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   BayObLG, 27.03.2001 - 1Z BR 130/00   

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https://dejure.org/2001,3580
BayObLG, 27.03.2001 - 1Z BR 130/00 (https://dejure.org/2001,3580)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.2001 - 1Z BR 130/00 (https://dejure.org/2001,3580)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 2001 - 1Z BR 130/00 (https://dejure.org/2001,3580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gemeinschaftliches Testament nur bei Verheirateten!

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Gemeinsame Erbeinsetzung?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erbrecht, Auslegung einer testamentarischen Verfügung: "Sollte uns beiden ein Unglück zustoßen"

Verfahrensgang

  • LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 748/00
  • BayObLG, 27.03.2001 - 1Z BR 130/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1563
  • Rpfleger 2001, 425
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
    Auszug aus BayObLG, 27.03.2001 - 1Z BR 130/00
    Hierzu muss der gesamte Inhalt der Erklärungen, einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BayObLGZ 1981, 79/82 m.w.N.).

    Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass ältere Leute die .Worte "Tod" und "Sterben" gerne mit der Redewendung "falls uns etwas zustößt" oder auf ähnliche Weise umschreiben und dass ihnen auch dann "etwas zustößt" oder "ein Unglück zustößt", wenn sie etwa wegen einer schweren Erkrankung versterben (vgl. BayObLGZ 1981, 79/86).

  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 42/96

    Auslegung der Formulierung "gleichzeitiger Tod" in einem gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2001 - 1Z BR 130/00
    Selbst mit den Worten "gleichzeitiger Tod" oder "gleichzeitiges Versterben" - was im Wortsinn nur den seltenen Fall bedeutet, dass mehrere Personen im gleichen Bruchteil einer Sekunde den Tod gefunden haben (vgl. BayObLGZ 1996, 243/246 f. NJW-RR 1997, 329; OLG Hamm NJW-RR 1996, 70) - werden in einem Testament auch Fallgestaltungen umschrieben, in denen beide Partner in einem kurzen zeitlichen Abstand nacheinander versterben, sei es aufgrund desselben äußeren Ereignisses, sei es aufgrund verschiedener Ursachen (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 327/328).
  • OLG Hamm, 12.06.1995 - 15 W 120/95

    Umfang und Grenzen der Ermittlungspflicht des Nachlaßgerichts

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2001 - 1Z BR 130/00
    Selbst mit den Worten "gleichzeitiger Tod" oder "gleichzeitiges Versterben" - was im Wortsinn nur den seltenen Fall bedeutet, dass mehrere Personen im gleichen Bruchteil einer Sekunde den Tod gefunden haben (vgl. BayObLGZ 1996, 243/246 f. NJW-RR 1997, 329; OLG Hamm NJW-RR 1996, 70) - werden in einem Testament auch Fallgestaltungen umschrieben, in denen beide Partner in einem kurzen zeitlichen Abstand nacheinander versterben, sei es aufgrund desselben äußeren Ereignisses, sei es aufgrund verschiedener Ursachen (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 327/328).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98

    Zur ergänzenden Auslegung und Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2001 - 1Z BR 130/00
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat nur zu überprüfen, ob die Auslegung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht und dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht (st.Rspr.; vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1388/1389 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96

    Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2001 - 1Z BR 130/00
    Selbst mit den Worten "gleichzeitiger Tod" oder "gleichzeitiges Versterben" - was im Wortsinn nur den seltenen Fall bedeutet, dass mehrere Personen im gleichen Bruchteil einer Sekunde den Tod gefunden haben (vgl. BayObLGZ 1996, 243/246 f. NJW-RR 1997, 329; OLG Hamm NJW-RR 1996, 70) - werden in einem Testament auch Fallgestaltungen umschrieben, in denen beide Partner in einem kurzen zeitlichen Abstand nacheinander versterben, sei es aufgrund desselben äußeren Ereignisses, sei es aufgrund verschiedener Ursachen (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 327/328).
  • OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95

    Testamentarische Regelung für den Fall, daß beide Eheleute sterben

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2001 - 1Z BR 130/00
    Sie kann, wie die Rechtsprechung zu solchen und inhaltsähnlichen Wendungen zeigt, sowohl den gleichzeitigen Tod als auch das Nacheinanderversterben der Partner meinen (vgl. BayObLG aaO mit Zusammenstellung von Fallbeispielen; OLG Köln FamRZ 1996, 310/311).
  • BayObLG, 11.02.1991 - BReg. 1a Z 66/90

    Wechselbezüglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments; Begründete Zweifel an

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2001 - 1Z BR 130/00
    Für die rechtliche Einordnung als gemeinschaftliches Testament ist entscheidend, ob ein Wille zur gemeinschaftlichen Testamentserrichtung, der im Inhalt der Urkunde selbst zum Ausdruck kommen muss, festgestellt werden kann (vgl. BayObLGZ 1959, 199/208; FamRZ 1991, 1485/1486; Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 3. Aufl. vor §§ 2265 ff. BGB Rn. 22 ff.).
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2001 - 1Z BR 130/00
    Gleichwohl kann die weitere Beschwerde mit dem Ziel der Einziehung des erteilten Erbscheins (§ 2361 BGB) fortgeführt werden (vgl. BayObLGZ 1982, 236/239 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 21.04.2005 - 2 W 225/04

    Auslegung eines wirksamen Testaments als wirksame einzeltestamentarische

    Diese Ansicht, der sich der Senat anschließt, wird auch von fast einhelliger Meinung in Rechtsprechung (siehe z.B. BayObLG Beschlüsse vom 27.04.1993 - 1 Z BR 120/92 -, FamRZ 1993, 1370 und 27.03.2001, - 1 Z BR 130/00 -, BayObLGR 2001, 50 = FamRZ 2001, 1563 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.1996, - 3 Wx 335/96) und Literatur geteilt (Palandt-Edenhofer, BGB, 64. Aufl., § 2265 Rz. 3, MK/Musielak, 4. Aufl., § 2265 Rz. 4,5, Soergel/Wolff, 13. Aufl., § 2265 Rz. 5).
  • BayObLG, 18.12.2003 - 1Z BR 130/02

    Auslegung einer für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" der Eheleute in

    Dieser Regelungsbedarf besteht nicht nur für den Fall des in engerem Sinn gleichzeitigen Todes, sondern auch in Fällen, in denen die Ehegatten innerhalb eines kürzeren Zeitraums nacheinander sterben, sei es auf Grund ein und derselben Ursache, z.B. eines Unfalls, sei es auf Grund verschiedener Ursachen (vgl. BayObLG aaO; OLG Stuttgart aaO S. 332), wenn der Überlebende nach dem Tod des Erstversterbenden praktisch keine Möglichkeit mehr hat, ein Testament zu errichten (BayObLG FamRZ 2001, 1563/1564).
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