Rechtsprechung
BayObLG, 27.10.2021 - 202 StRR 124/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StGB § 55; StGB § 145a; StPO § 333; StPO § 341 Abs. 1; StPO § 344; StPO § 345; StPO § 349 Abs. 4; StPO § 353; StPO § 354 Abs. 2 S. 1
Notwendigkeit zeitlicher Konkretisierung von Drogenscreening-Weisungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Führungsaufsicht; Führungsaufsichtsbeschluss; Proband; Ausgestaltung; Weisung; Abstinenz; Abstinenzkontrolle; Droge; Drogenscreening; Urinprobe; Untersuchung; Bewährungshilfe; Aufsicht; Kontrolle; Mitwirkung; Aufforderung; Termin; Terminauswahl; Zeit; Zeitfenster; ...
- rechtsportal.de
Führungsaufsicht; Führungsaufsichtsbeschluss; Proband; Ausgestaltung; Weisung; Abstinenz; Abstinenzkontrolle; Droge; Drogenscreening; Urinprobe; Untersuchung; Bewährungshilfe; Aufsicht; Kontrolle; Mitwirkung; Aufforderung; Termin; Terminauswahl; Zeit; Zeitfenster; ...
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22
Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge …
Schließlich war im vorliegenden Fall die im Führungsaufsichtsbeschluss geregelte Aufforderung zur Abstinenzkontrolle auch durch den Bewährungshelfer selbst erfolgt und nicht etwa - wie bei vorangegangenen Kontrollen - rechtsfehlerhaft der ausführenden Stelle überlassen geblieben (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 27.10.2021 - 202 StRR 124/21 = Blutalkohol 59 [2022], 49 = BeckRS 2021, 42822). - OLG Bamberg, 05.12.2022 - 1 Ws 649/22
Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisung im Rahmen der Führungsaufsicht
Die Ansetzung einzelner Untersuchungstermine in diesem Rahmen durch den Bewährungshelfer begegnet keinen Bedenken (BayObLG, Beschluss vom 27.10.2021 - 202 StRR 124/21 bei juris = Blutalkohol 59 [2022], 49 = BeckRS 2021, 42822). - OLG Bamberg, 05.12.2022 - 1 Ws 525/22
Bestimmtheitsanforderungen an eine Abstinenz- und Kontrollweisung iRd …
Die Ansetzung einzelner Untersuchungstermine in diesem Rahmen durch den Bewährungshelfer begegnet keinen Bedenken (BayObLG, Beschluss vom 27.10.2021 - 202 StRR 124/21 bei juris = Blutalkohol 59 [2022], 49 = BeckRS 2021, 42822).