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   BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/2002, 4St RR 17/02   

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BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/2002, 4St RR 17/02 (https://dejure.org/2002,6791)
BayObLG, Entscheidung vom 28.02.2002 - 4St RR 17/2002, 4St RR 17/02 (https://dejure.org/2002,6791)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 4St RR 17/2002, 4St RR 17/02 (https://dejure.org/2002,6791)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StGB § 56 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 3
    Verteidigung der Rechtsordnung bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen wegen gleichartiger Taten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 297
  • JR 2003, 206
  • BayObLGSt 2002, 40
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.04.1958 - 4 StR 36/58
    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02
    Aus diesem Blickwinkel kann die Prognose des weiteren Werdegangs des Angeklagten nur einheitlich gestellt werden, weil sie sonst ein in sich widersprüchliches Ergebnis hätte, nämlich gleichzeitig ein positives und ein negatives (vgl. dazu auch BGHSt 11, 342; BayObLGSt 1966, 84/88; BayObLG Urt. vom 9.10.2001, Az. 2St RR 97/01).

    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 24.4.1958 (BGHSt 11, 342) die Frage offengelassen, wie zu entscheiden ist, wenn nach Auffassung des Tatrichters das öffentliche Interesse (im Sinne des § 23 Abs. 3 Nr. 1 StGB in der damals geltenden Fassung) die Vollstreckung nur einer von mehreren in einer Entscheidung verhängten Strafen erfordert.

  • BayObLG, 02.08.1966 - RReg. 2a St 41/66
    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02
    Aus diesem Blickwinkel kann die Prognose des weiteren Werdegangs des Angeklagten nur einheitlich gestellt werden, weil sie sonst ein in sich widersprüchliches Ergebnis hätte, nämlich gleichzeitig ein positives und ein negatives (vgl. dazu auch BGHSt 11, 342; BayObLGSt 1966, 84/88; BayObLG Urt. vom 9.10.2001, Az. 2St RR 97/01).

    Das BayObLG hat im Urteil vom 2.8.1966 (BayObLGSt 1966, 84/89) die Auffassung vertreten, die Strafaussetzung sei ihrem Wesen nach nicht unteilbar.

  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02
    Für die sachlich-rechtliche Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung steht dem Revisionsgericht nur die Urteilsurkunde zur Verfügung (BGHSt 35, 238/241).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02
    Soweit die Strafkammer der Auffassung ist, die Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. zu diesem Begriff BGHSt 24, 40) gebiete die Vollstreckung der sechsmonatigen Freiheitsstrafe, lässt die angefochtene Entscheidung schon über diesen Satz hinaus jede Begründung vermissen, obwohl die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, eine umfassende Würdigung von Tat und Täter erfordert, die den Besonderheiten des Einzelfalles gerecht werden muß (st. Rspr., vgl. z.B. BGH wistra 2001, 378; 1999, 418; StV 1998, 260, BGHR § 56 Abs. 3 StGB Verteidigung 16 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.04.1999 - 2 StR 162/99

    Merkmal der "besonderen Umstände" i.S.v. § 56 Abs. 2 StGB

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02
    Die Entscheidungen nach §§ 56 a) - d) StGB sowie die Belehrung des Angeklagten nach § 268 Abs. 3 StPO bleiben jedoch dem Tatgericht überlassen (vgl. dazu etwa BGH NStZ-RR 1999, 281 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.1996 - 1 Ws 322/96
    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02
    Zum anderen steht sie im Einklang mit dem in § 454 b Abs. 2 Satz 1 StPO normierten Gebot, dass über die Reststrafenaussetzung bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen einheitlich zu entscheiden ist (vgl. dazu z.B. KG Berlin Beschluss vom 28.6.1999 5 Ws 396/99; OLG Karlsruhe Justiz 1998, 602; NStZ-RR 1997, 253).
  • BayObLG, 09.10.2001 - 2St RR 97/01
    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02
    Aus diesem Blickwinkel kann die Prognose des weiteren Werdegangs des Angeklagten nur einheitlich gestellt werden, weil sie sonst ein in sich widersprüchliches Ergebnis hätte, nämlich gleichzeitig ein positives und ein negatives (vgl. dazu auch BGHSt 11, 342; BayObLGSt 1966, 84/88; BayObLG Urt. vom 9.10.2001, Az. 2St RR 97/01).
  • BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94

    Deckert - § 46 StGB, Strafzumessung bei Überzeugungstätern, § 56 StGB,

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02
    Soweit die Strafkammer der Auffassung ist, die Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. zu diesem Begriff BGHSt 24, 40) gebiete die Vollstreckung der sechsmonatigen Freiheitsstrafe, lässt die angefochtene Entscheidung schon über diesen Satz hinaus jede Begründung vermissen, obwohl die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, eine umfassende Würdigung von Tat und Täter erfordert, die den Besonderheiten des Einzelfalles gerecht werden muß (st. Rspr., vgl. z.B. BGH wistra 2001, 378; 1999, 418; StV 1998, 260, BGHR § 56 Abs. 3 StGB Verteidigung 16 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 265/99

    Geldwäsche; Strafrestaussetzung zur Bewährung; Kriminalprognose

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02
    Soweit die Strafkammer der Auffassung ist, die Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. zu diesem Begriff BGHSt 24, 40) gebiete die Vollstreckung der sechsmonatigen Freiheitsstrafe, lässt die angefochtene Entscheidung schon über diesen Satz hinaus jede Begründung vermissen, obwohl die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, eine umfassende Würdigung von Tat und Täter erfordert, die den Besonderheiten des Einzelfalles gerecht werden muß (st. Rspr., vgl. z.B. BGH wistra 2001, 378; 1999, 418; StV 1998, 260, BGHR § 56 Abs. 3 StGB Verteidigung 16 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 188/01

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (Aussetzung durch

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02
    Soweit die Strafkammer der Auffassung ist, die Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. zu diesem Begriff BGHSt 24, 40) gebiete die Vollstreckung der sechsmonatigen Freiheitsstrafe, lässt die angefochtene Entscheidung schon über diesen Satz hinaus jede Begründung vermissen, obwohl die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, eine umfassende Würdigung von Tat und Täter erfordert, die den Besonderheiten des Einzelfalles gerecht werden muß (st. Rspr., vgl. z.B. BGH wistra 2001, 378; 1999, 418; StV 1998, 260, BGHR § 56 Abs. 3 StGB Verteidigung 16 jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 3 St 103/88

    Zur Verhängung von kurzen Freiheitsstrafen

  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90

    Fortsetzungszusammenhang - Mehrere Taten - Zeitliche Überschneidung -

  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96

    Teilnahme an einer politischen Protestaktion durch das Versperren einer Autobahn

  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96

    Steuerhinterziehung - Hinterziehung verschiedener Steuerarten - Gleichzeitige

  • KG, 28.06.1999 - 5 Ws 396/99
  • OLG Celle, 08.08.2011 - 2 Ws 191/11

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe;

    Es handelt sich hierbei um eine neue, nach der Sachlage zur Zeit der Beschlussfassung (vgl. BayObLG NStZ-RR 2002, 297) zu treffende Prognoseentscheidung, so dass auch die Bewährungszeit nach § 56 a StGB - unter Beachtung des § 58 Abs. 2 StGB - neu festzusetzen ist (Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • OLG Celle, 24.08.2010 - 2 Ws 285/10

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Straftat nach einer in eine

    Es handelt sich hierbei um eine neue, nach der Sachlage zur Zeit der Beschlussfassung (vgl. BayObLG NStZ-RR 2002, 297 f. - juris) zu treffende Prognoseentscheidung, sodass auch die Bewährungszeit nach § 56 a StGB - unter Beachtung des § 58 Abs. 2 StGB - neu festzusetzen ist (vgl. Meyer-Goßner a.a.O.).
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