Rechtsprechung
BayObLG, 26.06.1990 - BReg. 1a Z 43/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegungsbedürftigkeit testamentarischer Formulierungen; Auswirkungen der äußeren Gestaltung einer Testamentsurkunde; Heranziehung von Äußerungen des Erblassers über den Inhalt seines Testaments zur Auslegung; Verfügungen über Bruchteile des Erbes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eggenfelden - VI 395/88
- LG Landshut, 20.04.1989 - 3 T 250/89
- BayObLG, 26.06.1990 - BReg. 1a Z 43/89
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 1278
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 14.06.1977 - BReg. 1 Z 17/77 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80
Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70
Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 08.09.1987 - BReg. 1 Z 27/87
Auslegung eines Testaments; Erbeinsetzung aller Beteiligten zu gleichen Anteilen; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85
Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 30.09.1982 - BReg. 1 Z 128/81 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 31.05.1976 - BReg. 1 Z 32/76 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81
Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 24.06.1998 - 1Z BR 46/98
Nachlasssache, Erbscheinsverfahren, Erbeinsetzung, Vermächtnis, Bruchteil; …
Auch in einer Verfügung, durch die der Erblasser den oder die bedachten Personen durch die Zuwendung einzelner Gegenstände zwar zu Erben einsetzen wollte, ihnen aber objektiv nur einen Teil des Nachlasses zugewandt hat, kann eine solche Verfügung über einen Bruchteil der Erbschaft liegen (BayObLG FamRZ 1990, 1278/1279;… Staudinger/Otte § 2088 Rn. 2).