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   BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 244/02   

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BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 244/02 (https://dejure.org/2002,5639)
BayObLG, Entscheidung vom 27.06.2002 - 1 ObOWi 244/02 (https://dejure.org/2002,5639)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 1 ObOWi 244/02 (https://dejure.org/2002,5639)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    StVO § 37 Abs. 2; ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 37 Abs. 2; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1
    Kein Augenblicksversagen bei Rotlichtverstoß an belebter innerstädtischer Kreuzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsstrafrecht; Strafprozess; Rotlichtverstoß; Wechsellichtzeichen; Anforderungen an Aufmerksamkeit; Fahrlässigkeit; Stufen; Augenblicksversagen

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 517
  • VersR 2003, 520 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98

    Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht aufgrund eines

    Auszug aus BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 244/02
    Von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer belebten innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren einfährt, muss eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden; missachtet er dennoch das Rotlicht, so kommt in aller Regel die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines sog. Augenblicksversagens nicht in Betracht (im Anschluß an BayObLGSt 1998, 194/196).

    Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer innerstädtischen Kreuzung einfährt, in deren Bereich sich erkennbar auch andere Fahrzeuge befinden, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss, und deshalb ein Augenblicksversagen im Falle eines auf einem Wahrnehmungsfehler beruhenden sog. Mitzieheffektes bei Missachtung des Rotlichts verneint; denn die abstrakte Gefährlichkeit hat insoweit auch Bedeutung für die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht und damit die Bewertung des Ausmaßes der Pflichtverletzung (vgl. BayObLGSt 1998, 194/196).

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 244/02
    Hinzu kommt, dass der Betroffene im Hinblick darauf, dass er gerade erst in die L-straße eingebogen war und an sich in die linke Fahrspur bzw. den rechten Fahrstreifen der beiden Linksabbiegerspuren einscheren wollte, auch mit einer deutlich unter 50 km/h liegenden Geschwindigkeit gefahren sein muss; unter diesen Umständen liegt zwar - da nicht festgestellt ist, dass die Lichtsignalanlage beim Überfahren der Haltlinie mindestens eine Sekunde Rotlicht zeigte - kein qualifizierter Rotlichtverstoß (Nr. 132.2 BKat) vor, das Maß des Pflichtverstoßes des Betroffenen stellt sich aber nicht so gering dar, dass deshalb wegen Vorliegens eines Augenblicksversagens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 43, 241) von der Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG abzusehen war.
  • OLG Hamm, 18.07.1995 - 2 Ss OWi 386/95
    Auszug aus BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 244/02
    Zwar dürfte das Gegenteil nur schwerlich der Fall sein, zumal nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Berufskraftfahrer bei massiven Vorbelastungen, wie sie hier der Betroffene aufweist, ein Fahrverbot auch dann hinnehmen muss, wenn es mit durchgreifenden beruflichen Nachteilen verbunden ist (vgl. auch OLG Hamm VRS 90, 213 und 93, 377); dem Senat ist aber derzeit insoweit eine abschließende Beurteilung nicht möglich.
  • OLG Hamm, 21.02.1997 - 2 Ss OWi 1545/96
    Auszug aus BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 244/02
    Zwar dürfte das Gegenteil nur schwerlich der Fall sein, zumal nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Berufskraftfahrer bei massiven Vorbelastungen, wie sie hier der Betroffene aufweist, ein Fahrverbot auch dann hinnehmen muss, wenn es mit durchgreifenden beruflichen Nachteilen verbunden ist (vgl. auch OLG Hamm VRS 90, 213 und 93, 377); dem Senat ist aber derzeit insoweit eine abschließende Beurteilung nicht möglich.
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09

    Umfang der Pflichtverletzung bei Einfahren in eine Kreuzung infolge Ampelreflexes

    (OLG Hamm MDR 1999, 93 ; MDR 2000, 519 ; OLG Koblenz NStZ-RR 2004, 284 ; OLG Frankfurt StraFo 2005, 126; a.A. BayObLG VRS 103, 390 ; NZV 2005, 433 ; OLG Düsseldorf VRS 96, 141 ).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 2 Ss OWi 411/04

    OWi-Recht: Kein qualifizierter Rotlichtverstoß bei "Mitziehenlassen"

    Es ist deshalb hier unbeachtlich, dass es durch den Verkehrsverstoß des Betroffenen zu einer abstrakten Gefährdung gekommen ist (a. A. BayObLG NZV 2002, 517, 518).

    Die Entscheidungen des BayObLG vom 27.06.2002 (NZV 2002, 517) und des OLG Hamm vom 04.11.1996 (VRS 93, 130, 133) zwingen nicht dazu, die Sache dem Bundesgerichtshof vorzulegen.

    Das BayObLG hat ein Augenblicksversagen im Falle eines auf einem Wahrnehmungsfehler beruhenden sog. Mitzieheffekts bei Missachtung des Rotlichts mit der Begründung verneint, dass die abstrakte Gefährlichkeit auch Bedeutung für die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht und damit die Bewertung des Ausmaßes der Pflichtverletzung habe (NZV 2002, 517, 518).

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18

    Regelfahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

    In zwei dieselbe Kreuzung betreffenden Entscheidungen, denen auch Fälle eines "Mitzieheffektes" zugrunde lagen, hatte der Senat hinsichtlich des verhängten Fahrverbotes rechtsbeschwerderechtlich allerdings nichts erinnert, da die Betroffenen beim Heranfahren das Umschalten von Gelb auf Rot noch wahrgenommen haben mussten und sodann umgehend wieder losgefahren waren (Beschlüsse vom 09.08.2017 - 2 Rb 8 Ss 476/17 - und vom 19.02.2018 - 2 Rb 8 Ss 48/18 - [n.v.]) Während Teile der Rechtsprechung mit der bisherigen Senatsansicht übereinstimmen (OLG Stuttgart DAR 1999, 88 [Ortsunkundigkeit]; OLG Hamm VRS 96, 64; VRS 98, 392 [Fahrzeug daneben fuhr jeweils an]), scheint sich in den neueren Entscheidungen eher abzuzeichnen, dass jedenfalls grundsätzlich die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG angenommen werden, wenn keine besonderen Umstände ein Absehen vom Regelfahrverbot ausnahmsweise rechtfertigen (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15, juris; ZfSch 2016, 50; NJW 2009, 653; DAR 2008, 596 [auch zur Nachtzeit]; KG Berlin VRS 132, 303; ThürOLG VRS 110, 54 [grds. möglich]; BayObLG VRS 103, 390; ebenso BHHJ/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, StVO Rn. 30l; jurisPK-Straßenverkehrsrecht/Grube, 1. Aufl. 2016, BKatV § 4 Rn. 26; Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl. 2018, Rn. 1615; wohl ebenso Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht aaO bei Gefährdung des Querverkehrs).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Augenblicksversagen bei einem

    Denn gerade im innerstädtischen Straßenverkehr muss ein Verkehrsteilnehmer stets mit belebten Kreuzungen rechnen, sein Fahrverhalten darauf einrichten und besonders bei einem vorausgegangenen Fahrstreifenwechsel erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen (vgl. ähnlich BayObLG VRS 103, 390 f.; KG Beschluss vom 11.8.2004, 2 Ss 152/00; differenzierend OLG Dresden VD 2002, 353; OLG Hamm NZV 2005.489 f.).
  • BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04

    Fahrverbot bei Rotlichtverstoß infolge bloßer Orientierung an vorausfahrendem

    Ob und inwieweit trotz dieses Mitzieheffekts im Einzelfall gleichwohl ein grober Verkehrsverstoß anzunehmen ist, kann hier dahingestellt bleiben (vgl. z.B. zu den gesteigerten Anforderungen an die Sorgfaltspflicht beim Einfahren in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer innerstädtischen Kreuzung BayObLGSt 1998, 194/196; BayObLG VRS 103, 390).
  • KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot als Regelfolge wegen abstrakter

    Vielmehr gilt, dass von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer belebten innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren einfährt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss; missachtet er das Rotlicht dennoch, so kommt in aller Regel die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines so genannten Augenblicksversagens nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 341/17 - BayObLG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 1 ObOWi 244/02 - = VRS 103, 390, juris).
  • KG, 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Vielmehr gilt, dass von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer belebten innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren einfährt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss; missachtet er das Rotlicht dennoch, so kommt in aller Regel die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines so genannten Augenblicksversagens nicht in Betracht (vgl. BayObLG VRS 103, 390; BayObLGSt 1998, 194).
  • KG, 24.07.2019 - 3 Ws (B) 217/19

    Augenblicksversagen bei Rotlichtmissachtung bei großer und ersichtlich komplexer

    Denn es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer belebten innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren einfährt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss; missachtet er das Rotlicht dennoch, so kommt in aller Regel die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines so genannten Augenblicksversagens nicht in Betracht (vgl. Senat VRS 132, 239; 303; BayObLG VRS 103, 390; BayObLGSt 1998, 194).
  • KG, 17.01.2018 - 3 Ws 356/17

    Verhängung eines Regelfahrverbots bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

    Vielmehr gilt, dass von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer belebten innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren einfährt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss; missachtet er das Rotlicht dennoch, so kommt in aller Regel die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines so genannten Augenblicksversagens nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 341/17 - BayObLG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 1 ObOWi 244/02 - = VRS 103, 390, juris).
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