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   BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96   

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https://dejure.org/1996,4117
BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96 (https://dejure.org/1996,4117)
BayObLG, Entscheidung vom 26.07.1996 - 1Z BR 33/96 (https://dejure.org/1996,4117)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Juli 1996 - 1Z BR 33/96 (https://dejure.org/1996,4117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Auslegung des Testaments dahin, dass die Erblasserin eine Erbfolge nach Generationen angeordnet hat; Überprüfungsmöglichkeit des Gerichts der weiteren Beschwerde hinsichtlich des Ergebnisses der Auslegung durch die Tatsacheninstanz; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2100; KostO § 131 Abs. 2, § 30 Abs. 1
    Gestufte Nacherbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 316
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

    Auszug aus BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96
    Vermächtnisse, Auflagen und Pflichtteilsansprüche, auch solche derjenigen Personen, die ihr Erbrecht bestätigt haben wollen, sind abzuziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1993, 115/117).

    Dabei setzt er den Wert der Grundstücke und Gebäude auf der Grundlage seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1993, 115/118 m.w.N.) und der durch den Bezirksrevisor mitgeteilten Bodenrichtwerte und Vervielfältigungsfaktoren mit 1 114 000 DM (Wohnhaus) bzw. 1 206 000 DM (Wohn- und Geschäftshaus), zusammen 2 320 000 DM an.

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96
    Hierzu muß der gesamte Inhalt der Erklärungen einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden (BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1981, 79/82).
  • BayObLG, 09.03.1995 - 3Z BR 281/94

    Geschäftswert der Geschäftswertbeschwerde; Bewertung eines in der ehemaligen DDR

    Auszug aus BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96
    Beantragt allerdings nach Eintritt des Nacherbfalles der Nacherbe die Erteilung eines Erbscheins, so ist auf den Wert des dem Nacherben anfallenden Nachlaßteils im Zeitpunkt des Eintritts der Nacherbfolge abzustellen (vgl. BayObLGZ 1995, 109/112 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94

    Nachprüfung einer Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Wortwahl des

    Auszug aus BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96
    Damit kann sie im Verfahren der weiteren Beschwerde keinen Erfolg haben (BayObLG FamRZ 1995, 1302 /1303).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96
    b) Die Auslegung selbst obliegt dem Tatrichter und ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur dahin zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Verfügung nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (BayObLGZ 1991, 173/176 und ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BayObLG, 06.09.1995 - 1Z BR 7/95

    Festsetzung des Geschäftswerts eines Beschwerdeverfahrens; Schätzung des

    Auszug aus BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96
    Der Senat bewertet dieses Interesse in ständiger Rechtsprechung mit einem Bruchteil des Reinnachlaßwertes (vgl. BayObLG Rpfleger 1983, 12 LS), wobei die voraussichtliche Dauer der Vorerbschaft zu berücksichtigen ist (Senatsbeschluß vom 6.9.1995 1Z BR 7/95 und 49/95 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.09.1992 - 1Z BR 15/92

    Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung eines gemeinsamen Kindes

    Auszug aus BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96
    Es hätte der Beteiligten zu 3 oblegen, durch eine vollständige Darstellung der von ihr für wesentlich erachteten Tatsachen und gegebenenfalls die Angabe von Beweismitteln gegenüber dem Nachlaßgericht und dem Landgericht an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (BayObLG FamRZ 1993, 366/367), wenn nach ihrer Auffassung weitere tatsächliche den Gerichten nicht bekannte Umstände für die Auslegung des Testaments von Bedeutung sind.
  • OLG Köln, 10.03.1980 - 2 Wx 1/80

    Zur Firma einer GmbH

    Auszug aus BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96
    Die Vorbefassung mit dem früheren Erbscheinsverfahren hätte außerdem eine Besorgnis der Befangenheit nicht begründen können (vgl. BayObLG Rpfleger 1980, 193 /194).
  • BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 3 Z 54/88

    Registergerichtliche Prüfung der Werthaltigkeit einer Sicherheitsleistung bei

    Auszug aus BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96
    c) Das Verbot der reformatio in peius steht der Erhöhung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren nicht entgegen (BayObLGZ 1988, 248/259 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
    Auszug aus BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96
    Hierzu muß der gesamte Inhalt der Erklärungen einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden (BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1981, 79/82).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 102/98

    Erbeinsetzung durch Zuwendung der wertmäßig wesentlichen Vermögensgegenstände

    Um dem wirklichen Willen des Erblassers zur Geltung zu verhelfen, sind zunächst die tatsächlichen wirtschaftlichen Absichten und Ziele des Erblassers, die in der Erklärung selbst oder in den außerhalb der Verfügung liegenden Umständen vor und nach Testamentserrichtung zum Ausdruck gekommen sind, zu ermitteln (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 316/317).
  • BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99

    Abgrenzung von Ersatzerbfolge und Nacherbschaft

    Beantragt allerdings wie hier der Nacherbe nach Eintritt des (behaupteten) Nacherbfalls die Erteilung eines Erbscheins, so ist auf den Wert des den Nacherben anfallenden Nachlaßteils (hier des gesamten Nachlasses) im Zeitpunkt des Eintritts der Nacherbfolge abzustellen (BayObLGZ 1995, 109/112 und BayObLG Beschluß vom 26.7.1996 Az. 1Z BR 33/96).
  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 117/97

    Abgrenzung von Nacherbfolge und Ersatzerbfolge

    Beantragt wie hier ein Nacherbe nach Eintritt des Nacherbfalls einen Erbschein, so ist für die Festsetzung des Geschäftswerts der Nachlaßwert im Zeitpunkt des Nacherbfalls maßgebend (vgl. BayObLG ZEV 1996, 473 ).
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