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   BayObLG, 27.09.1996 - 2Z BR 80/96   

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https://dejure.org/1996,11351
BayObLG, 27.09.1996 - 2Z BR 80/96 (https://dejure.org/1996,11351)
BayObLG, Entscheidung vom 27.09.1996 - 2Z BR 80/96 (https://dejure.org/1996,11351)
BayObLG, Entscheidung vom 27. September 1996 - 2Z BR 80/96 (https://dejure.org/1996,11351)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 10.11.1994 - 2Z BR 100/94

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels einer

    Auszug aus BayObLG, 27.09.1996 - 2Z BR 80/96
    2 Z 124/91">1991, 396, 398; BayObLG NJW-RR 1995, 529 jeweils m. w. N.).

    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Änderung der Miteigentumsanteile oder nur des Kostenverteilungsschlüssels vorliegen, ist nach der Rechtsprechung jeweils ein strenger Maßstab anzulegen, weil die Regelung über die Kostenverteilung in der Gemeinschaftsordnung grundsätzlich für die Abrechnung bindend ist und jeder Wohnungseigentümer sich darauf verlassen können muß, daß einmal Vereinbartes Geltung hat und die Beteiligten bindet (BayObLG NJW-RR 1995, 529, 530).

  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

    Auszug aus BayObLG, 27.09.1996 - 2Z BR 80/96
    Da der Gesetzgeber nicht verlangt, daß die Miteigentumsanteile nach dem Wert und der Größe des Wohnungs- oder Teileigentums festgelegt werden, und durch eine Änderung der Miteigentumsanteile in den Kernbereich der Wohnungs- und Teileigentumsrechte eingegriffen wird, ist eine Änderung der Miteigentumsanteile dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn sich die unmittelbare Änderung des Kostenverteilungsschlüssels anbietet (BayObLGZ 1991, 396, 399).
  • BayObLG, 16.04.1993 - 2Z BR 34/93

    Sondereigentum, Pfandunterstellung, Änderung

    Auszug aus BayObLG, 27.09.1996 - 2Z BR 80/96
    (3) Wird die Größe der Miteigentumsanteile aller oder eines Teils der Teileigentumsrechte verändert, so ist hierzu nach den Grundsätzen der §§ 876, 877 BGB grundsätzlich die Zustimmung der dinglich Berechtigten an den Teileigentumsrechten, deren Miteigentumsanteil kleiner wird, erforderlich (BayObLGZ 1993, 166, 168).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus BayObLG, 27.09.1996 - 2Z BR 80/96
    Führt eine nicht sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile zu grob unbilligen Ergebnissen bei der Kostenverteilung und sieht die Teilungserklärung keine Änderungsmöglichkeit vor, so hat der einzelne Wohnungs- oder Teileigentümer entsprechend den Grundsätzen des § 242 BGB dann einen Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile, wenn wegen außergewöhnlicher Umstände ein Festhalten an der geltenden Regelung grob unbillig wäre und damit gegen Treu und Glauben verstieße (BGHZ 95, 137, 141 ff.; …
  • BayObLG, 27.08.1998 - 2Z BR 35/98

    Anspruch auf eine Abänderung der Miteigentumsanteile nach dem Inhalt einer

    Mit Beschluß vom 27.9.1996 (2Z BR 80/96 = WE 1997, 158 f.), auf den zur näheren Sachdarstellung Bezug genommen wird, hat der Senat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und die Sache dorthin zurückverwiesen.
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