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   BayObLG, 25.11.1997 - 2Z BR 99/97   

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https://dejure.org/1997,7167
BayObLG, 25.11.1997 - 2Z BR 99/97 (https://dejure.org/1997,7167)
BayObLG, Entscheidung vom 25.11.1997 - 2Z BR 99/97 (https://dejure.org/1997,7167)
BayObLG, Entscheidung vom 25. November 1997 - 2Z BR 99/97 (https://dejure.org/1997,7167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herleitung des Anspruchs eines Mitgeigentümers zur Beseitigung einer Holzterrasse aus einem bestandskräftigen Eigentümerbeschluss

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beseitigung; Pacht; Holzterrasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige bauliche Veränderung in Wohnanlage - Beseitigungsanspruch trotz Errichtung während früherer Pachtzeit - Holzterasse über Kanalschacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 240 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93

    Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1997 - 2Z BR 99/97
    Denn bei der Miete und Pacht von Grundstücken umfaßt die Rückgabepflicht gemäß §§ 556, 581 Abs. 2 BGB grundsätzlich auch die Verpflichtung, während der Vertragsdauer auf dem Grundstuck errichtete Bauten zu beseitigen (vgl. BGHZ 96, 141/144; BGH NJW-RR 1994, 847/848).
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1997 - 2Z BR 99/97
    Fehlt es an der erforderlichen Zustimmung, ist die bauliche Veränderung auf Verlangen eines Wohnungseigentümers wieder rückgängig zu machen (vgl. BGHZ 116, 392/394 f.; BayObLG WuM 1992, 563/564 und st. Rspr.).
  • BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 231/84

    Wiederherstellungsanspruch des gewerblichen Vermieters

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1997 - 2Z BR 99/97
    Denn bei der Miete und Pacht von Grundstücken umfaßt die Rückgabepflicht gemäß §§ 556, 581 Abs. 2 BGB grundsätzlich auch die Verpflichtung, während der Vertragsdauer auf dem Grundstuck errichtete Bauten zu beseitigen (vgl. BGHZ 96, 141/144; BGH NJW-RR 1994, 847/848).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1997 - 2Z BR 99/97
    Fehlt es an der erforderlichen Zustimmung, ist die bauliche Veränderung auf Verlangen eines Wohnungseigentümers wieder rückgängig zu machen (vgl. BGHZ 116, 392/394 f.; BayObLG WuM 1992, 563/564 und st. Rspr.).
  • BayObLG, 10.09.1992 - 2Z BR 74/92

    Überlassung einer Terrasse zum alleinigen Gebrauch eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1997 - 2Z BR 99/97
    b) Die Errichtung einer Holzterrasse auf einer unbebauten Grundstücksfläche ist eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG (vgl. BayObLG WuM 1991, 303 und NJW-RR 1993, 85/86).
  • LG München I, 18.03.2021 - 36 S 5554/20

    Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen in

    Die Umgestaltung einer Grundstücksoberfläche stellt eine bauliche Veränderung bzw. Maßnahme dar (so ausdrücklich BayObLG, NZM 2003, 242, 243; so auch bei Auswechslung des Plattenbelags OLG Hamburg, ZMR 2006, 465 ff.; vgl. dazu auch BayObLG, WuM 1998, 115).
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