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   BayObLG, 28.01.2004 - 1 ObOWi 540/03   

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https://dejure.org/2004,11233
BayObLG, 28.01.2004 - 1 ObOWi 540/03 (https://dejure.org/2004,11233)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.2004 - 1 ObOWi 540/03 (https://dejure.org/2004,11233)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 1 ObOWi 540/03 (https://dejure.org/2004,11233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinderung der Ahndung einer Handlung als Ordnungswidrigkeit bei Absehen von der Verfolgung einer Straftat durch das Gericht; Fahrlässige Ordnungswidrigkeit derÜberschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Bemessung der Frist für die absolute Verjährung; ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 26
  • NZV 2004, 269
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 16.09.2003 - 2 ObOWi 417/03

    Zulässigkeit und Anforderungen einer Abweichung von der Regelfallahndung des

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2004 - 1 ObOWi 540/03
    Ebenso begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, dass der Tatrichter trotz des Zeitablaufs von zwei Jahren sieben Monaten zwischen der zu ahndenden Tat und dem Erlass des Urteils nicht gänzlich von der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots abgesehen hat, sondern der langen Verfahrensdauer dadurch Rechnung getragen hat, dass er das an sich verwirkte Regelfahrverbot von drei Monaten (Nr. 11.3.10 der Tabelle 1c des Anhangs zu Nr. 11 des Bußgeldkatalogs) auf einen Monat reduziert hat (vgl. hierzu BayObLG DAR 2003, 569).
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2004 - 1 ObOWi 540/03
    Sie richtete sich vielmehr nach der Frist, die sich aus der Strafdrohung ergibt, § 33 Abs. 3 Satz 3 OWiG, und betrug daher vorliegend sechs Jahre, da dem Betroffenen in dem beim Amtsgericht München anhängigen Verfahren gleichzeitig eine Straftat des vorsätzlichen Fahrens trotz Fahrverbots gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG angelastet wurde und diese Straftat nach § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1 EGStGB in drei Jahren verjährt (vgl. BGH NJW 1992, 921/924; KK/Weller OWiG 2. Aufl. § 33 Rn. 117).
  • BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95

    Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung,

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2004 - 1 ObOWi 540/03
    a) Dass das Strafverfahren wegen vorsätzlichen Fahrens trotz Fahrverbots in der Hauptverhandlung vom 25.6.2003 im Hinblick auf die Verurteilung vom 10.7.2001 wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt worden ist, hindert die Ahndung der Handlung wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht, § 21 Abs. 2 OWiG (vgl. BGHSt 41, 385; LR/Beulke StPO 25. Aufl. § 154 Rn. 6; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 154 Rn. 15; Göhler OWiG 13. Aufl. § 21 Rn. 27).
  • OLG Köln, 27.08.1985 - Ss 477/85

    Ordnungswidrigkeit; Verjährungsfrist; Verjährung

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2004 - 1 ObOWi 540/03
    Die Verjährung ist insoweit zunächst am 22.1.2001 (gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG) unterbrochen worden und sodann nach Erlass des Bußgeldbescheids bis zum Erlass des Urteils vom 28.7.2003 jeweils rechtzeitig vor Ablauf von sechs Monaten durch Maßnahmen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 10 und 11 OWiG (vgl. hierzu OLG Schleswig bei Ernesti/Lorenzen SchlHA 1980, 169/179; OLG Köln VRS 70, 27; Göhler § 33 Rn. 57; ferner Nr. 274 RiStBV).
  • OLG München, 30.05.2005 - 4St RR 73/05

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung öffentlicher Klage unabhängig von

    § 33 Abs. 3 Satz 3 OWiG, der an die gesetzliche Verjährungsfrist der Straftat anknüpft, ist hier nicht einschlägig, da er nur die absolute Verjährung betrifft, die hier ersichtlich nicht eingetreten ist (BayObLG NZV 2004, 269).
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