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   BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 112/98   

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BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 112/98 (https://dejure.org/1998,3500)
BayObLG, Entscheidung vom 26.10.1998 - 3Z BR 112/98 (https://dejure.org/1998,3500)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Oktober 1998 - 3Z BR 112/98 (https://dejure.org/1998,3500)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer ehemaligen Betreuerin auf Bewilligung einer angemessenen Vergütung; Rechtsfehler bei Ermessenensentscheidungen; Rechtmäßigkeit einer gerichtlichen Schätzung des Zeitaufwandes des Betreuers

  • Anwaltsblatt

    § 1836 BGB

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsanwalt als Berufsbetreuer, Stundensatz 220 DM

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 Abs. 1
    Angemessenene Vergütung eines Betreuers bei besonders schwieriger Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1224
  • AnwBl 1999, 126
  • Rpfleger 1999, 128
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 112/98
    a) Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht bzw. das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1996, 37/38; 1996, 47/49).

    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 37/39 und 1996, 47/49, je m.w.N.).

    Die Feststellung, welche Zeit der Betreuer aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLGZ 1996, 47/50; Palandt/Diederichsen BGB 57.Aufl. § 1836 Rn.10).

    Ob der Zeitaufwand für eine bestimmte Tätigkeit zu berücksichtigen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Betreuer aus seiner Sicht die Tätigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47).

  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95

    Bemessung der Vergütung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 112/98
    a) Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht bzw. das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1996, 37/38; 1996, 47/49).

    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 37/39 und 1996, 47/49, je m.w.N.).

    Die Kammer hat beachtet, daß das Einkommen einer vergleichbaren Berufsgruppe nicht alleinige Bemessungsgrundlage für die Bemessung der Vergütung sein kann, sondern nur einer der für die Schätzung maßgeblichen Umstände (vgl. BayObLGZ 1996, 37).

  • BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 341/95

    Bemessung der Betreuervergütung

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 112/98
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß der Stundensatz unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung und Literatur genannten Beträge geschätzt werden darf (BayObLG FamRZ 1996, 1171/1172 m.w.N., ebenso OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 698/699).

    Zutreffend hat das Landgericht die Betroffene darauf hingewiesen, daß über den Einwand, die ehemalige Betreuerin habe ihre Pflichten schlecht erfüllt, von den Zivilgerichten zu entscheiden ist (BayObLG FamRZ 1996, 1171 /1173).

  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 112/98
    Damit kann er im Verfahren der weiteren Beschwerde keinen Erfolg haben (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO ; BayObLGZ 1993, 248/252).
  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96

    Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 112/98
    (1) Das Landgericht hat den Stundensatz von 220 DM einschließlich Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung der im Beschluß des Senats vom 15.1.1997 (BayObLGZ 1997, 44 = NJWE-FER 1997, 128 ) aufgeführten Grundsätze für angemessen angesehen.
  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 112/98
    Unerheblich für den Vergütungsanspruch des Betreuers ist, ob seine Bestellung zu Recht erfolgte (vgl. BayObLGZ 1997, 53) oder ob die Bestellung zu lange aufrecht erhalten wurde (BayObLGZ 1997, 301).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 112/98
    Der Senat ist daher an sie gebunden (BayObLG NJW-RR 1998, 8 /9).
  • BGH, 12.10.1954 - V ZB 21/54

    Vertragshilfe. Maßgebender Zeitpunkt

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 112/98
    Soweit die Rechtsbeschwerde auf neue Tatsachen gestützt wird, können diese bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden, da Prüfungsgrundlage der Sachverhalt zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung ist (BGHZ 14, 398/399).
  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89

    Ermessensentscheidung bei Ausschluß von Ausgleichsleistungen

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 112/98
    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 37/39 und 1996, 47/49, je m.w.N.).
  • BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92

    Grenzen des Gefälligkeitsverhältnisses

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 112/98
    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 37/39 und 1996, 47/49, je m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1998 - 11 Wx 46/97
  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

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