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BayObLG, 25.11.1994 - 4St RR 154/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VersammlG § 27 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1995, 202
- NStZ 1995, 242
- DÖV 1995, 337
- BayObLGSt 1994, 242
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84
Schubart
Auszug aus BayObLG, 25.11.1994 - 4St RR 154/94
Da diese Verfassungsbestimmung Erkennbarkeit und Voraussehbarkeit der Strafandrohung für den Normadressaten verlangt, muß der Wortsinn aus dessen Sicht bestimmt werden (BVerfGE 82, 236/269; 71, 108/115). - BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82
Anti-Atomkraftplakette
Auszug aus BayObLG, 25.11.1994 - 4St RR 154/94
Da diese Verfassungsbestimmung Erkennbarkeit und Voraussehbarkeit der Strafandrohung für den Normadressaten verlangt, muß der Wortsinn aus dessen Sicht bestimmt werden (BVerfGE 82, 236/269; 71, 108/115). - RG, 05.01.1891 - 3316/90
Wird dadurch, daß eine Äußerung in einer, nur von Vereinsmitgliedern besuchten …
Auszug aus BayObLG, 25.11.1994 - 4St RR 154/94
Das Reichsgericht hielt es für bedenklich, die erforderliche persönliche und wechselseitige Beziehung der Mitglieder untereinander schon in der Gleichheit der politischen Parteistellung oder in der Gemeinsamkeit des verfolgten politischen Zwecks zu finden (RGSt 21, 254/256).
- RG, 29.11.1910 - IV 972/10
1. Genügt zur Annahme einer nichtöffentlichen Versammlung im Sinne des …
Auszug aus BayObLG, 25.11.1994 - 4St RR 154/94
Es hat daher eine Versammlung von Arbeitern einer bestimmten Fabrik, die auf die Mitglieder dreier Verbände beschränkt war, als öffentlich angesehen, weil zwischen den Teilnehmern kein inneres Band von wechselseitigen persönlichen Beziehungen bestanden habe (RGSt 44, 132/133). - OLG Köln, 28.05.1980 - 3 Ss 121/80
Auszug aus BayObLG, 25.11.1994 - 4St RR 154/94
Öffentlich ist eine Versammlung dann, wenn der Zutritt zu ihr nicht auf einen individuell bezeichneten Personenkreis beschränkt, sondern grundsätzlich jedermann gestattet ist ohne Rücksicht darauf, ob die Einladung zur Teilnahme an der Versammlung eingeschränkt war oder nicht (BayObLGSt 1965, 155/158; OLG Köln MDR 1980, 1040;… von Mangoldt/Klein GG 2. Aufl. Art. 8 Anm. III 3 a;… Dietel/Gintzel/Kniesel Demonstrations- und Versammlungsfreiheit 11. Aufl. § 1 VersammlG Rn. 208;… Wache in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze VersammlG - Stand: 1.1.1994 - § 1 Rn. 25). - BayObLG, 16.12.1965 - RReg. 4a St 120/65
Öffentlichkeit eine Veranstaltung
Auszug aus BayObLG, 25.11.1994 - 4St RR 154/94
Öffentlich ist eine Versammlung dann, wenn der Zutritt zu ihr nicht auf einen individuell bezeichneten Personenkreis beschränkt, sondern grundsätzlich jedermann gestattet ist ohne Rücksicht darauf, ob die Einladung zur Teilnahme an der Versammlung eingeschränkt war oder nicht (BayObLGSt 1965, 155/158; OLG Köln MDR 1980, 1040;… von Mangoldt/Klein GG 2. Aufl. Art. 8 Anm. III 3 a;… Dietel/Gintzel/Kniesel Demonstrations- und Versammlungsfreiheit 11. Aufl. § 1 VersammlG Rn. 208;… Wache in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze VersammlG - Stand: 1.1.1994 - § 1 Rn. 25).
- OLG Köln, 15.02.2019 - 1 RVs 227/18
Freispruch für TTIP - Aktivisten aufgehoben - Banner im Kölner Hauptbahnhof
Eine Versammlung ist danach ohne Rücksicht auf den Versammlungsort öffentlich, wenn jedermann, sie ist nicht öffentlich, wenn nur ein namentlich oder auf andere Weise abgegrenzter Personenkreis zugelassen ist (BayObLG NStZ 1995, 242; OLG Schleswig SchlHA 1981, 52;… Kniesel a.a.O. Rz. 423;… MüKo-StGB- Tölle a.a.O., § 22 VersammlG Rz. 7;… Erbs/Kohlhaas- Wache , Strafrechtliche Nebengesetze, § 1 VersammlG Rz. 25).