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   BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97   

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BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97 (https://dejure.org/1998,5379)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.1998 - 3Z BR 370/97 (https://dejure.org/1998,5379)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - 3Z BR 370/97 (https://dejure.org/1998,5379)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Betreuung bei chronischem Alkoholismus mit hirnorganischem Psychosyndrom; Ausmaß der Aufgabenkreise eines Betreuers; Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen; Vorliegen von Gründen für die Entlassung eines Betreuers; Befugnis des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erweiterung der Aufgabenkreise im Beschwerdeverfahren, Folge der Versäumung der Überprüfungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 25 § 69 Abs. 1 Nr. 5
    Reformatio in peius bei Anfechtung einer Betreuerbestellung durch den Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1183
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Das ergibt sich schon aus dem Wesen des Rechtsmittelverfahrens, das notwendigerweise keine andere Angelegenheit betreffen darf als diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (BGH NJW 1980, 891; BayObLGZ 1970, 94/99; Jansen FGG 2.Aufl. § 23 Rn. 4; Keidel/Kuntze FGG 13.Aufl. § 25 Rn. 3; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 23 FGG Rn. 7).

    Denn an die Stelle des Erstgerichts tritt das Beschwerdegericht, wie ausgeführt, nur in Bezug auf die Angelegenheit, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (BGH NJW 1980, 891) und nur in den Grenzen des Rechtsmittels (vgl. BayObLGZ 1968, 164/170 f.; 1994, 73/78 f.; Jansen, Keidel/Kuntze, je a.a.O.).

  • BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 21/96

    Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers auf Beschwerde des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Falls, wie hier, allein der Betroffene gegen die Bestellung eines Betreuers Beschwerde einlegt, ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens die Bestellung des Betreuers - nur - mit dem in der angefochtenen Entscheidung bezeichneten Aufgabenkreis (BayObLGZ 1996, 81/83).

    Danach ist dem Beschwerdegericht hier die Angelegenheit durch die Beschwerde der Betroffenen nur insoweit angefallen, als das Amtsgericht einen Betreuer mit dem in der angefochtenen Entscheidung bezeichneten Aufgabenkreis bestellt hat (BayObLGZ 1996, 81/83).

  • BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96

    Entlassung des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Es genügt jeder Grund, der den Betreuer nicht mehr als geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen läßt, um seine Entlassung herbeizuführen (BayObLG BtPrax 1996, 67/68; FamRZ 1997, 1358/1359).

    Ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung liegt vor, wenn der Betreuer zwar keine Eignungsmängel aufweist, ein Betreuerwechsel aber dennoch im Interesse des Betreuten liegt, weil es dessen Wohl mehr als unerheblich schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (BayObLG FamRZ 1997, 1358 /1359; 1996, 1105).

  • BayObLG, 06.03.1996 - 3Z BR 351/95

    Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung liegt vor, wenn der Betreuer zwar keine Eignungsmängel aufweist, ein Betreuerwechsel aber dennoch im Interesse des Betreuten liegt, weil es dessen Wohl mehr als unerheblich schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (BayObLG FamRZ 1997, 1358 /1359; 1996, 1105).

    Die Beurteilung des Tatrichters, ob die Eignung des Betreuers nicht mehr gewährleistet oder ein anderer wichtiger Grund für dessen Entlassung gegeben ist, kann vom Rechtsbeschwerdegericht mir auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1. Satz 1 FGG ; BayObLG FamRZ 1996, 1105/1106; BtPrax 1997, 200/201).

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Das Landgericht konnte sich auf das von einem Arzt für Neurologie und Psychiatrie erstattete Sachverständigengutachten, das in sich widerspruchsfrei ist, stützen und die Ergebnisse seiner Entscheidung zugrunde legen (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19; 1997, 206/208).
  • BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 309/94

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Das Gutachten vom 22.11.1996 spricht die Anordnung des Einwilligungsvorbehalts nicht an, da die vom Amtsgericht an den Sachverständigen gestellten Fragen sich nicht auf die Erforderlichkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (zur Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens hierzu vgl. § 68 b Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 FGG ; BayObLG BtPrax 1995, 143 = FamRZ 1995, 1517 ) bezogen.
  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435; Palandt/Diederichsen BGB 56.Aufl. § 1896 Rn. 23).
  • BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94
    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435; Palandt/Diederichsen BGB 56.Aufl. § 1896 Rn. 23).
  • BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; KG R & P 1996, 86/87; OLG Hamm DAVorm. 1997, 135/138; OLG Frankfurt BtPrax 1997, 123 - LS -).
  • BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94

    Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
    Die mangelnde Eignung, die einen vom Gesetz besonders hervorgehobenen wichtigen Grund für die Entlassung darstellt, bezieht sich auf die physischen und psychischen Eigenschaften des Betreuers (BayObLG FamRZ 1994, 1353 ).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

  • BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95

    Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen

  • BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in

  • BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96

    Tatrichterliche Darlegungen zur Sachkunde von Amtsärzten bei Erstellung von

  • OLG Frankfurt, 17.10.1996 - 20 W 320/96

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen und gegen den

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