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   BayObLG, 28.03.1996 - 1Z BR 74/95   

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BayObLG, 28.03.1996 - 1Z BR 74/95 (https://dejure.org/1996,3901)
BayObLG, Entscheidung vom 28.03.1996 - 1Z BR 74/95 (https://dejure.org/1996,3901)
BayObLG, Entscheidung vom 28. März 1996 - 1Z BR 74/95 (https://dejure.org/1996,3901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung eines Adoptionsbeschlusses; Folgen der Annahme eines Volljährigen nach den Vorschriften über die Minderjährigenadoption; Auswirkungen von erheblichen verfahrensrechtlichen oder inhaltlichen Mängeln auf den Bestand eines Adoptionsbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Adoption eines Volljährigen nach den Vorschriften der Minderjährigenadoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1093
  • FamRZ 1996, 1034
  • FamRZ 1997, 112
  • BayObLGZ 1996 Nr. 18
  • BayObLGZ 1996, 77
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 23.08.1984 - BReg. 1 Z 5/84

    Nichtigkeit; Annahmebeschluß; Adoption; Zweitadoption

    Auszug aus BayObLG, 28.03.1996 - 1Z BR 74/95
    b) Die Bindung an das Adoptionsdekret verwehrt es dem Standesbeamten allerdings nicht, gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 PStG eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, wenn er ernstliche Zweifel an der Rechtswirksamkeit der Annahme hat (vgl. BGH FamRZ 1957, 122, 124), weil er den Adoptionsbeschluß für nichtig hält (BayObLGZ 1984, 230, 233; vgl. Hepting/Gaaz § 30 Rn. 464 a.E.).

    (vgl. BayObLGZ 1984, 230, 233 f.; Keidel/Zimmermann § 7 Rn. 40) zu beantworten.

  • BayObLG, 14.03.1986 - BReg. 1 Z 10/86

    Antragsberechtigung; Annehmender; Kinder; Antrag; Aufhebung; Annahmeverhältnis;

    Auszug aus BayObLG, 28.03.1996 - 1Z BR 74/95
    Vom Bestand eines Adoptionsbeschlusses, der - wie hier - vom zuständigen Vormundschaftsgericht (§ 35 FGG , § 1752 BGB , § 43b Abs. 1 Nr. 1 FGG , § 14 Abs. 1 Nr. 3f RPflG ) erlassen wurde, ist grundsätzlich auch dann auszugehen, wenn er erhebliche verfahrensrechtliche oder inhaltliche Mängel aufweist (vgl. BayObLGZ 1995, 245, 247; 1986, 57, 59; Hepting/Gaaz PStG § 30 Rn. 317; MünchKomm/Lüderitz BGB 3. Aufl. Rn. 22, Soergel/Liermann BGB 12. Aufl. Rn. 9, BGB -RGRK/Dickescheid 12. Aufl. Rn. 22, Staudinger/Frank BGB 12. Aufl. Rn. 30, jeweils zu § 1752 ; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 56e Rn. 23).
  • BayObLG, 22.04.1993 - 3Z BR 3/93
    Auszug aus BayObLG, 28.03.1996 - 1Z BR 74/95
    bb) Hat der Standesbeamte einen Adoptionsbeschluß des Vormundschaftsgerichts im Geburtenbuch zu vollziehen, so hat er nicht zu prüfen, ob die materiellen Adoptionsvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. BayObLGZ 1993, 179/184 f. m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94

    Vererblichkeit des Rechts, einen Antrag auf Annahme eines Kindes zurückzunehmen

    Auszug aus BayObLG, 28.03.1996 - 1Z BR 74/95
    Vom Bestand eines Adoptionsbeschlusses, der - wie hier - vom zuständigen Vormundschaftsgericht (§ 35 FGG , § 1752 BGB , § 43b Abs. 1 Nr. 1 FGG , § 14 Abs. 1 Nr. 3f RPflG ) erlassen wurde, ist grundsätzlich auch dann auszugehen, wenn er erhebliche verfahrensrechtliche oder inhaltliche Mängel aufweist (vgl. BayObLGZ 1995, 245, 247; 1986, 57, 59; Hepting/Gaaz PStG § 30 Rn. 317; MünchKomm/Lüderitz BGB 3. Aufl. Rn. 22, Soergel/Liermann BGB 12. Aufl. Rn. 9, BGB -RGRK/Dickescheid 12. Aufl. Rn. 22, Staudinger/Frank BGB 12. Aufl. Rn. 30, jeweils zu § 1752 ; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 56e Rn. 23).
  • AG Kempten, 20.10.1989 - 5 UR III 22/89
    Auszug aus BayObLG, 28.03.1996 - 1Z BR 74/95
    Der Standesbeamte hat die Adoption als Minderjährigenadoption beizuschreiben (ebenso AG Kempten StAZ 1990, 108 ; Staudinger/Frank § 1759 Rn. 6).
  • BGH, 17.06.2015 - XII ZB 730/12

    Auslandsadoption: Bindungswirkung familiengerichtlicher

    ff) Für die Durchbrechung der Bindungswirkung lässt sich auch nichts aus dem Umstand herleiten, dass ein in Deutschland ergehender Adoptionsbeschluss, der die Annahme eines Kindes durch zwei Einzelpersonen ohne familienrechtliche Bindung ausspricht, nach wohl herrschender Meinung wegen Fehlens einer gesetzlichen Grundlage nichtig wäre (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1034, 1035; Staudinger/Frank BGB [2007] § 1759 Rn. 6 mit Nachweisen zum Streitstand; offengelassen in Senatsbeschluss BGHZ 103, 12, 17 = FamRZ 1988, 390, 391).
  • KG, 17.06.2003 - 1 W 302/01

    Minderjährigenadoption: Eintritt der Volljährigkeit beim Anzunehmendem während

    Im Adoptionsverfahren ist der Ausspruch einer Minderjährigenadoption rechtlich nicht mehr vorgesehen, wenn der Anzunehmende die Voraussetzung der Minderjährigkeit nicht mehr erfüllt (BayObLGZ 1996, 76 f. = FamRZ 1996, 1034 mit Anm. Liermann, FamRZ 1997, 112, 113; zweifelnd Kirchmayer, StAZ 1995, 262).

    Insofern sind dem Vormundschaftsgericht durch den ursprünglichen Annahmeantrag Grenzen gesetzt: Wird der Anzunehmende während des Verfahrens volljährig, darf das Gericht den Adoptionsantrag nicht von sich aus in einen Antrag auf Volljährigenadoption umdeuten, weil eine Adoption mit schwachen Wirkungen kein bloßes minus im Verhältnis zu einer Volladoption ist (Senat, FamRZ 96, 240; Liermann, FamRZ 1997, 112 f.).

  • OLG Hamm, 30.04.2014 - 15 W 358/13

    Wirksamkeit eines ausländischen Adoptionsbeschlusses hinsichtlich der Bestimmung

    Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn der Annahmebeschluss ausnahmsweise nichtig ist (BayObLG FamRZ 1985, 201 ff.; vgl. auch: BayObLG FamRZ 1996, 1034; Staudinger/ Frank, BGB, Neubearb. 2007, § 1759, Rn. 5 ff.).

    Ein solcher allein führt indessen noch nicht zur Nichtigkeit der Entscheidung (BayObLG FamRZ 1996, 1034 f.).

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 3 Wx 179/07

    Zur Berichtigung eines fehlerhaften Adoptionsbeschlusses nach abgeschlossener

    Das schließt allerdings das Recht des Standesbeamten bzw. - wie hier - der Aufsichtsbehörde, die stets antragsberechtigt ist (Hepting/Gaaz PStG § 47 R. 22) nicht aus, gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 PStG eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen (BayObLG FamRZ 96, 1034 m.w.N.) oder gemäß § 47 PStG die Berichtigung eines abgeschlossenen Eintrags zu beantragen.
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2009 - 3 Wx 12/08
    Insbesondere in Adoptionssachen ist bei der Frage der Nichtigkeit ein sehr strenger Maßstab anzulegen, da die Gesamtregelung des deutschen Adoptionsrechts erkennen lässt, dass den von der Annahme berührten Statusverhältnissen vor allem im Interesse des Anzunehmenden und der Annehmenden der notwendige Bestandsschutz zuteil werden soll (BayObLG NJW-RR 1996, S. 1093 f.; Senat, NJW-RR 2008, S. 231/232).
  • OLG Hamm, 14.09.2000 - 15 W 270/00

    Verbrauch des Namensbestimmungsrechts für später adoptierte Kinder von Ehegatten

    Allerdings ist der Antrag des Beteiligten zu 3) auf eine Minderjährigenadoption gerichtet, dem nach dem Adoptionsrecht in der bis zum 30.06.1998 geltenden Fassung nach Erreichen der Volljährigkeit des Anzunehmenden nicht mehr entsprochen werden konnte, weil die Volljährigenadoption mit anderen Wirkungen verbunden ist als die Minderjährigenadoption (BayObLG FamRZ 1996, 1034; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 768; Liermann FamRZ 1997, 112, 113; Palandt-Diederichsen, BGB, 59. Aufl., § 1752 Rdnr. 4).
  • BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/01

    Fehlerhafte Bestimmung im Adoptionsdekret über Namensführung

    Hinsichtlich dieser Eintragungen sind der Standesbeamte und die Personenstandsgerichte an die Namensbestimmung im Adoptionsdekret gebunden, sofern diese nicht nichtig ist (BayObLGZ 1984, 230/233 = FamRZ 1985, 201; FamRZ 1996, 1034; Keidel/Engelhardt FGG 14. Aufl. § 56e Rn. 26).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98

    Aufhebung einer Minderjährigen-Adoption

    Zu letzteren gehört die unterbliebene Beteiligung eines leiblichen Elternteils des Angenommenen, im Adoptionsverfahren (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1034/1035).
  • LG Münster, 10.09.2009 - 5 T 483/09

    Beibehaltung des Geburtsnamens im Falle einer Erwachsenen-Adoption; Möglichkeiten

    Dass der Adoptionsbeschluss nichtig wäre ist nicht ersichtlich (vgl. BayObLG Beschluss vom 28.03.1996, Az. 1Z BR 74/95, FamRZ 1996, Seite 1034).
  • BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/10

    Nichtigkeit einer in das Adoptionsdekret fehlerhaft aufgenommenen Bestimmung;

    Hinsichtlich dieser Eintragungen sind der Standesbeamte und die Personenstandsgerichte an die Namensbestimmung im Adoptionsdekret gebunden, sofern diese nicht nichtig ist (BayObLGZ 1984, 230/233 = FamRZ 1985, 201; FamRZ 1996, 1034; Keidel/Engelhardt FGG 14. Aufl. § 56e Rn. 26).
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