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   BayObLG, 26.04.1996 - 3Z AR 27/96   

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https://dejure.org/1996,4199
BayObLG, 26.04.1996 - 3Z AR 27/96 (https://dejure.org/1996,4199)
BayObLG, Entscheidung vom 26.04.1996 - 3Z AR 27/96 (https://dejure.org/1996,4199)
BayObLG, Entscheidung vom 26. April 1996 - 3Z AR 27/96 (https://dejure.org/1996,4199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ergänzende gerichtliche Zuständigkeit in Betreuungssachen; Verfahren bei Eilbedürftigkeit hinsichtlich die Betreuung betreffenden Verrichtungen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fortführung des Verfahrens nach Tätigwerden des Eilgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 5, § 65 Abs. 1, 5 S. 1, § 69f, § 65a, § 46
    Übersendung eines Vorgangs vom Eilgericht an das allgemein zuständige Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Günzburg - 2 XVII 31/96
  • AG Landsberg/Lech - 3 AR 24/96
  • AG Landsberg/Lech - 3 AR 34/96
  • BayObLG, 26.04.1996 - 3Z AR 27/96

Papierfundstellen

  • FGPrax 1996, 145
  • FamRZ 1996, 1339
  • Rpfleger 1996, 454
  • BayObLGZ 1996 Nr. 25
  • BayObLGZ 1996, 105
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.07.1992 - 3Z AR 102/92

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei mehrjährigem Klinikaufenthalt

    Auszug aus BayObLG, 26.04.1996 - 3Z AR 27/96
    Durch die lediglich vorübergehende Aufnahme der Betroffenen im Therapie-Zentrum Burgau zur Durchführung der neurologischen Frührehabilitation ist deren gewöhnlicher Aufenthalt nicht dorthin verlegt worden (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 89 ; OLG Karlsruhe BtPrax 1996, 72 ; Knittel BtG § 65 FGG Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.1995 - 11 AR 26/95
    Auszug aus BayObLG, 26.04.1996 - 3Z AR 27/96
    Durch die lediglich vorübergehende Aufnahme der Betroffenen im Therapie-Zentrum Burgau zur Durchführung der neurologischen Frührehabilitation ist deren gewöhnlicher Aufenthalt nicht dorthin verlegt worden (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 89 ; OLG Karlsruhe BtPrax 1996, 72 ; Knittel BtG § 65 FGG Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 20 W 464/11

    Zuständigkeitsbestimmung durch das OLG bei Bestellung eines vorläufigen Betreuers

    Zwar wurde unter der Geltung des FGG nach Erledigung der durch die Dringlichkeit gebotenen vorläufigen Maßnahmen durch das Eilgericht nach einhelliger Rechtsprechung und Literatur im Streitfalle eine Zuständigkeitsbestimmung gemäß §§ 5 Abs. 1, 65 Abs. 1 FGG dahingehend vorgenommen, dass das Betreuungsverfahren sodann von dem für den gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen allgemein zuständigen Gericht fortzuführen war (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1339 und FGPrax 1996, 145; OLG Hamm NJW-RR 2007, 157; OLG Frankfurt FGPrax 2004, 287 und FGPrax 2009, 161; Keidel/Kuntze/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 65 Rn. 9 jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 12.10.2006 - 15 Sbd 13/06

    Keine Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 65 Abs. 1 FGG durch

    Sie tritt neben die bestehen bleibende allgemeine Zuständigkeit des Gerichts des gewöhnlichen Aufenthalts des Betroffenen (BayObLG FamRZ 1996, 1339; BtPrax 2002, 270; Senat, Beschl. v. 14.11.2000 - 15 Sbd 11/00; Keidel/Kayser, FG, 15. Aufl., § 65, Rn. 8).

    Letzteres ist verpflichtet, das Verfahren fortzuführen (BayObLG FamRZ 1996, 1339; FamRZ 2000, 1442; BtPrax 2002, 270).

  • OLG Hamm, 06.10.2015 - 15 Sa 4/15

    Gerichtliche Zuständigkeit nach Anordnung einer vorläufigen Betreuung durch das

    Vielmehr hat das Gericht des gewöhnlichen Aufenthalts des Betroffenen nach der erfolgten Mitteilung der getroffenen Eilmaßnahme das Verfahren ohne Weiteres fortzuführen, weil es ohnehin bereits zuständig ist (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 145; OLG Frankfurt FamRZ 2012, 1240).
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z AR 6/02

    Bestellung des vorläufigen Betreuers durch Eilgericht - Abgabe an zuständiges

    Dies gilt unter anderem auch für die Notwendigkeit, dem Betroffenen durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer zu bestellen (§ 65 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 69f FGG; vgl. BayObLGZ 1996, 105/106).

    Eine Anhörung des Betroffenen ist ebenso wenig erforderlich wie die Zustimmung des Betreuers (vgl. BayObLGZ 1996, 105).

  • OLG Frankfurt, 02.04.2009 - 20 W 104/09

    Betreuungsverfahren: Örtlich zuständiges Gericht für die Nachholung der Anhörung

    Nach der gesetzlichen Regelung des § 65 FGG tritt die Zuständigkeit des Eilgerichts subsidiär neben diejenige des nach § 65 Abs. 1 FGG zuständigen Wohnsitzgerichtes und endet, wenn die erforderliche vorläufige Maßnahme getroffen worden ist (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 145 und FamRZ 2000, 1442; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 65 Rn. 9).
  • BayObLG, 15.06.2000 - 3Z AR 23/00

    Gerichtliche Zuständigkeit in Betreuungssachen

    Für eine Abgabe des Verfahrens im Sinne von § 65a , § 46 FGG und damit insbesondere für Zweckmäßigkeitserwägungen ist kein Raum, eine Anhörung des Betroffenen ist ebensowenig erforderlich wie die Zustimmung des Betreuers (vgl. BayObLGZ 1996, 105).
  • BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 164/01

    Zuständiges Gericht für die sofortige Beschwerde gegen eine vorläufige

    Aufgrund der anschließenden Übersendung der Akten an das nach 70 Abs. 2 Satz 1 FGG zuständige Amtsgericht Obernburg Zweigstelle Miltenberg - (vgl. hierzu BayObLGZ 1996, 105/106; BayObLG FaMRZ 2000, 1442/1443) entfiel nicht nur die Zuständigkeit des Amtsgerichts Gemünden a.Main, sondern auch die des ihm übergeordneten Landgerichts Würzburg.
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