Rechtsprechung
   BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4302
BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94 (https://dejure.org/1994,4302)
BayObLG, Entscheidung vom 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94 (https://dejure.org/1994,4302)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 3 ObOWi 73/94 (https://dejure.org/1994,4302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-schulte.de (Kurzinformation)

    Unbekannte Ordnungswidrigkeiten - Es ist mehr verboten als man glaubt

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2862
  • NVwZ 1996, 98 (Ls.)
  • NStZ 1995, 197
  • ZUM 1995, 275
  • BayObLGSt 1994, 216
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 29.06.1994 - 3 ObOWi 54/94

    Rechtsberatung; Beratung durch Angestellte eines Vereins

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Wie sich im Strafverfahren Untersuchung und Entscheidung nur auf die in der Anklage bezeichnete Tat erstrecken, ist Gegenstand des gerichtlichen Bußgeldverfahrens nur die im Bußgeldbescheid bezeichnete Tat (BayObLGSt 1978, 158; 1994, 108).

    Diese Handlungsmehrheit kann seit der grundsätzlichen Aufgabe der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs durch Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3.5.1994 (NJW 1994, 1663 ), dem sich der Senat angeschlossen hat (vgl. BayObLGSt 1994, 108 - NJW 1994, 2303 ), auch nicht mehr zu einer einheitlichen fortgesetzten Handlung zusammengefaßt werden.

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Damit ist der in den Staatsverträgen geregelte Bußgeldtatbestand in das Landesrecht transformiert und dem rechtsstaatlichen Grundsatz, daß belastende Staatsakte einer gesetzlichen Grundlage bedürfen und dabei die wesentlichen Elemente vom Parlament selbst zu regeln sind (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG ), Genüge getan (vgl. BVerfG NJW 1994, 1942/1943).

    So hat das Bundesverfassungsgericht (NJW 1994, 1942/1948) den Zustimmungsbeschluß des Landtags des Freistaates Bayern vom 14. Juni 1983 zu dem zwischen dem 6. Juli und dem 26. Oktober 1982 unterzeichneten Staatsvertrag über die Höhe der Rundfunkgebühr und zur Änderung des Staatsvertrages über einen Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten (GVBl 1983 S. 379) hinsichtlich des Art. 1 als mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG für unvereinbar erklärt, aber auch ausgesprochen, daß diese Unvereinbarkeit des bestehenden Verfahrens der Gebührenfestsetzung nicht zur Nichtigkeit der Regelung führt, weil der durch die Nichtigkeit der Norm herbeigeführte Zustand dem Grundgesetz noch ferner stünde als der bisherige.

  • KG, 16.11.1989 - 1 Ss 33/89
    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Zweck der Formvorschrift des § 158 Abs. 2 StPO ist es, daß die Strafverfolgungsbehörde bzw. hier die Verwaltungsbehörde und die Gerichte sich anhand der vorliegenden Unterlagen Klarheit über die Identität des Antragstellers und über das Vorhandensein und den Umfang des wirklichen Verfolgungswillens verschaffen können (vgl. KG NStZ 1990, 144 ).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Diese Handlungsmehrheit kann seit der grundsätzlichen Aufgabe der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs durch Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3.5.1994 (NJW 1994, 1663 ), dem sich der Senat angeschlossen hat (vgl. BayObLGSt 1994, 108 - NJW 1994, 2303 ), auch nicht mehr zu einer einheitlichen fortgesetzten Handlung zusammengefaßt werden.
  • OLG Nürnberg, 12.07.1991 - 3 U 1447/91

    Verfahren vor der Schiedsstelle als Prozessvoraussetzung; Verfassungsrechtlich

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Daß sie vom Rundfunkteilnehmer tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden, ist für das Entstehen der Gebührenpflicht ohne Bedeutung (OVG Berlin AfP 1991, 782 ; HessVGH AfP 1991, 771).
  • BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht durch Unterlassung - Beurteilung

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Sind mehrere Handlungen erforderlich, um mehreren Pflichten nachzukommen, so sind in ihrer Nichtvornahme in aller Regel mehrere Unterlassungen zu finden, es ist also Tatmehrheit gegeben (BGHSt 18, 376/379).
  • VGH Hessen, 12.11.1990 - 5 TH 1034/90

    Erhebung einer allgemeinen Rundfunkgebühr zur Finanzierung des

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Daß sie vom Rundfunkteilnehmer tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden, ist für das Entstehen der Gebührenpflicht ohne Bedeutung (OVG Berlin AfP 1991, 782 ; HessVGH AfP 1991, 771).
  • BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89

    7. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Die Leistungspflicht allein an den Empfangsstatus zu knüpfen, der durch den Besitz des Empfangsgerätes begründet wird, ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1992, 3285/3286).
  • BayObLG, 10.11.1978 - 2 ObOWi 432/78

    Verurteilung wegen einer anderen als der im Bußgeldbescheid genannten Tat

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Wie sich im Strafverfahren Untersuchung und Entscheidung nur auf die in der Anklage bezeichnete Tat erstrecken, ist Gegenstand des gerichtlichen Bußgeldverfahrens nur die im Bußgeldbescheid bezeichnete Tat (BayObLGSt 1978, 158; 1994, 108).
  • OLG Koblenz, 04.04.2017 - 2 Ss OWi 4 SsBs 82/16

    Selbständige Verfallsanordnung, Anforderungen

    Mangels eines wirksamen Bußgeldbescheides fehlt es an einer notwendigen Verfahrensvoraussetzung (BGH, 4 StR 190/70 v. 08.10.1970, Rdn. 6 - juris; OLG Koblenz, 1 Ss 281/01 v. 04.01.2002; BayObLG, 3 ObOWi 73/94 v. 26.10.1994, Rdn. 18 - juris, vgl. auch KK-OWiG/Kurz, 4. Aufl., § 65 Rdn. 9, 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht