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BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 173/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Einziehung eines Erbscheins; Folgen des Todes der in dem Erbschein als Nacherben bezeichneten Person; Unterscheidung Nacherben und Ersatznacherben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2161 § 2163; KostO § 131 Abs. 2 § 30
Versterben des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 63 VI 244/61
- LG München I - 16 T 16840/98
- LG München I, 20.08.1997 - 16 T 13605/97
- BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 173/97
- BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 816
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 29.09.1987 - BReg. 1 Z 66/86
Unrichtigkeit eines dem Vorerben erteilten Erbscheins; Einsetzung von Nacherben …
Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 173/97
Durch einen Wechsel in der Person des Nacherben wird der Erbschein unrichtig und ist einzuziehen (BayObLG FamRZ 1988, 542 für den Fall daß der ausgewiesene Nacherbe stirbt und das Nacherbenrecht gemäß § 2108 Abs. 2 BGB auf dessen Erben übergeht;… Palandt/Edenhofer BGB 57. Aufl. Rn. 8, Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. Rn. 5, jeweils zu § 2363). - BayObLG, 24.01.1990 - BReg. 1a Z 25/89
Auslegung des Wortlautes eines Testamentes; Ermittlung des Erblasserwillens auf …
Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 173/97
Für ihre Bewertung ist nicht der Wert des der Nacherbschaft unterliegenden Vermögens maßgebend, sondern der wirtschaftliche Wert des Nacherbenrechts (BayObLG FamRZ 1990, 1164 ). - BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
Anfechtung einer Erbschaftsannahme
Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 173/97
Die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 2 ergibt sich bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1995, 120/122).
- BayObLG, 22.03.1995 - 1Z BR 4/95
Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 173/97
Er ist nach der Rechtsprechung des Senats, wenn sich das Nacherbenrecht wie hier nur auf einen Teil des Nachlasses bezieht, mit einem Prozentsatz des Wertes dieses Nachlaßteils zu schätzen, wobei auch die voraussichtliche Zeitdauer bis zum Eintritt des Nacherbfalls (hier: Tod des Beteiligten zu 1) zu berücksichtigen ist (Senatsbeschlüsse vom 15.1.1990 Gz. 1a Z 58/90 und 6.9.1995 1Z BR 4/95 und 49/95). - BayObLG, 17.12.1990 - BReg. 1a Z 52/89
Testamentsurkunde über mehrere lose Blätter; Verfügung nur über Erträge des …
Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 173/97
Vielmehr setzt die Erteilung eines neuen Erbscheins die Einziehung dieses widersprechenden Erbscheins voraus (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 986/988). - BayObLG, 15.07.1975 - BReg. 3 Z 27/75
Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 173/97
Für die Bewertung kommt es, auch im Einziehungsverfahren, auf den Zeitpunkt des Todes des Erblassers an, jedoch sind die im Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Bewertungsvorschriften heranzuziehen (BayObLGZ 1975, 288/290 f.).