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BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 187/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
KostO § 21 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 21 Abs. 1 Satz 2
Berücksichtigung der Bebauung eines Grundstücks bei der Ermittlung des Grundstückswerts bei der Neubegründung eines durch Zeitablauf erloschenen Erbbaurechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Notare Bayern
, S. 79 (Leitsatz und Auszüge)
§ 21 Abs. 1 Satz 2 KostO
Neubestellung eines abgelaufenen Erbbaurechts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsbeschwerde; Erbbaurecht; Grundstückswert; Bebauung; Neubestellung
Verfahrensgang
- LG München I, 06.04.2001 - 13 T 14827/00
- BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 187/01
Papierfundstellen
- Rpfleger 2001, 620
Wird zitiert von ...
- LG Rostock, 29.11.2007 - 9 T 6/05
Notarkostenberechnung für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages: Folgen …
Würde ein Abschlag von 25 % (so z.B. BayObLG DNotZ 1995, 779; JurBüro 2001, 653) in Ansatz gebracht werden, würde sich für den Boden ein Wert von EUR 40.410,- ergeben (1.347 x EUR 30,-).