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   BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86   

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BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86 (https://dejure.org/1986,2859)
BayObLG, Entscheidung vom 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86 (https://dejure.org/1986,2859)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Mai 1986 - BReg. 3 Z 69/86 (https://dejure.org/1986,2859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Unterbringung eines Pfleglings in einer geschlossenen Anstalt; Voraussetzungen für die Anordnung einstweiliger Maßregeln; Unterbringung gegen den Willen des Pfleglings nur bei dessen Geschäftsunfähigkeit; Persönliche Anhörung des von einer Unterbringung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 1846, 1915, 1897; FGG § 64f., 64g.
    Voraussetzungen der vorläufige Unterbringung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 779
  • FamRZ 1986, 1043 (Ls.)
  • Rpfleger 1986, 293
  • BayObLGZ 1986 Nr. 31
  • BayObLGZ 1986, 174
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 11.09.1981 - BReg. 3 Z 65/81
    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Deshalb ist er auch für jedes Verfahren, das den Entzug seiner Freiheit zum Gegenstand hat, Verfahrens fähig, also auch wenn in einem Verfahren über eine auf § 1846 BGB gestützte freiheitsentziehende Maßregel zu befinden ist (BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 59 RdNr. 6; vgl. BVerfGE 10, 302/306; BGHZ 70, 252/255; Jansen FGG 2. Aufl. § 55 a RdNrn. 12 und 26).

    Das Vormundschaftsgericht kann eine Unterbringungsgenehmigung nur erteilen, wenn das wohlverstandene Interesse des Pfleglings eine solche Maßnahme erfordert (BVerfGE 10, 302/329; BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.; Beschluß des Senats vom 17.4.1986 - BReg. 3 Z 22/86 -) und dem Pfleger das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.

    Für das Verfahren, das die Unterbringung im Wege der einstweiligen Maßregel nach § 1846 BGB zum Gegenstand hat, muß das Gericht den Betroffenen, um sich einen unmittelbaren Eindruck zu verschaffen, persönlich anhören (vgl. § 64 g Abs. 1 FGG; BayObLGZ 1981, 306/309 f.).

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Deshalb ist er auch für jedes Verfahren, das den Entzug seiner Freiheit zum Gegenstand hat, Verfahrens fähig, also auch wenn in einem Verfahren über eine auf § 1846 BGB gestützte freiheitsentziehende Maßregel zu befinden ist (BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 59 RdNr. 6; vgl. BVerfGE 10, 302/306; BGHZ 70, 252/255; Jansen FGG 2. Aufl. § 55 a RdNrn. 12 und 26).

    Das Vormundschaftsgericht kann eine Unterbringungsgenehmigung nur erteilen, wenn das wohlverstandene Interesse des Pfleglings eine solche Maßnahme erfordert (BVerfGE 10, 302/329; BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.; Beschluß des Senats vom 17.4.1986 - BReg. 3 Z 22/86 -) und dem Pfleger das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.

  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 9/76

    Antrags- und Beschwerderecht eines geschäftsunfähigen Pflegebefohlenen

    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Deshalb ist er auch für jedes Verfahren, das den Entzug seiner Freiheit zum Gegenstand hat, Verfahrens fähig, also auch wenn in einem Verfahren über eine auf § 1846 BGB gestützte freiheitsentziehende Maßregel zu befinden ist (BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 59 RdNr. 6; vgl. BVerfGE 10, 302/306; BGHZ 70, 252/255; Jansen FGG 2. Aufl. § 55 a RdNrn. 12 und 26).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zuleitung eines

    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Das Recht auf Gehör verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen die Beteiligten Gelegenheit hatten (BVerfGE 55, 95/98 [BVerfG 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79] ; 64, 135/144).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Das Recht auf Gehör verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen die Beteiligten Gelegenheit hatten (BVerfGE 55, 95/98 [BVerfG 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79] ; 64, 135/144).
  • BayObLG, 12.06.1972 - BReg. 3 Z 70/72
    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Eine solche Störung der Geistestätigkeit ist gegeben, wenn infolge einer geistigen Erkrankung die Vorstellungen und Empfindungen einer Person ihren Willen derart übermäßig beherrschen, daß die Bestimmbarkeit des Willens durch vernünftige Erwägungen ausgeschlossen ist (vgl. BayObLGZ 1972, 201 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.04.1967 - IV ZB 448/66

    Einstweilige Unterbringung eines Pfleglings

    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Bei der Pflegschaft für einen Volljährigen nach § 1910 Abs. 2 BGB darf der Pfleger nur einen geschäftsunfähigen Pflegling gegen dessen Willen in einer geschlossenen Anstalt unterbringen (BGHZ 48, 147/157; BayObLG Rpfleger 1979, 422).
  • BayObLG, 29.11.1977 - BReg. 3 Z 157/77
    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Solche Gutachten sind für die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit keine geeigneten Entscheidungsgrundlagen, weil es dem Gericht unmöglich ist, sich das erforderliche eigene Bild von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlüsse zu machen (vgl. BayObLGZ 1977, 299/301 m.w.Nachw.; Beschluß des Senats vom 28.2.1986 - BReg. 3 Z 156/85 -).
  • BayObLG, 26.02.1981 - BReg. 3 Z 5/81
    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Die Beschwerdebefugnis der Betroffenen ergibt sich schon aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BayObLGZ 1981, 44/48 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
    Daher dürfen Gutachten nur verwertet werden, wenn sie vorher dem Beteiligten zugänglich gemacht worden sind (BVerfGE 62, 392/396; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluß vom 17.4.1986 - BReg. 3 Z 22/86 -).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Rechtliches Gehör in Betreuungssachen wird dem Betroffenen in der Regel nur dann ausreichend gewährt, wenn er ein Sachverständigengutachten vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung erhält (BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174//178 und 524/527).

    Grundsätzlich ist einem Betroffenen ein Gutachten vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung zu übergeben (vgl. BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174/178 und 524/527).

  • OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05

    Mitteilung des Gutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit gegenüber Betroffenem -

    Das Gutachten ist dem Betroffenen zur Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung zu übergeben (vgl. BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174/178 und 524/527).
  • OLG Nürnberg, 02.03.1988 - 9 U 779/85

    Schadensersatz und Schmerzensgeld; Sachverständigenhaftung; Grob fahrlässige

    Aber auch wenn beim Wiederauftreten schwerster, mit Selbst- oder Fremdgefährdung verbundener Verhaltensstörungen eine Entmündigung ernstlich in Betracht gekommen wäre, hätte bei Eintritt dieses Falles eine vorläufige Vormundschaft gemäß § 1906 BGB sowie die vorläufige Unterbringung nach den §§ 1846, 1897 BGB angeordnet werden können (BayObLG NJW-RR 1987, 779 ; Helle MedR 1986, 23, 26; Palandt-Diederichsen, 47. Aufl., § 1846 BGB Anm. 1).
  • OLG München, 23.01.2008 - 33 Wx 196/07

    Einstweilige Anordnung einer zivilrechtlichen Unterbringung: Erfordernis der

    Deshalb kann von der eigenständigen Anordnungsbefugnis des § 1846 BGB nur in dringenden Fällen, in denen ein Aufschub einen Nachteil für den Betreuten zur Folge haben würde, Gebrauch gemacht werden (BayObLGZ 1986, 174/176).
  • BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00

    Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht

    Der Vormundschaftsrichter ist allerdings verpflichtet, unverzüglich einen (vorläufigen) Betreuer zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1986, 174; BayOLG NJW-RR 1991, 774/775; Keidel/Kayser § 70h Rn. 18).
  • LG Kaiserslautern, 20.01.2003 - 1 T 292/02

    Eilmaßnahme nach § 1846 BGB zur Verhinderung des Abbruchs einer lebenserhaltenden

    Vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen nach § 1846 BGB können nur so lange Bestand haben, bis ein Betreuer bestellt und/oder an der Erfüllung seiner Pflichten nicht mehr gehindert ist (vgl. etwa OLG Schleswig MDR 2001, 1061, BayObLGZ 1990, 46 und 1986, 174).
  • BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 3 Z 163/89

    Bestellung; Verfahrenspfleger; Pflegschaftsverfahren; Wahrnehmung; Rechtliches

    Dieser Grundsatz gilt auch gegenüber Geschäftsunfähigen (BayObLGZ 1986, 174,178).
  • OLG Zweibrücken, 09.10.1997 - 3 W 185/97

    Vergütung des Nachlasspflegers; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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  • BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87

    Bestand einer vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung über eine

    Gegen die Unterbringung eines Mündels in einer geschlossenen Anstalt im Wege einer einstweiligen Maßregel nach §§ 1846 BGB ist die nichtfristgebundene Beschwerde und im weiteren Verlauf des Verfahrens die ebenfalls unbefristete weitere Beschwerde statthaft (§ 27 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 174/176; Bumiller/Winkler FGG 3.Aufl. § 64g Anm. 3).
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