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BayObLG, 26.02.2019 - 1 AR 13/19 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
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- BGH, 08.07.2015 - XII ZB 56/14
Elternunterhalt: Obliegenheit zur Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen; …
Auszug aus BayObLG, 26.02.2019 - 1 AR 13/19
Deshalb ist die streitgenössische Inanspruchnahme beider Antragsgegner auf Elternunterhalt in einem Rechtsstreit zulässig, ohne hierfür die Frage klären zu müssen, inwieweit sich hier die fehlende Leistungsfähigkeit eines der Antragsgegner auf die Höhe der Inanspruchnahme des andern auswirken kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015, XII ZB 56/14, BGHZ 206, 177 ff.).