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BayObLG, 26.05.2000 - 3Z BR 111/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Nichtigkeit eines aufgestellten und offengelegten Jahresabschlusses; Beschränkung der gesetzlichen Prüfungspflicht des Registergerichts auf Vollständigkeit und Vollzähligkeit der Rechnungslegung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 256; FGG § 132; HGB § 325, § 333
Zwangsgeld nach Aufstellung und Veröffentlichung eines nichtigen Jahresabschlusses - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
AktG § 256; FGG § 132; HGB §§ 325, 333
Keine Zwangsgeldfestsetzung bei Nichtigkeit eines Jahresabschlusses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - T 2067/00
- LG München I, 24.02.2000 - 17 HKT 2067/00
- BayObLG, 26.05.2000 - 3Z BR 111/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1350
- FGPrax 2000, 160
- BB 2000, 1884
- DB 2000, 1857
- Rpfleger 2000, 460
- BayObLGZ 2000 Nr. 31
- BayObLGZ 2000, 150
- NZG 2000, 948
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 15.03.2013 - 37 T 730/12
Nullbilanz
Zudem begründet selbst die Veröffentlichung eines nichtigen Jahresabschlusses die Erfüllung der Offenlegungsverpflichtung gemäß § 325 HGB, da sich die Prüfung auf die Vollständigkeit und Vollzähligkeit der Unterlagen beschränkt (vgl. BayOblG NJW-RR 2000, 1350).