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   BayObLG, 26.08.1969 - BReg. 2 Z 28/69   

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https://dejure.org/1969,2663
BayObLG, 26.08.1969 - BReg. 2 Z 28/69 (https://dejure.org/1969,2663)
BayObLG, Entscheidung vom 26.08.1969 - BReg. 2 Z 28/69 (https://dejure.org/1969,2663)
BayObLG, Entscheidung vom 26. August 1969 - BReg. 2 Z 28/69 (https://dejure.org/1969,2663)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehegatten; Hausrat; Gegenstand; Ersatzgegenstand; Miteigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1370

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1969, 220
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 23.06.1972 - BReg. 2 Z 33/72

    Antrag einer geschiedenen Ehefrau auf Zuweisung der Ehewohnung; Interesse des

    Es ist lediglich zu prüfen, ob die vom Tatrichter getroffene Ermessensentscheidung sich noch im Rahmen der dem Sinn und Zweck des Gesetzes entsprechenden Grenzen bewegt, nicht, ob sie die angemessenste und zweckmäßigste Lösung darstellt (BGHZ 18, 143/148; BayObLGZ 1969, 220/223; 1971, 377 ff; Jansen a.a.O. § 27 Rdnrn. 23, 24; Keidel PGG 9. Aufl. § 27 Rdnrn. 26 bis 27; Hoffmann/Stephan a.a.O. § 14 Anm. 2).
  • BayObLG, 10.06.1983 - BReg. 3 Z 83/83

    Auslegung des Begriffs der "Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung" in§ 1426

    Da es sich insoweit um eine Ermessensentscheidung handelt (BayObLG 30, 309), kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur nachgeprüft werden, ob die Tatrichter ihr Ermessen nach ausreichender Aufklärung und Würdigung des Sachverhalts innerhalb der gezogenen Grenzen in einer dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht widersprechenden Weise ausgeübt haben (BayObLG a.a.O. und BayObLGZ 1969, 220/222 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 21.12.1976 - BReg. 1 Z 87/76

    Zuweisung einer nicht aufteilbaren ehelichen Wohnung; Sonstige Personen in

    Verfahrensgegenstand der vom Landgericht getroffenen Entscheidung ist allein die Gestaltung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung der geschiedenen Eheleute H. (vgl. BayObLGZ 1969, 220/222 mit Nachw.; Beschluß vom 15.7.1975 - BReg. 3 Z 71/75; Jansen FGG 2. Aufl. §§ 8-18 Vorbem. RdNr. 11 a.E.); diese unterliegt der Anfechtung durch die sofortige weitere Beschwerde ( § 14 Abs. 1 Satz 1 , Abs. 2 HausratsVO i.V.m. § 13 Abs. 1 HausratsVO , §§ 27, 29 Abs. 2, 4 , § 22 Abs. 1 FGG ), die gemäß § 29 Abs. 1 Sätze 1, 2 FGG durch Anwaltsschriftsatz eingelegt werden kann.
  • BayObLG, 06.10.1969 - BReg. 2 Z 21/69

    Voraussetzungen der Aufhebung einer Ehe wegen Geisteskrankheit eines Ehepartners;

    Eine verfahrensrechtliche Bedeutung in der Hinsicht, daß sie den Umfang begrenzen, in dem das Rechtsbeschwerdegericht die angefochtene Entscheidung nachzuprüfen hat, kommt ihnen nicht zu; denn dieses ist schon auf Grund der Beschwerde verpflichtet, die Gesetzmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in ihrem gesamten Umfang nachzuprüfen (BGKZ 18, 143/145; BayObLGZ 1956, 153/157; 1959, 473/475; Senatsbeschluß vom 26.8.1969 BReg. 2 Z 28/69 ).
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