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   BayObLG, 26.05.1994 - 3Z BR 122/94   

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https://dejure.org/1994,8620
BayObLG, 26.05.1994 - 3Z BR 122/94 (https://dejure.org/1994,8620)
BayObLG, Entscheidung vom 26.05.1994 - 3Z BR 122/94 (https://dejure.org/1994,8620)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 3Z BR 122/94 (https://dejure.org/1994,8620)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1365 Abs. 2; KostO § 30 Abs. 2 § 97 Abs. 2
    Geschäftswert für die Ersetzung der Zustimmung eines Ehegatten zu einer Gesamtvermögensverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 26.05.1994 - 3Z BR 122/94
    Ferner soll die Anwartschaft des ausgleichsberechtigten Ehegatten auf Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes gesichert werden (BGHZ 35, 135/137; BGH NJW 1978, 1380/1381; WM 1980, 895/896).
  • BayObLG, 17.01.1979 - BReg. 3 Z 113/78
    Auszug aus BayObLG, 26.05.1994 - 3Z BR 122/94
    Zweck des Einwilligungserfordernisses nach § 1365 Abs. 1 BGB ist es hauptsächlich, die wirtschaftliche Grundlage der Familie zu erhalten und sie gegenüber einseitigen Maßnahmen eines Ehegatten zu schützen (BayObLGZ 1975, 12/15; vgl. BayObLGZ 1979, 8/9; Palandt/Diederichsen BGB 53.Aufl. § 1365 Rn. 1).
  • BayObLG, 08.01.1975 - BReg. 3 Z 102/74

    Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung; Ausreichender Grund; Einzelfall;

    Auszug aus BayObLG, 26.05.1994 - 3Z BR 122/94
    Zweck des Einwilligungserfordernisses nach § 1365 Abs. 1 BGB ist es hauptsächlich, die wirtschaftliche Grundlage der Familie zu erhalten und sie gegenüber einseitigen Maßnahmen eines Ehegatten zu schützen (BayObLGZ 1975, 12/15; vgl. BayObLGZ 1979, 8/9; Palandt/Diederichsen BGB 53.Aufl. § 1365 Rn. 1).
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