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   BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 187/01   

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https://dejure.org/2001,5778
BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 187/01 (https://dejure.org/2001,5778)
BayObLG, Entscheidung vom 27.07.2001 - 3Z BR 187/01 (https://dejure.org/2001,5778)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 2001 - 3Z BR 187/01 (https://dejure.org/2001,5778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 21 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Erbbaurecht; Grundstückswert; Bebauung; Neubestellung

  • Judicialis

    KostO § 21 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 21 Abs. 1 Satz 2
    Berücksichtigung der Bebauung eines Grundstücks bei der Ermittlung des Grundstückswerts bei der Neubegründung eines durch Zeitablauf erloschenen Erbbaurechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 79 (Leitsatz und Auszüge)

    § 21 Abs. 1 Satz 2 KostO
    Neubestellung eines abgelaufenen Erbbaurechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 620
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 10.01.2001 - 3Z BR 354/00

    Berücksichtigung der Bebauung eines Grundstücks für Rechnung des Erwerbers bei

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 187/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG JurBüro 1992, 339/340; BayObLGZ 2001, 6) soll diese Vorschrift eine unbillige Gebührenerhöhung vermeiden, die vorläge, wenn bei der Ermittlung des Grundstückswerts der Wert von Gebäuden berücksichtigt würde, die der Erwerber eines unbebauten Grundstücks in der Zeit zwischen der Beurkundung der schuldrechtlichen Verpflichtung zur Übertragung und der späteren Eintragung in das Grundbuch, oder sogar schon vor der Beurkundung der schuldrechtlichen Verpflichtung, auf seine Rechnung errichtet oder errichten lässt.

    Davon kann, wenn der Bebauer noch nicht einmal einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Begründung des Erbbaurechts hat (§ 11 Abs. 2 ErbbauV), nur gesprochen werden, wenn eindeutige objektive Anhaltspunkte gegeben sind, die bezogen auf den Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes den sicheren Schluss zulassen zum einen auf die feste Absicht des Grundstückseigentümers, dem Bebauer ein Erbbaurecht einzuräumen, zum anderen auf die feste Absicht des Bebauers, vom Grundstückseigentümer ein Erbbaurecht zu erwerben (vgl. BayObLGZ 2001, 6/7).

  • BayObLG, 30.01.1992 - BReg. 3 Z 152/91

    Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung einer für Rechnung des Erwerbers

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 187/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG JurBüro 1992, 339/340; BayObLGZ 2001, 6) soll diese Vorschrift eine unbillige Gebührenerhöhung vermeiden, die vorläge, wenn bei der Ermittlung des Grundstückswerts der Wert von Gebäuden berücksichtigt würde, die der Erwerber eines unbebauten Grundstücks in der Zeit zwischen der Beurkundung der schuldrechtlichen Verpflichtung zur Übertragung und der späteren Eintragung in das Grundbuch, oder sogar schon vor der Beurkundung der schuldrechtlichen Verpflichtung, auf seine Rechnung errichtet oder errichten lässt.
  • LG Rostock, 29.11.2007 - 9 T 6/05

    Notarkostenberechnung für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages: Folgen

    Würde ein Abschlag von 25 % (so z.B. BayObLG DNotZ 1995, 779; JurBüro 2001, 653) in Ansatz gebracht werden, würde sich für den Boden ein Wert von EUR 40.410,- ergeben (1.347 x EUR 30,-).
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