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   BayObLG, 25.11.2004 - 1Z AR 149/04   

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https://dejure.org/2004,15512
BayObLG, 25.11.2004 - 1Z AR 149/04 (https://dejure.org/2004,15512)
BayObLG, Entscheidung vom 25.11.2004 - 1Z AR 149/04 (https://dejure.org/2004,15512)
BayObLG, Entscheidung vom 25. November 2004 - 1Z AR 149/04 (https://dejure.org/2004,15512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    HGB § 407; ; HGB § 440; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 407 § 440; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
    Zuständigkeit und Verweisung im Verfahren über Frachtvertrag der Deutschen Post

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigung eines Transportgutes; Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts; Möglichkeit der Vereinbarung des Gerichtsstandes des Ablieferungsortes des zu befördernden Frachtgutes; Wahl des Gerichtsstandes des ...

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - 36 C 14690/04
  • AG München - 251 C 22317/04
  • BayObLG, 25.11.2004 - 1Z AR 149/04
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2004 - 1Z AR 149/04
    Diese Bindungswirkung gilt nicht, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 71, 69/72; BayObLGZ 1991, 280/281f; 1993, 317/319; Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
  • BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
    Auszug aus BayObLG, 25.11.2004 - 1Z AR 149/04
    Diese Bindungswirkung gilt nicht, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 71, 69/72; BayObLGZ 1991, 280/281f; 1993, 317/319; Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
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