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   BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 160/04   

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https://dejure.org/2004,10610
BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 160/04 (https://dejure.org/2004,10610)
BayObLG, Entscheidung vom 26.10.2004 - 3Z BR 160/04 (https://dejure.org/2004,10610)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 3Z BR 160/04 (https://dejure.org/2004,10610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Durchsuchung, bayerisches Polizeiaufgabengesetz (BayPAG)

  • Judicialis

    PAG Art. 24; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PAG Art. 24; GG Art. 19 Abs. 4
    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Durchsuchung bei dokumentiertem Einverständnis des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Durchsuchung einer Gaststätte; Bestehen eines Rechtsschutzinteresses des Betroffenen; Erklärung des Einverständnis des Betroffenen in dem von ihm unterzeichneten Untersuchungsbericht; Anfechtbarkeit bei Unterschrift ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.06.1998 - 2 BvR 2227/96

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verneinung des Rechtsschutzinteresses

    Auszug aus BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 160/04
    Tief greifende Grundrechtseingriffe kommen vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz - wie in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG - vorbeugend dem Richter vorbehalten hat (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163/2164; NJW 1998, 2813/2814; NJW 2003, 1514; NJW 2004, 2510).

    b) Das Beschwerdegericht hat jedoch zu Recht angenommen, dass es an einem tief greifenden Grundrechtseingriff als Grundlage des fortwirkenden Rechtsschutzinteresses der Betroffenen fehle, da diese ihr Einverständnis mit der Durchsuchung erklärt habe (BVerfG NJW 1998, 2813/2814; KG FGPrax 2002, 45/46).

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02

    Zur Verwerfung der Beschwerde gegen einen Durchsuchungs- und

    Auszug aus BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 160/04
    Tief greifende Grundrechtseingriffe kommen vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz - wie in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG - vorbeugend dem Richter vorbehalten hat (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163/2164; NJW 1998, 2813/2814; NJW 2003, 1514; NJW 2004, 2510).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 160/04
    Tief greifende Grundrechtseingriffe kommen vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz - wie in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG - vorbeugend dem Richter vorbehalten hat (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163/2164; NJW 1998, 2813/2814; NJW 2003, 1514; NJW 2004, 2510).
  • KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00

    Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zur Überprüfung der

    Auszug aus BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 160/04
    b) Das Beschwerdegericht hat jedoch zu Recht angenommen, dass es an einem tief greifenden Grundrechtseingriff als Grundlage des fortwirkenden Rechtsschutzinteresses der Betroffenen fehle, da diese ihr Einverständnis mit der Durchsuchung erklärt habe (BVerfG NJW 1998, 2813/2814; KG FGPrax 2002, 45/46).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 160/04
    Tief greifende Grundrechtseingriffe kommen vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz - wie in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG - vorbeugend dem Richter vorbehalten hat (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163/2164; NJW 1998, 2813/2814; NJW 2003, 1514; NJW 2004, 2510).
  • FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17

    Steuerfahnder im Flankenschutz: Dürfen Flankenschützer die Steuerzahler

    aa) Dies beruht auf der Überlegung, dass Art. 13 GG das Selbstbestimmungsrecht des Wohnungsinhabers schützt und dieser daher auf sein Grundrecht gegenüber dem Staat wirksam verzichten kann (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 26.10.2004 - 3Z BR 160/04, Bayerische Verwaltungsblätter 2004, 348), soweit dieser eine Zustimmung nicht durch Täuschung oder Drohung erwirkt hat (Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 3.8.2011 - 1 S 1391/11, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport 2011, 815; Anders, DStR 2012, 1779, 1783).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21

    Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von

    Auf geschäftsähnliche Handlungen wie den Verzicht auf die Ausübung eines Grundrechts sind die Vorschriften über Willenserklärungen, insbesondere über Auslegung und Anfechtung, entsprechend anwendbar (BayObLG vom 26.10.2004 BayVBl 2005, 348/349).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 2 K 1386/08

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Maßgebend ist insoweit deren Verhalten, wie es ein außenstehender Dritter verstehen durfte (vgl. hierzu: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss des 3. Zivilsenates vom 26. Oktober 2004, 3 ZBR 160/04, BayVBl. 2005, 348, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.08.2005 - 16a CD 05.1692

    Disziplinarrecht, Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung durch den

    Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere besteht das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers fort, auch wenn die direkte Belastung durch die angegriffene Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach vollzogener Durchsuchung bzw. nach Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände entfallen ist (st.Rspr. vgl.: BVerfG vom 30.4.1997 BVerfGE 96, 27/39 ff.; vom 14.6.1998 NJW 2813/2814; vom 18.12.2002 NJW 2003, 1514; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/85 f.; BayObLG vom 26.10.2004 BayVBl 2005, 348).
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