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BayObLG, 26.05.1994 - 3Z BR 122/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1365 Abs. 2; KostO § 30 Abs. 2 § 97 Abs. 2
Geschäftswert für die Ersetzung der Zustimmung eines Ehegatten zu einer Gesamtvermögensverfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hersbruck - 1 X 150/92
- LG Nürnberg-Fürth, 09.02.1994 - 13 T 10177/93
- BayObLG, 26.05.1994 - 3Z BR 122/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60
Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts
Auszug aus BayObLG, 26.05.1994 - 3Z BR 122/94
Ferner soll die Anwartschaft des ausgleichsberechtigten Ehegatten auf Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes gesichert werden (BGHZ 35, 135/137; BGH NJW 1978, 1380/1381; WM 1980, 895/896). - BayObLG, 17.01.1979 - BReg. 3 Z 113/78
Auszug aus BayObLG, 26.05.1994 - 3Z BR 122/94
Zweck des Einwilligungserfordernisses nach § 1365 Abs. 1 BGB ist es hauptsächlich, die wirtschaftliche Grundlage der Familie zu erhalten und sie gegenüber einseitigen Maßnahmen eines Ehegatten zu schützen (BayObLGZ 1975, 12/15; vgl. BayObLGZ 1979, 8/9;… Palandt/Diederichsen BGB 53.Aufl. § 1365 Rn. 1). - BayObLG, 08.01.1975 - BReg. 3 Z 102/74
Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung; Ausreichender Grund; Einzelfall; …
Auszug aus BayObLG, 26.05.1994 - 3Z BR 122/94
Zweck des Einwilligungserfordernisses nach § 1365 Abs. 1 BGB ist es hauptsächlich, die wirtschaftliche Grundlage der Familie zu erhalten und sie gegenüber einseitigen Maßnahmen eines Ehegatten zu schützen (BayObLGZ 1975, 12/15; vgl. BayObLGZ 1979, 8/9;… Palandt/Diederichsen BGB 53.Aufl. § 1365 Rn. 1).