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   BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 279/00   

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https://dejure.org/2000,6315
BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 279/00 (https://dejure.org/2000,6315)
BayObLG, Entscheidung vom 27.09.2000 - 3Z BR 279/00 (https://dejure.org/2000,6315)
BayObLG, Entscheidung vom 27. September 2000 - 3Z BR 279/00 (https://dejure.org/2000,6315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Unterbringung; Betreuerbestellung; Endgültige Unterbringung; Gerichtliche Genehmigung; Sofortige weitere Beschwerde

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer privatrechtlichen vorläufigen Unterbringung

  • Judicialis

    BGB § 1846; ; BGB § 1906; ; FGG § 70 h

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1846, § 1906; FGG § 70 h
    Voraussetzungen der privatrechtlichen vorläufigen Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorläufige Unterbringung nur in dringenden Fällen

Verfahrensgang

  • AG München - 713 XVII 1878/00
  • LG München I - 13 T 8213/00
  • BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 279/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 191
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 30.09.1992 - 2 W 123/92

    Eilfälle; Zivilrechtliche Maßnahme; Unterbringung; Betroffener; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 279/00
    Ist ein Betreuer noch nicht bestellt oder ist er an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert, kann das Vormundschaftsgericht selbst die Unterbringungsmaßnahme anordnen (§ 70h Abs. 3 FGG i.V.m. § 1846 BGB; BayObLGZ 1999, 270/272; OLG Schleswig NJW 1992, 2974).
  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

    Auszug aus BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 279/00
    Dieser Mangel führt jedoch nicht zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, da der Senat die erforderlichen Feststellungen, ohne dass es weiterer Ermittlungen bedarf, aus den Akten treffen und in der Sache selbst entscheiden kann (BayObLGZ 1997, 142/145).
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 279/00
    Mit diesem Ziel ist auch nach Ablauf der vom Vormundschaftsgericht angeordneten Unterbringung trotz der damit eingetretenen Erledigung der Hauptsache ein Rechtsmittel zulässig, wenn wie hier die Dauer der Unterbringung auf lediglich bis zu sechs Wochen bemessen war (BayObLGZ 1999, 24).
  • BayObLG, 02.02.1989 - BReg. 3 Z 72/88
    Auszug aus BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 279/00
    Sie wurde zwar erst nach Ablauf der vom Amtsgericht angeordneten Unterbringung, also nach Erledigung der Hauptsache (BayObLGZ 1989, 17/18), eingelegt.
  • BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02

    Hauptsacheerledigung im zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren -

    Dies bedeutet für eine Anordnung gemäß § 70h Abs. 3 FGG i.V.m. § 1846 BGB: Es müssen dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass ein Betreuer bestellt wird, dass dieser die Genehmigung einer endgültigen Unterbringungsmaßnahme beantragen wird und dass das Gericht diese Maßnahmen genehmigen wird, weil die Voraussetzungen des § 1906 BGB wahrscheinlich vorliegen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 191/192 m. w. N.).
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