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   BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 257/03   

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https://dejure.org/2004,8482
BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 257/03 (https://dejure.org/2004,8482)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.2004 - 3Z BR 257/03 (https://dejure.org/2004,8482)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 3Z BR 257/03 (https://dejure.org/2004,8482)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerderecht, einstweilige Anordnung

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 4; ; BGB § 1897 Abs. 5; ; FGG § 69f Abs. 1; ; FGG § 69g Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdeberechtigung im Rahmen des § 69g Abs. 1 FGG - Auswahl des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdeberechtigung eines Angehörigen des Betroffenen gegen Entscheidungen des Vormundschaftsgerichts auf Zustimmung zu rechtsgeschäftlichen Handlungen; Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Kündigung eines Mietverhältnisses; Grundsätzlicher Vorrang von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 978 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98

    Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers auf Antrag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 257/03
    § 69g Abs. 1 Satz 1 FGG stellt hinsichtlich der dort aufgezählten Fälle eine abschließende Regelung dar, die über ihren Wortlaut hinaus nicht erweiterbar ist (vgl. BayObLGZ 1998, 82/83; Bassenge §§ 69g FGG Rn. 4; Keidel/Kayser FGG 15.Aufl. § 69g Rn. 9).

    Als Recht im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG ist jede durch Gesetz verliehene oder durch die Rechtsordnung anerkannte, von der Staatsgewalt geschützte und der Beschwerdeführerin zustehende Rechtsposition anzusehen (BGH NJW 1997, 1855; BayObLGZ 1998, 82/84; Bassenge § 20 FGG Rn. 5; Keidel/Kahl § 20 FGG Rn. 7).

  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 163/03

    Einverständnis des Betroffenen mit der Bestellung eines Betreuers -

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 257/03
    Die Beschwerdebefugnis besteht nicht nur bei der Bestellung eines Betreuers selbst, sondern auch bei Maßnahmen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 69f Abs. 1 FGG (BayObLG Beschluss vom 16.10.2003 - 3Z BR 163/03 - S.3, nicht veröffentlicht; Bassenge § 69f FGG Rn. 15).
  • BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03

    Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Vorschlags bei Bestellung eines

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 257/03
    Zweck der Regelung des § 1897 Abs. 4 BGB ist die Sicherstellung nicht nur des Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen, sondern auch der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betroffenem und Betreuer (BayObLG BtPrax 2003, 270; Palandt/ Diederichsen BGB 63.Aufl. § 1897 Rn. 16).
  • BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96

    Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 257/03
    Als Recht im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG ist jede durch Gesetz verliehene oder durch die Rechtsordnung anerkannte, von der Staatsgewalt geschützte und der Beschwerdeführerin zustehende Rechtsposition anzusehen (BGH NJW 1997, 1855; BayObLGZ 1998, 82/84; Bassenge § 20 FGG Rn. 5; Keidel/Kahl § 20 FGG Rn. 7).
  • BayObLG, 14.01.2005 - 3Z BR 256/04

    Einstweilige Anordnung zur Bestellung eines Berufsbetreuers anstelle der Tochter

    Bei Gefahr im Verzug kann das Vormundschaftsgericht den vorläufigen Betreuer jedoch auch abweichend von § 1897 Abs. 4 und Abs. 5 BGB bestellen (§ 69f Abs. 1 Satz 5 FGG; vgl. BayObLG BtPrax 2004, 111/112).

    Das Gericht war auch nicht dazu verpflichtet, nach Wegfall der Voraussetzungen der Gefahr im Verzug den Prüfungsmaßstab für die Auswahl des Betreuers zu ändern (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 111/112).

  • BayObLG, 22.09.2004 - 3Z BR 150/04

    Betreuerwechsel auf Vorschlag des Betreuten

    Zweck der Regelung des § 1897 Abs. 4 BGB ist die Sicherstellung nicht nur des - verbliebenen - Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen, sondern auch der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betroffenem und Betreuer (BayObLG BtPrax 2003, 270; BtPrax 2004, 111; Palandt/ Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 16).
  • OLG München, 06.06.2007 - 33 Wx 73/07

    Beschwerderecht des abgelehnten Berufsbetreuers gegen Auswahlentscheidung bei

    Dem Vorschlag braucht dann nicht entsprochen zu werden, wenn der Vorschlag nicht auf einer eigenständigen und dauerhaften Willensbildung des Betroffenen beruht (BayObLG FamRZ 2003, 1871 [LS] = ZFE 2004, 92; FamRZ 2004, 978; FamRZ 2005, 548).
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