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   BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 262/03   

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https://dejure.org/2004,8127
BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 262/03 (https://dejure.org/2004,8127)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.2004 - 3Z BR 262/03 (https://dejure.org/2004,8127)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 3Z BR 262/03 (https://dejure.org/2004,8127)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 66

    FGG § 6; KostO § 156; ZPO §§ 46 Abs. 2, 574 Abs. 1
    Rechtsmittel gegen zurückgewiesenen Antrag auf Richterablehnung bei Notarkostenbeschwerde

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG § 6; KostO § 156; ZPO §§ 46 Abs. 2, 574 Abs. 1
    Beschwerde bei Richterablehnung in Notarkostensache

  • Judicialis

    FGG § 6; ; KostO § 156; ; ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 6; KostO § 156; ZPO § 46 Abs. 2 § 574 Abs. 1
    Sofortige weitere Beschwerde bei Richterablehnung in Notarkostensachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 29 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des BayObLG im Jahr 2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Verfahren über die Einwendungen gegen die Kostenberechnungen der Notare; Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 94
  • BayObLGZ 2004, 12
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 262/03
    Die weiteren Statthaftigkeitsvoraussetzungen bestimmen sich ausschließlich nach § 567 Abs. 1 ZPO (BayObLGZ 2002, 89/91).

    Nach § 567 Abs. 1 ZPO ist allein entscheidend, in welcher Instanz sich das Verfahren befindet (BayObLGZ 2002, 89/92).

    Eine Abweichung von den Grundsätzen für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen über Ablehnungsgesuche, die vorstehend unter Nr. 1 a beschrieben worden sind, ist nicht veranlasst (vgl. BayObLGZ 2002, 89/93).

  • BayObLG, 21.01.1993 - 2Z BR 107/92

    Sofortige Beschwerde; Weitere Beschwerde; Richter; Amtsgericht; Landgericht;

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 262/03
    Diese entsprechende Anwendung schließt auch die Einschränkungen mit ein, die sich für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln in Ablehnungsverfahren aus den allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung ergeben (vgl. BayObLGZ 1993, 9/12).

    Hingegen richtet sich das Rechtsmittelverfahren im Übrigen, insbesondere hinsichtlich des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts, der Frist und Form des Rechtsmittels und der Beschwerdeberechtigung nach den Vorschriften des FGG (BayObLGZ 1967, 474/475; 1977, 97; 1993, 9/12).

  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 262/03
    Nach ständiger Rechtsprechung und ganz herrschender Meinung werden hierbei die §§ 42 ff. ZPO entsprechend angewendet (BGHZ 46, 195; …
  • BayObLG, 21.04.1977 - BReg. 1 Z 25/77
    Auszug aus BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 262/03
    Hingegen richtet sich das Rechtsmittelverfahren im Übrigen, insbesondere hinsichtlich des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts, der Frist und Form des Rechtsmittels und der Beschwerdeberechtigung nach den Vorschriften des FGG (BayObLGZ 1967, 474/475; 1977, 97; 1993, 9/12).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 262/03
    Eine ausdrückliche Entscheidung hierüber hat das Landgericht zwar nicht gefällt; das Schweigen ist in solchen Fällen jedoch als Nichtzulassung auszulegen (BayObLGZ 1999, 121/122).
  • OLG Schleswig, 12.06.2009 - 16 W 50/09

    Notarkostenbeschwerdesache: Voraussetzung für ein Rechtsmittel gegen den

    Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf die ausführlich begründete Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 28. Januar 2004 (3 Z BR 262/03, BayObLGZ 2004, 12) und des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 19. April 2004 (20 W 322/04, zitiert nach juris Rn. 4 f).
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