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   BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 28/03   

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https://dejure.org/2003,8701
BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 28/03 (https://dejure.org/2003,8701)
BayObLG, Entscheidung vom 28.02.2003 - 3Z BR 28/03 (https://dejure.org/2003,8701)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Februar 2003 - 3Z BR 28/03 (https://dejure.org/2003,8701)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsorgende Betreuerbestellung, Auswahl des behandelnden Arztes

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1897 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1 § 1897 Abs. 6
    Betreuungsrecht: Voraussetzungen für die Betreuerbestellung - behandelnder Nervenarzt als Betreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Volljährigem; Betreuung eines Parkinsonkranken; Psychische Störung des Betreuten; Eigenmächtige Veränderung der Medikation (Dosierung); Entscheidungsfähigkeit bei halluzinatorischen Symptomen ; Drohende Schäden wegen ...

Verfahrensgang

  • AG Garmisch-Partenkirchen - XVII 52/02
  • LG München II - 2 T 6270/02
  • BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 28/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1043 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99

    Notwendigkeit der Betreuerbestellung

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 28/03
    Eine Betreuung kann in solchen Fällen dann angeordnet werden, wenn die Notwendigkeit künftiger nervenärztlicher Behandlung konkret abzusehen ist und im Fall eines akuten Verwirrtheitszustandes sofort durch einen Betreuer gehandelt werden muss (vgl. BayObLG BtPrax 1, 993, 171; BayObLGZ 1994, 209/213; BayObLG FamRZ 1995, 117 für den Bereich der Vermögenssorge; OLG Köln FamRZ 2000, 908/909; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1896 Rn. 10).

    Zudem enthalten die angeordneten Aufgabenkreise den geringst möglichen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen, weil sie nur der Fürsorge bei notwendig werdender nervenärztlicher Behandlung (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 1995, 64/65; 218/219; OLG Köln FamRZ 2000, 908/909) dienen.

  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 28/03
    Die Bestellung eines Betreuers gegen seinen Willen setzt voraus, dass der Betroffene auf Grund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht mehr frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1995, 146/148; FamRZ 1998, 454/455; FamRZ 2000, 189; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. vor § 1896 Rn. 11).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 454/455).

  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 28/03
    Die Bestellung eines Betreuers gegen seinen Willen setzt voraus, dass der Betroffene auf Grund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht mehr frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1995, 146/148; FamRZ 1998, 454/455; FamRZ 2000, 189; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. vor § 1896 Rn. 11).
  • BayObLG, 22.09.1994 - 3Z BR 175/94

    Erforderlichkeit einer Vermögensbetreuung

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 28/03
    Eine Betreuung kann in solchen Fällen dann angeordnet werden, wenn die Notwendigkeit künftiger nervenärztlicher Behandlung konkret abzusehen ist und im Fall eines akuten Verwirrtheitszustandes sofort durch einen Betreuer gehandelt werden muss (vgl. BayObLG BtPrax 1, 993, 171; BayObLGZ 1994, 209/213; BayObLG FamRZ 1995, 117 für den Bereich der Vermögenssorge; OLG Köln FamRZ 2000, 908/909; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1896 Rn. 10).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 28/03
    Zwar ist dem Betroffenen ein "Recht auf Krankheit" (vgl. hierzu BVerfGE 58, 208; NJW 1998, 1774 für Unterbringungsfälle) zuzubilligen; eine zwangsweise Zuführung zur nervenärztlichen Behandlung darf nur dann erfolgen, wenn dies zum Wohl des Betroffenen unumgänglich notwendig ist (vgl. Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1896 Rn. 16).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 28/03
    Zwar ist dem Betroffenen ein "Recht auf Krankheit" (vgl. hierzu BVerfGE 58, 208; NJW 1998, 1774 für Unterbringungsfälle) zuzubilligen; eine zwangsweise Zuführung zur nervenärztlichen Behandlung darf nur dann erfolgen, wenn dies zum Wohl des Betroffenen unumgänglich notwendig ist (vgl. Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1896 Rn. 16).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 28/03
    Eine Betreuung kann in solchen Fällen dann angeordnet werden, wenn die Notwendigkeit künftiger nervenärztlicher Behandlung konkret abzusehen ist und im Fall eines akuten Verwirrtheitszustandes sofort durch einen Betreuer gehandelt werden muss (vgl. BayObLG BtPrax 1, 993, 171; BayObLGZ 1994, 209/213; BayObLG FamRZ 1995, 117 für den Bereich der Vermögenssorge; OLG Köln FamRZ 2000, 908/909; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1896 Rn. 10).
  • BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94

    Erforderlichkeitsgrundsatzes und Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 28/03
    Zudem enthalten die angeordneten Aufgabenkreise den geringst möglichen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen, weil sie nur der Fürsorge bei notwendig werdender nervenärztlicher Behandlung (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 1995, 64/65; 218/219; OLG Köln FamRZ 2000, 908/909) dienen.
  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 28/03
    Die Bestellung eines Betreuers gegen seinen Willen setzt voraus, dass der Betroffene auf Grund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht mehr frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1995, 146/148; FamRZ 1998, 454/455; FamRZ 2000, 189; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. vor § 1896 Rn. 11).
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