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   BayObLG, 26.06.1970 - BReg. 3 Z 51/70   

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BayObLG, 26.06.1970 - BReg. 3 Z 51/70 (https://dejure.org/1970,2726)
BayObLG, Entscheidung vom 26.06.1970 - BReg. 3 Z 51/70 (https://dejure.org/1970,2726)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Juni 1970 - BReg. 3 Z 51/70 (https://dejure.org/1970,2726)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsorgliche Auswahl eines neuen Pflegers als bestimmte Ankündigung der Entlassung des alten Pflegers im Sinn einer Androhung; Gebrechlichkeitspflegschaft wegen eines geistigen Gebrechens mit der Zustimmung zur Besorgung von Vermögensangelegenheiten; Beschwerderecht der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1687
  • BayObLGZ 1970, 143
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.1961 - IV ZB 308/60

    Beschwerderecht eines Geisteskranken

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1970 - BReg. 3 Z 51/70
    Für die Fähigkeit eines Beteiligten im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wirksam Rechtshandlungen vorzunehmen, sind die Vorschriften des BGB über die Geschäftsfähigkeit maßgebend; danach sind Willenserklärungen eines Geschäftsunfähigen nichtig ( § 105 Abs. 1 BGB ); er kann Antrags- und Beschwerderechte grundsätzlich nur durch seinen gesetzlichen Vertreter ausüben (BGHZ 35, 1 [BGH 22.03.1961 - IV ZB 308/60] /4; BayObLGZ 1966, 261/262, 264; 1968, 243/245).

    Der Antrag kann wirksam nur von einem geschäftsfähigen Pflegling gestellt werden (BGHZ 35, 1 [BGH 22.03.1961 - IV ZB 308/60] /5 und 48, 147/159; BayObLG KGJ 30 A 295/296 und Beschluß vom 12.2.1970 BReg. 3 Z 8/70; OLG Hamm JMBlNRW 1962, 48, KG OLGZ 1966, 380/383, OLG Frankfurt FamRZ 1967, 172 f., Keidel § 13 Rdnr. 30 a, § 59 Rdnr. 2, Jansen § 13 Rdnr. 22, je mit weiteren Nachweisen).

    Für einen geschäftsunfähigen Pflegling kann ihn zwar der Pfleger als gesetzlicher Vertreter stellen (BGHZ 35, 1 [BGH 22.03.1961 - IV ZB 308/60] /5 und FamRZ 1967, 620/623; OLG Frankfurt FamRZ, 172/173 mit weiteren Nachweisen), jedoch nur, soweit er damit die Interessen des Pfleglings wahrnimmt und daher in der Regel dann nicht, wenn der Grund für die Anordnung der Pflegschaft fortdauert (OLG Frankfurt a.a.O. und der genannte Beschluß des Senats vom 12.2.1970).

  • BayObLG, 18.09.1968 - BReg. 1a Z 44/68
    Auszug aus BayObLG, 26.06.1970 - BReg. 3 Z 51/70
    Die Beschwerdebefugnis der Beschwerdeführer ergibt sich schon daraus, daß ihre Erstbeschwerden - in dem Schriftsatz vom 17./20.10.1969 hat das Landgericht mit Recht eine selbständige Beschwerde Dr. ... gesehen - keinen Erfolg hatten (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1968, 243/244; 304/309; 327/328, 331; Keidel FGG 9. Aufl. Rdnr. 10, Jansen FGG 2. Aufl. Rdnr. 4, je zu § 27).

    Für die Fähigkeit eines Beteiligten im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wirksam Rechtshandlungen vorzunehmen, sind die Vorschriften des BGB über die Geschäftsfähigkeit maßgebend; danach sind Willenserklärungen eines Geschäftsunfähigen nichtig ( § 105 Abs. 1 BGB ); er kann Antrags- und Beschwerderechte grundsätzlich nur durch seinen gesetzlichen Vertreter ausüben (BGHZ 35, 1 [BGH 22.03.1961 - IV ZB 308/60] /4; BayObLGZ 1966, 261/262, 264; 1968, 243/245).

  • BayObLG, 19.01.1966 - BReg. 1a Z 52/65

    Entlassung des Vormunds gegen seinen Willen; Staatsbürgerschaft eines Kindes und

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1970 - BReg. 3 Z 51/70
    Die Beschwerdeführer machten nicht geltend, daß der neu ausgewählte Pfleger für sein Amt nicht geeignet sei oder daß geeignete Verwandte oder Verschwägerte des Pfleglings für dieses Amt hätten herangezogen werden müssen ( § 1779 Abs. 2 , § 1915 Abs. 1 BGB ); die für diese Rügen statthafte einfache Beschwerde gegen die Auswahlverfügung (BayObLGZ 1966, 28/30; Keidel Rdnr. 3, Jansen Rdnr. 4, je zu § 60) schied daher aus.

    Der öffentlich-rechtliche Akt (vgl. BayObLG JFG 6, 67/68; Staudinger § 1789 Rdnr. 2), mit dem der Pfleger durch Verpflichtung zu treuer und gewissenhafter Führung der Pflegschaft bestellt wird ( § 1789 BGB ), kann allerdings weder aufgehoben noch zurückgenommen werden (vgl. den letzten Satz der Beschwerdeschrift Dr. ...); die Rechtsmittel konnten vielmehr, wie das Landgericht zutreffend bemerkt, ebenso wie bei der Beschwerde gegen die Auswahl eines bereits bestellten Pflegers nur die Entlassung von Rechtsanwalt ... als Pfleger zum Ziel haben (vgl. BayObLGZ 1964, 277/278; 284/285; 1966, 28/33; Staudinger a.a.O. Rdnr. 5; Jansen § 20 Rdnr. 31).

  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1970 - BReg. 3 Z 51/70
    Die Beschwerdebefugnis der Beschwerdeführer ergibt sich schon daraus, daß ihre Erstbeschwerden - in dem Schriftsatz vom 17./20.10.1969 hat das Landgericht mit Recht eine selbständige Beschwerde Dr. ... gesehen - keinen Erfolg hatten (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1968, 243/244; 304/309; 327/328, 331; Keidel FGG 9. Aufl. Rdnr. 10, Jansen FGG 2. Aufl. Rdnr. 4, je zu § 27).
  • BayObLG, 13.06.1961 - BReg. 1 Z 55/61

    Benennung eines Vormunds; Vorgehen gegen die Auswahl und Bestellung des Vormunds

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1970 - BReg. 3 Z 51/70
    Erweist sich in einem solchen Fall das Rechtsmittel als begründet, ist die Entlassung ohne Rücksicht auf die Voraussetzungen des § 1886 BGB zulässig (vgl. BayObLGZ 1961, 189/193; Staudinger Rdnr. 23; Soergel-Siebert BGB 9. Aufl. Rdnr. 12, BGB-RGRK 10./11. Aufl. Rdnr. 15 a.E., je zu § 1779; vgl. weiter Staudinger § 1886 Rdnrn. 6 mit 13).
  • BayObLG, 21.08.1964 - BReg. 1a Z 195/63

    Antrag auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Verträgen über die

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1970 - BReg. 3 Z 51/70
    Der öffentlich-rechtliche Akt (vgl. BayObLG JFG 6, 67/68; Staudinger § 1789 Rdnr. 2), mit dem der Pfleger durch Verpflichtung zu treuer und gewissenhafter Führung der Pflegschaft bestellt wird ( § 1789 BGB ), kann allerdings weder aufgehoben noch zurückgenommen werden (vgl. den letzten Satz der Beschwerdeschrift Dr. ...); die Rechtsmittel konnten vielmehr, wie das Landgericht zutreffend bemerkt, ebenso wie bei der Beschwerde gegen die Auswahl eines bereits bestellten Pflegers nur die Entlassung von Rechtsanwalt ... als Pfleger zum Ziel haben (vgl. BayObLGZ 1964, 277/278; 284/285; 1966, 28/33; Staudinger a.a.O. Rdnr. 5; Jansen § 20 Rdnr. 31).
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