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   BayObLG, 27.04.1988 - BReg. 1 Z 76/87   

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https://dejure.org/1988,3109
BayObLG, 27.04.1988 - BReg. 1 Z 76/87 (https://dejure.org/1988,3109)
BayObLG, Entscheidung vom 27.04.1988 - BReg. 1 Z 76/87 (https://dejure.org/1988,3109)
BayObLG, Entscheidung vom 27. April 1988 - BReg. 1 Z 76/87 (https://dejure.org/1988,3109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des wirklichen Willens eines Teenagers im Rahmen einer Sorgerechtsentscheidung; Gefährdung des Kindeswohls bei Übertragung der elterlichen Sorge auf den Adoptivvater

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 2, § 1681 Abs. 1 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kriterien; Vormundschaftsgerichtliche Entscheidung; Übertragung; Elterliche Sorge; Tod; Sorgeberechtigter; Überlebender; Kindeswohl; Ehescheidung; Grundsätze

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 973
  • Rpfleger 1988, 410
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1988 - BReg. 1 Z 76/87
    Er kann auch, je nach Alter und Reife, als Ausdruck bewußter Eigenentscheidung und Selbstbestimmung aus verfassungsrechtlichen Gründen für die Sorgerechtsentscheidung von Bedeutung sein (BVerfGE 55, 171 [hier: I (167) 262 c-d]; BGH, FamRZ 1985, 169 ..).

    Allerdings hat das Wohl des Kindes Vorrang vor dem Willen des Kindes (BGH, FamRZ 1985, 169 ..).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1988 - BReg. 1 Z 76/87
    Er kann auch, je nach Alter und Reife, als Ausdruck bewußter Eigenentscheidung und Selbstbestimmung aus verfassungsrechtlichen Gründen für die Sorgerechtsentscheidung von Bedeutung sein (BVerfGE 55, 171 [hier: I (167) 262 c-d]; BGH, FamRZ 1985, 169 ..).
  • BayObLG, 26.06.1998 - 1Z BR 233/97

    Verwirkung des Beschwerderechts in einem Verfahren zur Übertragung der

    Vielmehr genügt es, wenn der Wechsel mit dem Kindeswohl nicht in Einklang zu bringen ist (BayObLG FamRZ 1988, 973/974, OLG Schleswig FamRZ 1993, 832/833; vgl. auch MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. Rn. 10, Staudinger/Coester BGB 12. Aufl. Rn. 10, jeweils zu § 1681).

    Er kann aber auch, je nach Alter und Reife des Kindes, als Ausdruck einer bewußten eigenen Entscheidung unter dem Gesichtspunkt der Selbstbestimmung aus verfassungsrechtlichen Gründen für die Sorgerechtsentscheidung von Bedeutung sein, wenngleich stets das Wohl des Kindes Vorrang hat (vgl. zu allem, auch zu den verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, BayObLG FamRZ 1988, 973/974 und OLG Schleswig FamRZ 1993, 832/833 mit ausführlichen Nachweisen).

    Das Landgericht hat durch ein beauftragtes Mitglied der Kammer (zur Zulässigkeit vgl. BGH NJW 1985, 1702/1705 und BayObLG FamRZ 1988, 973/974) nochmals den Vater (§ 50a Abs. 1 FGG ), das Kind (§ 50b Abs. 1 FGG ) und den Beteiligten zu 3 als mit den Lebensumständen des Kindes vertraute Person (vgl. auch § 50c FGG ) persönlich angehört sowie einen Vertreter des Jugendamts gehört (§ 49a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i FGG ).

  • BayObLG, 28.05.1999 - 1Z BR 171/98

    Absehen von der Übertragung der elterlichen Sorge auf den überlebenden Vater nach

    Vielmehr genügt es, wenn der Wechsel mit dem Kindeswohl nicht in Einklang zu bringen ist (BayObLG FamRZ 1988, 973/974; OLG Schleswig FamRZ 1993, 832/833; vgl. auch MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. § 10 , Staudinger/Coester BGB 12. Aufl. Rn. 10, jeweils zu § 1681).

    Das Landgericht hat nicht nur den Vater, die Beteiligte zu 2 sowie die zweite Ehefrau des Vaters durch ein beauftragtes Mitglied der Kammer (zur Zulässigkeit vgl. BGH NJW 1985, 1702/1705 und BayObLG FamRZ 1988, 973/974) einvernommen, sondern vor der Kammer selbst den Vater (§ 50a Abs. 1 FGG ), das Kind (§ 50b Abs. 1 FGG ) und die zum Vormund bestellte Beteiligte zu 2 (vgl. auch § 50c FGG ) nochmals persönlich angehört.

  • BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 47/92

    Gefährdung des Kindeswohls; Vormundschaft; Aufenthaltsstaat; Sorgeberechtigte

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  • BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 42/92
    Die am Kindeswohl zu orientierende Regelung des § 1681 Abs. 1 Satz 2 BGB widerspricht auch nicht der Verfassung (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 973/974; Palandt/Diederichsen § 1681 Rn. 1).
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