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   BayObLG, 27.06.1986 - BReg. 1 Z 95/85   

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BayObLG, 27.06.1986 - BReg. 1 Z 95/85 (https://dejure.org/1986,2690)
BayObLG, Entscheidung vom 27.06.1986 - BReg. 1 Z 95/85 (https://dejure.org/1986,2690)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juni 1986 - BReg. 1 Z 95/85 (https://dejure.org/1986,2690)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1151
  • Rpfleger 1987, 151
  • BayObLGZ 1986 Nr. 43
  • BayObLGZ 1986, 242
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 24.02.2003 - 2Z BR 137/02

    Erbvertragliche Einsetzung zum Alleinerben und fortgesetzte Gütergemeinschaft -

    Es ist nämlich denkbar, dass sich dann die erbvertragliche Regelung nur auf das Vorbehalts- und Sondergut bezieht und bezüglich des nicht in den Nachlass fallenden Gesamtgutsanteils aufgrund der ehevertraglichen Regelung davon auszugehen ist, dieser solle zunächst in der Hand des überlebenden Ehegatten zusammengehalten, der Überlebende solle zu seinen Lebzeiten in der Verfügungsbefugnis über das eheliche Gesamtgut beschränkt werden (vgl. § 1487 Abs. 1, § 1419 Abs. 1 BGB) und das eheliche Gesamtgut solle nach Ableben des überlebenden Ehegatten den Abkömmlingen zufallen (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 1151/1153).
  • BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02

    Verweigerung der Einziehung eines Erbscheins - Wirksamkeit eines Testaments bei

    In diesem neuen Verfahren sind die Instanzen nicht an die früheren Entscheidungen gebunden, da formell rechtskräftige Entscheidungen in Erbscheinsverfahren nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (vgl. BGHZ 47, 58; BayObLGZ 1953, 261/264; 1961, 200/206; BayObLG FamRZ 1986, 1151/1152; KG JFG 14, 286; NJW 1955, 1074/1075; FGPrax 1999, 227; Jansen FGG 2. Aufl. § 18 Rn. 3, § 31 Rn. 11; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 18 Rn. 8; Keidel/Zimmermann § 31 Rn. 2, 21, 23; Staudinger/Schilken BGB [19971 § 2361 Rn. 34).
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05

    Erbscheinsverfahren: Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins nach

    Insoweit kann ein Bedürfnis für die Erteilung eines Erbennachweises ohne weiteres unterstellt werden (vgl. dazu BayObLG Rpfleger 1990, 512; FamRZ 1986, 1151, 1152; Münchener Kommentar/Mayer, BGB, 4. Aufl., § 2353 Rn. 62; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 2353 Rn. 28).
  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 1a Z 24/90

    Versagung des beantragten Erbscheins wegen Fehlens eines

    Das Nachlaßgericht hat grundsätzlich nicht zu prüfen, aus welchem Grund und zu welchem Zweck die Erteilung eines Erbscheins beantragt wird, sondern es hat den Erbschein gemäß §§ 2353, 2359 BGB zu erteilen, sofern die Voraussetzungen der §§ 2354 bis 2357 BGB erfüllt sind und es die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet (BayObLGZ 1925, 270/275 = JFG 3, 144/146 und BayObLG FamRZ 1986, 1151/1152).
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