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   BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98   

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BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98 (https://dejure.org/1998,4122)
BayObLG, Entscheidung vom 27.02.1998 - 4St RR 3/98 (https://dejure.org/1998,4122)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Februar 1998 - 4St RR 3/98 (https://dejure.org/1998,4122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92a Abs. 1; StGB §§ 21, 28 Abs. 2
    Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit: Betäubungsmittelabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1794
  • StV 1999, 255
  • BayObLGSt 1998, 27
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 11/62

    Beihilfe zu in verfassungsfeindlicher Absicht begangener Geheimbündelei -

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98
    Der Senat hält es für angezeigt, das Merkmal der Eigennützigkeit in § 92a Abs. 1 Nr. 1 wie das Merkmal der Gewinnsucht in § 235 Abs. 2 Satz 2, § 283 a Satz 2 Nr. 1 und § 283 d Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB als tatbezogen zu werten (vgl. zum Merkmal der Gewinnsucht RGSt 62, 203/207 und BGHSt 17, 215, 217) .

    Insoweit entspricht es weiterhin der Auffassung des BGH, der der Senat beitritt, dass in Zweifelsfällen für die Anwendbarkeit des § 50 Abs. 2 StGB a. F. bzw. des § 28 StGB entscheidend ist, ob das in Rede stehende Merkmal überwiegend die Tat oder den Täter kennzeichnet (BGHSt 8, 70/72 und 17, 215/217; BGH NStZ 1994, 181/182; so auch Lackner § 28 Rdn. 4).

    Kennzeichnet ein straferhöhender Umstand gerade die besondere Gefährlichkeit der Tatausführung, so spricht dies regelmäßig für einen auf die Tat und nicht so sehr auf den Täter bezogenen Umstand (BGHSt 8, 70/72 und 17, 215/217; BGH NStZ 1994, 181/182; so im Ergebnis auch Dippel NStZ 1994, 182) .

  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 336/93

    Beischlaf unter Verwandten; Verwandtschaft ist kein besonderes persönliches

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98
    Insoweit entspricht es weiterhin der Auffassung des BGH, der der Senat beitritt, dass in Zweifelsfällen für die Anwendbarkeit des § 50 Abs. 2 StGB a. F. bzw. des § 28 StGB entscheidend ist, ob das in Rede stehende Merkmal überwiegend die Tat oder den Täter kennzeichnet (BGHSt 8, 70/72 und 17, 215/217; BGH NStZ 1994, 181/182; so auch Lackner § 28 Rdn. 4).

    Kennzeichnet ein straferhöhender Umstand gerade die besondere Gefährlichkeit der Tatausführung, so spricht dies regelmäßig für einen auf die Tat und nicht so sehr auf den Täter bezogenen Umstand (BGHSt 8, 70/72 und 17, 215/217; BGH NStZ 1994, 181/182; so im Ergebnis auch Dippel NStZ 1994, 182) .

  • BGH, 21.06.1955 - 2 StR 271/54
    Auszug aus BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98
    Insoweit entspricht es weiterhin der Auffassung des BGH, der der Senat beitritt, dass in Zweifelsfällen für die Anwendbarkeit des § 50 Abs. 2 StGB a. F. bzw. des § 28 StGB entscheidend ist, ob das in Rede stehende Merkmal überwiegend die Tat oder den Täter kennzeichnet (BGHSt 8, 70/72 und 17, 215/217; BGH NStZ 1994, 181/182; so auch Lackner § 28 Rdn. 4).

    Kennzeichnet ein straferhöhender Umstand gerade die besondere Gefährlichkeit der Tatausführung, so spricht dies regelmäßig für einen auf die Tat und nicht so sehr auf den Täter bezogenen Umstand (BGHSt 8, 70/72 und 17, 215/217; BGH NStZ 1994, 181/182; so im Ergebnis auch Dippel NStZ 1994, 182) .

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98
    Die Einordnung einer Persönlichkeitsstörung als schwere seelische Abartigkeit setzt die Feststellung voraus, dass eine solche Störung Symptome von beträchtlichem Gewicht aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (ständige Rechtsprechung vgl. BGHSt 37, 397 [401]; BGH NStZ 1996, 380 ; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 29; BGH NStZ 1998, 30 [31]).

    In die damit gebotene Gesamtbetrachtung sind die Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlass und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten des Angeklagten nach der Tat einzubeziehen (BGHSt 37, 397 [402]; BGH NStZ 1992, 380 und BGH NStZ-RR 1997, 335).

  • BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88

    Illegale Einschleusung ausländischer Frauen

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98
    Diese Bestimmung sollte in erster Linie dazu dienen, das Schlepperunwesen, d. h. die organisierte illegale Einreise und den illegalen Aufenthalt aus Eigennutz, zu bekämpfen (BGH NJW 1989, 1435 ).
  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95

    Schuldfähigkeit - Ausschluß - Schwere seelische Abartigkeit - Begründung durch

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98
    Die Einordnung einer Persönlichkeitsstörung als schwere seelische Abartigkeit setzt die Feststellung voraus, dass eine solche Störung Symptome von beträchtlichem Gewicht aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (ständige Rechtsprechung vgl. BGHSt 37, 397 [401]; BGH NStZ 1996, 380 ; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 29; BGH NStZ 1998, 30 [31]).
  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94

    Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein besonderes

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98
    Die Grenzziehung zwischen täterbezogenen Umständen, die als besondere persönliche Merkmale nach § 28 StGB behandelt werden sollen, und den tatbezogenen Umständen, für die § 28 StGB nicht gilt, ist umstritten (vgl. BGH NStZ 1995, 405 und Roxin § 28 Rdn. 23 mit jeweils ausführlichen Nachweisen).
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98
    Auch die Angst vor bereits als äußerst unangenehm empfundenen Entzugserscheinungen kann unter Umständen das Hemmungsvermögen, insbesondere im Fall der Abhängigkeit von Heroin, erheblich beeinträchtigen (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 1997, 227 = DRsp-ROM Nr. 1997/4826; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 6 = DRsp-ROM Nr. 1997/17143; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 7 = DRsp-ROM Nr. 1996/13891; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 8 = DRsp-ROM Nr. 1998/19483; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 11 = DRsp-ROM Nr. 1997/15172; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 12 = DRsp-ROM Nr. 1996/19155; BGH NJW 1988, 501 [502] = DRsp-ROM Nr. 1992/3026; BGH StV 1988, 198 = DRsp-ROM Nr. 1992/3712 mit Anm. Kamischke; Theune NStZ 1997, 57 ff.).
  • BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90

    Verminderte Schuldfähigkeit - Beschaffungsdelikt - Heroinabhängigkeit - Angst vor

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98
    Auch die Angst vor bereits als äußerst unangenehm empfundenen Entzugserscheinungen kann unter Umständen das Hemmungsvermögen, insbesondere im Fall der Abhängigkeit von Heroin, erheblich beeinträchtigen (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 1997, 227 = DRsp-ROM Nr. 1997/4826; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 6 = DRsp-ROM Nr. 1997/17143; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 7 = DRsp-ROM Nr. 1996/13891; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 8 = DRsp-ROM Nr. 1998/19483; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 11 = DRsp-ROM Nr. 1997/15172; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 12 = DRsp-ROM Nr. 1996/19155; BGH NJW 1988, 501 [502] = DRsp-ROM Nr. 1992/3026; BGH StV 1988, 198 = DRsp-ROM Nr. 1992/3712 mit Anm. Kamischke; Theune NStZ 1997, 57 ff.).
  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92

    Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98
    In die damit gebotene Gesamtbetrachtung sind die Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlass und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten des Angeklagten nach der Tat einzubeziehen (BGHSt 37, 397 [402]; BGH NStZ 1992, 380 und BGH NStZ-RR 1997, 335).
  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97

    Strafzumessungserwägungen bei der Gesamtstrafenbildung - Annahme erheblich

  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 657/96

    Voraussetzungen für Begründung verminderter Schuldfähigkeit durch

  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 65/97

    Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zur Begründung einer erheblichen Verminderung

  • BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97

    Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden

  • BGH, 17.05.1989 - 2 StR 172/89

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer Abhängigkeit von

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88

    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen

  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95

    Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel -

  • BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Beteiligung an Handlungen

  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

  • BGH, 11.05.1990 - 3 StR 510/89
  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund langjährigen Drogenmißbrauchs

  • RG, 18.06.1928 - III 297/28

    Sind Wertzeichen (Tabaksteuerzeichen) Urkunden im Sinne der §§ 267, 348 StGB.?

  • LG Krefeld, 27.01.2020 - 22 KLs 39/19
    Weil die Entwicklung des Angeklagten, sein Charakterbild sowie die Tat in ihrem konkreten Zusammenhang untrennbar verbunden sind, lässt sich das Vorliegen einer schweren Persönlichkeitsstörung in diesem Sinne nur durch eine Ganzheitsbetrachtung zutreffend beurteilen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 27. Februar 1998 - 4St RR 3/98 -, juris).

    Auch die Angst vor bereits als äußerst unangenehm empfundenen Entzugserscheinungen kann unter Umständen das Hemmungsvermögen, insbesondere im Fall der Abhängigkeit von Heroin, erheblich beeinträchtigen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 27. Februar 1998 - 4St RR 3/98 -, Rn. 18, juris).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1970/01

    Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Straftäters bei Suchtmittelabhängigkeit

    Eine Persönlichkeitsstörung ist nur dann als schwere seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB anzusehen, wenn mit Bezug auf das konkrete Tatgeschehen Symptome von beträchtlichem Gewicht festzustellen sind, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BayObLGSt 1998, S. 27 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 548/07

    Schuldfähigkeit; verminderte; Betäubungsmittelabhängigkeit

    - langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12; BayObLG NJW 1999, 1794, 1795),.
  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 Ss 106/08

    Erörterungsmangel; Betäubungsmittelabhängiger

    - langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12; BayObLG NJW 1999, 1794, 1795),.
  • LG Bielefeld, 20.09.1999 - 9 KLs K 2/95
    Weil die Entwicklung des Angeklagten, sein Charakterbild sowie die Tat in ihrem konkreten Zusammenhang untrennbar verbunden sind, lässt sich das Vorliegen einer schweren Persönlichkeitsstörung in diesem Sinne nur durch eine Ganzheitsbetrachtung zutreffend beurteilen (BayObLG, NJW 1999, 1794).
  • LG Krefeld, 31.07.2020 - 22 KLs 5/20
    Auch die Angst vor bereits als äußerst unangenehm empfundenen Entzugserscheinungen kann unter Umständen das Hemmungsvermögen, insbesondere im Fall der Abhängigkeit von Heroin, erheblich beeinträchtigen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 27. Februar 1998 - 4St RR 3/98 -, Rn. 18, juris).
  • BayObLG, 13.11.1998 - 4St RR 203/98

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang

    Zu der insoweit erhobenen formellen und materiellen Rüge wird auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht vom 26.10.1998 Bezug genommen (vgl. auch BayObLGSt 1998, 27/31).
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