« zu entscheiden (vgl. BGH, NJW 1978, 698 ); als dieses erscheint dem Senat nach wie vor, den Schutz des Nacherben einzuschränken.

    Reichweite des vorst. Grundsatzes (2) Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz unterliegt entgegen der Ansicht des Beteiligten zu 3 keiner weiteren Differenzierung nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BGH, aaO.); er gilt auch gleichermaßen für entgeltliche und unentgeltliche Verfügungen und ist nicht auf Grundstücke beschränkt, die zum Vermögen einer Personenhandelsgesellschaft gehören (vgl. BGH, NJW 1964, 768; 1976, 893; 1978, 698).

  • BGH, 26.02.1958 - IV ZR 245/57

    Unentgeltliche Verfügung des Vorerben

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 61/95
    freie Verfügungsmöglichkeit des überlebenden Ehegatten und alleinigen Vorerben (Anschl. an BGH-Rechtspr.); Einschränkung des Nacherbenschutzes als »geringeres Übel« Der BGH hat den Interessengegensatz zwischen dem überlebenden Ehegatten und alleinigen Vorerben einerseits und den Nacherben andererseits zugunsten des Ehegatten entschieden (BGHZ 26, 378; BGH, NJW 1964, 768).

    Auch die Bestimmung des § 2138 Abs. 2 BGB greift in Fällen wie dem vorliegenden zum Schutze des Nacherben ein (vgl. BGHZ 26, 378).

  • BGH, 20.02.1970 - V ZR 54/67

    Schutz des Guten Glaubens des Grundstückserwerbers an die Vollerbenstellung des

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 61/95
    Mit der Entscheidung NJW 1976, 893 wurde die gegenteilige, nicht begründete Entscheidung BGH, NJW 1970, 943 wieder aufgegeben.

    Die kritischen bis ablehnenden Gegenstimmen (z. B. MÜNCHKOMM/KANZLEITER, BGB 3. Aufl., § 1482 Rdn. 5; ERMAN/HECKELMANN, BGB , 9. Aufl., § 1482 Rdn. 5 und 6; STAUDENMAYER, NJW 1965, 380; K. SCHMIDT, FamRZ 1976, 683; BATSCH, NJW 1970, 1314) geben dem Senat keinen Anlaß, von dieser Meinung, die als gefestigte Rechtsprechung zu bezeichnen ist, wieder abzugehen und die weitere Beschwerde gem. § 79 Abs. 2 GBO dem BGH zur Entscheidung vorzulegen.

  • BGH, 10.03.1976 - V ZB 7/72

    Antrag auf Löschung des Nacherbenvermerks durch Zwischenverfügung - Notwendigkeit

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 61/95
    Mit der Entscheidung NJW 1976, 893 wurde die gegenteilige, nicht begründete Entscheidung BGH, NJW 1970, 943 wieder aufgegeben.

    Reichweite des vorst. Grundsatzes (2) Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz unterliegt entgegen der Ansicht des Beteiligten zu 3 keiner weiteren Differenzierung nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BGH, aaO.); er gilt auch gleichermaßen für entgeltliche und unentgeltliche Verfügungen und ist nicht auf Grundstücke beschränkt, die zum Vermögen einer Personenhandelsgesellschaft gehören (vgl. BGH, NJW 1964, 768; 1976, 893; 1978, 698).

  • BGH, 12.02.1964 - V ZR 59/62
    Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 61/95
    freie Verfügungsmöglichkeit des überlebenden Ehegatten und alleinigen Vorerben (Anschl. an BGH-Rechtspr.); Einschränkung des Nacherbenschutzes als »geringeres Übel« Der BGH hat den Interessengegensatz zwischen dem überlebenden Ehegatten und alleinigen Vorerben einerseits und den Nacherben andererseits zugunsten des Ehegatten entschieden (BGHZ 26, 378; BGH, NJW 1964, 768).

    Reichweite des vorst. Grundsatzes (2) Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz unterliegt entgegen der Ansicht des Beteiligten zu 3 keiner weiteren Differenzierung nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BGH, aaO.); er gilt auch gleichermaßen für entgeltliche und unentgeltliche Verfügungen und ist nicht auf Grundstücke beschränkt, die zum Vermögen einer Personenhandelsgesellschaft gehören (vgl. BGH, NJW 1964, 768; 1976, 893; 1978, 698).

  • RG, 03.02.1919 - IV 323/18

    Voraussetzungen für eine Bindung an die Form bei Übertragung des gesamten

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 61/95
    Da die Fortsetzung der Gütergemeinschaft durch die erbrechtlichen Regelungen jedenfalls stillschweigend ausgeschlossen war (vgl. Art. 8 I. Nr. 6 Abs. 1 Halbs. 2 GleichberG ; RGZ 94, 314, 317; GÜTHE/TRIEBEL, GBO , 6. Aufl., § 33 Rdn. 25), fiel mit dem Tod des Ehemannes dessen Anteil am Gesamtgut (§§ 1416, 1419 Abs. 1 BGB ) gem. § 1482 Satz 1 BGB in den Nachlaß.
  • BayObLG, 15.06.1994 - 2Z BR 44/94

    Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 61/95
    Der BGH und andere Gerichte haben den Grundsatz auf vergleichbare Fälle der Vererbung von Gesamthandsberechtigungen an den Vorerben ausgedehnt (BGH, NJW 1978, 698 ; BayObLGZ 1994, 177, für die Vererbung eines Erbteils; OLG Köln, Rpfleger 1987, 50 für die Vererbung des Anteils am Vermögen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts).
  • BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
    Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 61/95
    Der Senat hat sich dieser Auffassung schon bald angeschlossen (Senatsbeschl. v. 17.12.1975, BReg. 2 Z 51/75, wesentlicher Inhalt mitgeteilt in Rpfleger 1976, 84, 85; ebenso BayObLG, 1. Zivilsenat, Beschl. vom 9.3.1981, BReg. 1 Z 82/80).
  • BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93

    Zur Vererblichkeit der Nacherbenanwartschaft

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 61/95
    Daß die stillschweigende Berufung zum Ersatznacherben auch für den Wegfall des in erster Linie berufenen Nacherben durch Tod gelten, die Vererblichkeit des Rechts des Nacherben gem. § 2108 Abs. 2 Satz 1 BGB also ausgeschlossen sein soll, ist für die Zulässigkeit der Beschwerde und der weiteren Beschwerde zu unterstellen (vgl. zum Verhältnis von § 2069 BGB und § 2108 Abs. 2 Satz 1 BGB näher BayObLGZ 1993, 334 ff.).
  • OLG München, 14.03.2016 - 34 Wx 239/15

    Keine Verfügungsbeschränkung (§ 2113 BGB) des zum Vorerben berufenen überlebenden

    Die Eintragung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch ist in diesem Fall nicht zulässig (Anschluss an BGH NJW 1976, 893; BGHZ 171, 141; BayObLG Rpfleger 1996, 150).

    Zum Nachlass gehörten hingegen nicht die Grundstücke oder ein Anteil an den Grundstücken selbst (BGH NJW 1976, 893/894; BayObLG Rpfleger 1996, 150; Senat vom 10.2.2012, 34 Wx 143/11 = FGPrax 2012, 103; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 666/667; Palandt/Brudermüller BGB 75. Aufl. § 1482 Rn. 1; MüKo/Kanzleiter BGB 6. Aufl. § 1482 Rn. 3; Hügel/Zeiser § 51 Rn. 14).

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - der überlebende Ehegatte nicht alleiniger Vollerbe, sondern (nur) alleiniger Vorerbe geworden ist (BayObLG Rpfleger 1996, 150).

    Diese Grundsätze gelten für entgeltliche und unentgeltliche Verfügungen des Vorerben gleichermaßen (BayObLG Rpfleger 1996, 150) und unabhängig davon, ob der Vorerbe von den gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichtungen gemäß § 2136 BGB befreit war oder nicht (vgl. DNotI-Report 2005, 92).

  • OLG München, 10.02.2012 - 34 Wx 143/11

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Nacherbenvermerks beim Erwerb eines

    Es trifft zwar zu, dass zur Erbschaft nicht die Grundstücksanteile selbst als Gesamtgutsgegenstände, sondern die davon verschiedenen Gesamthandsanteile gehören und die Vorerben demzufolge nach der überwiegend auf Zustimmung gestoßenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 171, 350; vgl. auch schon BayObLG Rpfleger 1996, 150) über das Grundstück ohne die Beschränkungen des § 2113 BGB verfügen können, demzufolge auch ein Nacherbenvermerk (§ 51 GBO) an einem solchen Grundstück ausscheidet.
  • OLG Zweibrücken, 11.12.1997 - 3 W 199/97

    Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

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