Rechtsprechung
   BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 2 Z 14/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,20022
BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 2 Z 14/91 (https://dejure.org/1991,20022)
BayObLG, Entscheidung vom 28.02.1991 - BReg. 2 Z 14/91 (https://dejure.org/1991,20022)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - BReg. 2 Z 14/91 (https://dejure.org/1991,20022)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,20022) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 2 Z 14/91
    Die Rechte können deshalb auch nicht gutgläubig erworben werden ( BayObLGZ 1987, 390 /398 [= MittBayNot 1988, 35 = DNotZ 1988, 316 ]; Horber/Demharter GBO 18. Aufl. § 53 Anm.18 a m. w. N.).

    b) Die Eintragungen sind inhaltlich unzulässig im Sinn des § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO, weil sie den Inhalt der Rechte nicht mit ausreichender Bestimmtheit erkennen lassen ( BayObLGZ 1987, 390 /393; Horber/Demharter Anm. 16 d, KEHE/Eickmann GBR 3. Aufl. Rdnr.18, jeweils zu § 53).

    Die inhaltliche Unzulässigkeit muß feststehen und sich aus der Grundbucheintragung und der zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung ergeben (BayObLGZ 1987, 390/392; Horber/Demharter § 53 Anm. 16, 19 b).

  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 2 Z 14/91
    Zum Inhalt des Rechts gehört, da zwar- das ganze Grundstück belastet ist, die Ausübung des Rechts aber auf einen Teil des Grundstücks beschränkt sein soll (zur Zulässigkeit s. § 1023 Abs. 1 Satz 1 BGB ), auch die Ausübungsstelle ( BayObLGZ 1988, 102 /106).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2016 - 14 U 153/15

    Zulässige Beschränkung einer Grunddienstbarkeit - Bestimmtheitsgrundsatz

    Daran ändert auch der Verweis der Klägerin auf die Entscheidungen des OLG München vom 22.2.2010 (34 Wx 03/10 - zit.n.Juris) und des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 28.2.1991 (BReg 2 Z 14/91 - zit.n.Juris -) nichts, die bei nicht vergleichbaren Sachverhalten lediglich anführen, grundsätzlich könne eine Dienstbarkeit auf Teile des Grundstücks beschränkt werden, dies erfordere jedoch eine den Grundsätzen der Bestimmtheit genügende Abgrenzung des Grundstücksteils.
  • OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 3 W 62/01

    Eintragung von Zwangshypotheken, Aufteilung von zwei titulierten Geldforderungen

    Gegenstand des Verfahrens ist die - mit der Rechtsbeschwerde weiterverfolgte - Anregung des Beteiligten zu 1) (vgl. Demharter, GBO 23. Aufl. § 53 Rdnr. 15), die im Grundbuch jeweils "aufgrund vollstreckbarer notarieller Urkunden des Notare S. in vom 17.10.1983 (Urk. Nr. und vom 07.07.1983 (Urk. Nr. im Wege der Zwangsvollstreckung" zugunsten der Beteiligten zu 2) und 3) - in Erbengemeinschaft - eingetragenen, im Tenor näher bezeichneten vier Zwangssicherungshypotheken gemäß § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO von Amts wegen zu löschen (vgl. BayObLG MittBayNot 1991, 255, 256).
  • OLG Zweibrücken, 23.05.2001 - 3 W 32/01

    Dienstbarkeit - Befeuerung mit Flüssiggas

    Gegenstand des Verfahrens ist die Anregung der Beteiligten zu 1) und 2), die im Grundbuch zugunsten der Beteiligten zu 3) eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit- "Verbot der Beheizung mit anderen Brennstoffen als Flüssiggas, ausgenommen offenes Kaminfeuer" gemäß § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO von Amts wegen zu löschen (vgl. BayObLG MittBayNot 1991, 255, 256).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht