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   BayObLG, 26.02.2004 - 3Z AR 10/04   

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https://dejure.org/2004,12037
BayObLG, 26.02.2004 - 3Z AR 10/04 (https://dejure.org/2004,12037)
BayObLG, Entscheidung vom 26.02.2004 - 3Z AR 10/04 (https://dejure.org/2004,12037)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 3Z AR 10/04 (https://dejure.org/2004,12037)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens in einer Unterbringungssache

  • Judicialis

    FGG § 2; ; FGG § 70h Abs. 1; ; FGG § 69f Abs. 1; ; GVG § 158 Abs. 1; ; GVG § 159 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung vor vorläufiger Unterbringung - Ablehnung eines diesbezüglichen Rechtshilfeersuchens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtshilfeersuchen hinsichtlich einer persönlichen Anhörung eines Betroffenen vor der Anordnung einer vorläufigen Unterbringung; Möglichkeiten der Ablehnung eines Ersuchens; Generelles Verbot der vorzunehmenden Handlung in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ...

Verfahrensgang

  • AG Amberg - XVII 98/04
  • AG Hersbruck - 2a AR 16/04
  • BayObLG, 26.02.2004 - 3Z AR 10/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99

    Anhörung des Betroffenen zur Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 26.02.2004 - 3Z AR 10/04
    Das Rechtshilfeersuchen, den Betroffenen vor Anordnung einer vorläufigen Unterbringung persönlich anzuhören, darf grundsätzlich nicht abgelehnt werden (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1444).

    Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für den Fall vor, dass die vorzunehmende Handlung in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ersuchten Gerichts generell verboten ist (§ 158 Abs. 2 Satz 1 GVG; vgl. BayObLGZ 1992, 271/272; FamRZ 2000, 1444).

    Dahingestellt bleiben kann dabei, ob ein Rechtshilfeersuchen ausnahmsweise auch dann abgelehnt werden kann, wenn es offensichtlich willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (BayObLG FamRZ 2000, 1444; OLG Frankfurt aaO), weil Anhaltspunkte hierfür nicht vorliegen.

  • BayObLG, 10.09.1992 - 3Z BR 109/92

    Entscheidungen über Rechtshilfeersuchen in Angelegenheiten der freiwilligen

    Auszug aus BayObLG, 26.02.2004 - 3Z AR 10/04
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung berufen (§ 2 Satz 2 FGG; § 159 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GVG; vgl. BayObLGZ 1992, 271).

    Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für den Fall vor, dass die vorzunehmende Handlung in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ersuchten Gerichts generell verboten ist (§ 158 Abs. 2 Satz 1 GVG; vgl. BayObLGZ 1992, 271/272; FamRZ 2000, 1444).

  • BayObLG, 26.08.1994 - 3Z AR 48/94

    Unterbringung; Gericht; Rechtshilfeersuchen; Persönliche Anhörung; Einstweilige

    Auszug aus BayObLG, 26.02.2004 - 3Z AR 10/04
    Die Zweckmäßigkeit des Verfahrens kann im Rahmen von §§ 158, 159 GVG nicht geprüft werden (BayObLG FamRZ 1995, 304; 1998, 841).
  • BayObLG, 21.01.1998 - 3Z AR 2/98

    Rechtshilfeersuchen um persönliche Anhörung einer durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BayObLG, 26.02.2004 - 3Z AR 10/04
    Die Zweckmäßigkeit des Verfahrens kann im Rahmen von §§ 158, 159 GVG nicht geprüft werden (BayObLG FamRZ 1995, 304; 1998, 841).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2003 - 20 W 312/03

    Vormundschaftsgerichtliches Verfahren auf Genehmigung freiheitsentziehender

    Auszug aus BayObLG, 26.02.2004 - 3Z AR 10/04
    Dies bedeutet jedoch kein gesetzliches Verbot; ein um Durchführung der Anhörung ersuchter Richter darf die Zulässigkeit der Anhörung im Rechtshilfewege nicht prüfen (OLG Frankfurt FamRZ 2004, 137; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 70c FGG Rn. 4).
  • OLG Hamm, 15.05.2015 - 1 W 42/15

    Rechtshilfebeschwerde gegen die Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens um die

    Die Zweckmäßigkeit des Verfahrens kann im Rahmen von §§ 158, 159 GVG nicht geprüft werden (vgl. BayObLG NJOZ 2004, 2918).
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