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   BayObLG, 26.05.1992 - BReg. 1 Z 71/91   

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https://dejure.org/1992,2717
BayObLG, 26.05.1992 - BReg. 1 Z 71/91 (https://dejure.org/1992,2717)
BayObLG, Entscheidung vom 26.05.1992 - BReg. 1 Z 71/91 (https://dejure.org/1992,2717)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - BReg. 1 Z 71/91 (https://dejure.org/1992,2717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Bestimmung einer Frist zur Errichtung des Inventars ; Eingang eines Antrags auf Verlängerung einer Inventarfrist vor deren Ablauf bei Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1326
  • Rpfleger 1992, 423
  • Rpfleger 1993, 68
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 26.05.1992 - BReg. 1 Z 71/91
    Die in Nr. 11 des landgerichtlichen Beschlusses getroffene Entscheidung beruht auf einem in § 319 Abs. 1 ZPO enthaltenen allgemeinen Rechtsgedanken, der auch im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit Gültigkeit hat, und kann daher entsprechend § 319 Abs. 3 ZPO mit der Beschwerde angefochten werden (BGH NJW 1989, 1281 für das Verfahren in Wohnungseigentumssachen; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 37, Keidel/Reichert FGG 12. Aufl. Rn. 58, Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 6. Aufl. Anm. II 2, jeweils zu § 18 FGG ).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1990 - 10 U 14/90
    Auszug aus BayObLG, 26.05.1992 - BReg. 1 Z 71/91
    1b Z 3/89">NJW-RR 1989, 720/721 und ständige Rechtsprechung; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 447/448; OLG Frankfurt JurBüro 1976, 953/958; Jansen Rn. 37, Keidel/Reichert Rn. 58, jeweils zu § 18).
  • KG, 05.02.1985 - 1 W 3773/84

    Zustellung; Vertreter; Rechtsanwalt; Bevollmächtigter; Vollmacht; Gericht

    Auszug aus BayObLG, 26.05.1992 - BReg. 1 Z 71/91
    d) Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass das Nachlassgericht aufgrund der rechtzeitig gestellten Anträge gemäß § 1995 Abs. 3 BGB nach seinem Ermessen eine weitere, über die in § 1995 Abs. 1 Satz 1 BGB genannte Höchstfrist von 3 Monaten hinausgehende Fristverlängerung bewilligen durfte (KG Rpfleger 1985, 193 f.; MünchKomm/Siegmann Rn. 4, BGB -RGRK/Johannsen 12. Aufl. Rn. 4, Soergel/Stein Rn. 3, Palandt/Edenhofer Rn. 3, jeweils zu § 1995).
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85

    Beschwerde des Nachlasßgerichts

    Auszug aus BayObLG, 26.05.1992 - BReg. 1 Z 71/91
    Die Beschwerdebefugnis des Rechtsbeschwerdeführers ergibt sich bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (§ 20 Abs. 1 FGG ; BayObLGZ 1986, 118/120 m.w. Nachw.).
  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 26.05.1992 - BReg. 1 Z 71/91
    Die für die Geschäftswertfestsetzung im ersten Rechtszug maßgeblichen Vorschriften können als Anhaltspunkte für die Schätzung herangezogen werden (BayObLGZ 1986, 489/491 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88

    Weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts auf Ausstellung eines

    Auszug aus BayObLG, 26.05.1992 - BReg. 1 Z 71/91
    Es durfte sie deswegen auch nicht berichtigen (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1348/1350; MünchKomm ZPO /Musielak § 319 Rn. 11), sondern lediglich im Rahmen seiner Entscheidung über die vom Beteiligten zu 2 angefochtene zweite Fristverlängerung auslegen.
  • RG, 20.01.1937 - V 194/36

    1. Über die Grenzen der Auslegungs- und Berichtigungsmöglichkeit bei einem

    Auszug aus BayObLG, 26.05.1992 - BReg. 1 Z 71/91
    Bei der Auslegung ist im Interesse der Rechtssicherheit zu beachten, dass der Wille des Gerichts nur insoweit berücksichtigt werden darf, als er in dem Beschluss in einer für die Beteiligten erkennbaren Weise zum Ausdruck gelangt ist, und dass im Weg der Auslegung nichts in den Beschluss hineingetragen werden darf, was sich nicht aus ihm ergibt (RGZ 153, 252/254; vgl. auch BGH NJW 1985, 2022 ; Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. § 322 Rn. 179, 181 und 182).
  • OLG Köln, 01.03.2018 - 10 UF 19/18

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Kindesvater im Rahmen eines

    Die zulässige Beschwerde bleibt im Ergebnis -bis auf eine Korrektur einer Unrichtigkeit im Tenor, die im Rahmen des Beschwerdeverfahrens auch dem Senat von Amts wegen möglich ist (vgl. BayObLG, Beschl. v. 26.05.1992 - Breg 1 Z 71/91, …
  • BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Hier hat das Landgericht die Akten ohne weitere Entscheidung vorgelegt, und der Senat sieht für eine Berichtigung, die auch vom Rechtsmittelgericht vorgenommen werden kann (BayObLG FamRZ 1992, 1326), keinen Raum.
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