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   BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01   

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BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01 (https://dejure.org/2001,3314)
BayObLG, Entscheidung vom 28.03.2001 - 2Z BR 1/01 (https://dejure.org/2001,3314)
BayObLG, Entscheidung vom 28. März 2001 - 2Z BR 1/01 (https://dejure.org/2001,3314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Zulässigkeit; Bauliche Veränderung; Zustimmung aller betroffenen Eigentümer; Wohnungseigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauliche Veränderung; Form der Zustimmung; Verwirkung des Beseitigungsanspruchs; Amtsermittlungsprinzip

  • Judicialis

    FGG § 12; ; WEG § 15; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 23; ; BGB § 162 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 127 (Ls.)
  • ZMR 2001, 640
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97

    Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken durch die betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01
    Denn die notwendige Zustimmung zu baulichen Veränderungen können die Wohnungseigentümer nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit auch in anderer Form als durch Beschluß (BGHZ 79, 196/200 ff. = NJW 1979, 817/819), nämlich in Form einer Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 WEG oder auch formfrei erteilen (BayObLGZ 1998, 32/34; BayObLG ZMR 1995, 495/497; BayObLG NJW-RR 1995, 653/654; OLG Hamm WE 1996, 351/352; OLG Karlsruhe NZM 1998, 526; Müller Rn. 231; Palandt/Bassenge § 22 WEG Rn. 14; Röll ZWE 2001, 55/56).

    Eine spätere Duldung der baulichen Maßnahme durch den Antragsteller steht der Zustimmung regelmäßig nicht gleich (BayObLGZ 1998, 32; BayObLG Beschluß vom 5.1.2001, 2Z BR 94/00).

  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01
    Der Senat leitet daraus in ständiger Rechtsprechung ab, daß unter Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung, so etwa in Form von Sichtbeeinträchtigung oder Verschattung, zu verstehen ist (BayObLG NJW-RR 1993, 337 m.w.N.; BayObLG ZWE 2000, 575).
  • BayObLG, 05.01.2001 - 2Z BR 94/00

    Zurückverweisung der Sache vom Beschwerdegericht an das Erstgericht

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01
    Eine spätere Duldung der baulichen Maßnahme durch den Antragsteller steht der Zustimmung regelmäßig nicht gleich (BayObLGZ 1998, 32; BayObLG Beschluß vom 5.1.2001, 2Z BR 94/00).
  • BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 175/97

    Nutzung eines in der Teilungserklärung als Hobbyraum bezeichneten Raumeigentums

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01
    Denn es ist nicht auszuschließen, daß der Antragsteller nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehindert ist, sein Beseitigungsverlangen durchzusetzen (BayObLG NZM 1998, 980/981; 1999, 33; Beschluß vom 1.2.2001, 2Z BR 105/00; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 237).
  • BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eine Beteiligten oder Zeugen durch das

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01
    Denn die notwendige Zustimmung zu baulichen Veränderungen können die Wohnungseigentümer nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit auch in anderer Form als durch Beschluß (BGHZ 79, 196/200 ff. = NJW 1979, 817/819), nämlich in Form einer Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 WEG oder auch formfrei erteilen (BayObLGZ 1998, 32/34; BayObLG ZMR 1995, 495/497; BayObLG NJW-RR 1995, 653/654; OLG Hamm WE 1996, 351/352; OLG Karlsruhe NZM 1998, 526; Müller Rn. 231; Palandt/Bassenge § 22 WEG Rn. 14; Röll ZWE 2001, 55/56).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01
    Denn die notwendige Zustimmung zu baulichen Veränderungen können die Wohnungseigentümer nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit auch in anderer Form als durch Beschluß (BGHZ 79, 196/200 ff. = NJW 1979, 817/819), nämlich in Form einer Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 WEG oder auch formfrei erteilen (BayObLGZ 1998, 32/34; BayObLG ZMR 1995, 495/497; BayObLG NJW-RR 1995, 653/654; OLG Hamm WE 1996, 351/352; OLG Karlsruhe NZM 1998, 526; Müller Rn. 231; Palandt/Bassenge § 22 WEG Rn. 14; Röll ZWE 2001, 55/56).
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01
    Ist dem aber so, kommt es weder darauf an, ob die Zustimmungen innerhalb einer Eigentümerversammlung erteilt wurden (dazu Palandt/Bassenge § 23 WEG Rn. 2), noch darauf, ob die Beschlüsse wegen der fehlenden, jedoch in § 12 Nr. 4 GO als Gültigkeitsvoraussetzung angeordneten Protokollierung nichtig oder nur anfechtbar (so ausdrücklich BGHZ 136, 187/192) sind.
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01
    aa) Die Errichtung des massiven Schuppens im Jahre 1994 in einer Größe von rund 95, 5 m² auf der Gemeinschaftsfläche ist unabhängig von der Frage optischer Beeinträchtigung eine bauliche Veränderung (§ 22 Abs. 1 Satz 1 WEG; Palandt/Bassenge § 22 WEG Rn. 2), die der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bedarf, weil diese im Mitgebrauch des Gemeinschaftseigentums nicht ganz unerheblich beeinträchtigt werden (BGH NJW 1992, 978/979).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.1998 - 4 W 42/97

    Wohnungseigentumsrecht: Auslegung einer im Baugenehmigungsverfahren erteilten

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01
    Denn die notwendige Zustimmung zu baulichen Veränderungen können die Wohnungseigentümer nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit auch in anderer Form als durch Beschluß (BGHZ 79, 196/200 ff. = NJW 1979, 817/819), nämlich in Form einer Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 WEG oder auch formfrei erteilen (BayObLGZ 1998, 32/34; BayObLG ZMR 1995, 495/497; BayObLG NJW-RR 1995, 653/654; OLG Hamm WE 1996, 351/352; OLG Karlsruhe NZM 1998, 526; Müller Rn. 231; Palandt/Bassenge § 22 WEG Rn. 14; Röll ZWE 2001, 55/56).
  • BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01
    Nach dem unzweideutigen, vom Senat verwertbaren Akteninhalt (Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 42; BayObLG NJW-RR 1989, 1092) war die Erstellung des Balkons am 22.8.1993 vom Landratsamt bauaufsichtlich genehmigt worden.
  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00

    Durchsetzbarkeit eines Unterlassungsanspruch nach vorangegangenem

  • BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch

  • OLG Hamm, 09.01.1996 - 15 W 340/95

    Rechtsfolgen einer formlosen Zustimmung der Miteigentümer zu einer baulichen

  • BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 66/00

    Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage als nicht

  • BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 89/98

    Beurteilung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage nach

  • BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 65/01

    Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - Cafe-Terrasse auf

    Freilich ist die Zustimmung zur baulichen Veränderung an keine Form gebunden, bedarf insbesondere nicht eines Eigentümerbeschlusses und kann sogar stillschweigend erklärt werden (BayObLG ZMR 2001, 640; NZM 1999, 1009/1010).

    Diese kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch allseitige Vereinbarung geregelt werden (BayObLG ZMR 2001, 640; Palandt/Bassenge WEG § 15 Rn. 8, 18, 20).

  • OLG München, 31.05.2007 - 34 Wx 112/06

    Sonderrechtsnachfolger als Handlungsstörer - bauliche Veränderungen an

    Die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung muss nicht ausdrücklich und nicht schriftlich erteilt werden, sie kann auch konkludent durch schlüssiges Verhalten des Berechtigten erklärt werden (BayObLZ 1998, 32/34; BayObLG ZMR 2001, 640).
  • OLG Hamburg, 06.12.2002 - 2 Wx 27/99

    Keine Nutzung von Abstellraum und Garage zu Wohnzwecken

    Angesichts ihres Kenntnisstandes und ihres Verhaltens sowie der erheblichen Investitionen des Antragstellers in die Umbaumaßnahme ist die vom Landgericht gezogene Schlussfolgerung, es würde Treu und Glauben widersprechen, wenn dem Antragsteller der Balkonausbau verwehrt und der Rückbau angeordnet würde, aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. für Fälle von Abweichung zwischen Grundbuch und Wirklichkeit und widerspruchsfreier Hinnahme der Veränderung OLG Stuttgart WMR 2001, 566; BayObLG ZMR 2001, 640).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 471/02

    Wohnungseigentum: Zustimmungsbedürftigkeit jeglicher Veränderungen im

    Eine derartige Klausel, wonach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG dahingehend abbedungen wird, dass Veränderungen im Erscheinungsbild auch ohne Beeinträchtigung eines oder mehrerer Wohnungseigentümer stets der allseitigen Zustimmung bedürfen, ist zulässig; der Maßstab des § 14 Nr. 1 WEG ist in diesem Fall nicht anzulegen (vgl. BayObLG ZMR 2001, 640; WE 1996, 470; WuM 2004, 495; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 22 WEG Rz. 23; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 22 Rz. 282).
  • OLG München, 07.09.2005 - 34 Wx 43/05

    Errichtung eines Wintergartens als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung der

    Zwar ist die Zustimmung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG nicht an eine besondere Form gebunden (BayObLG ZMR 2001, 640; OLG Hamm ZMR 1996, 390).
  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02

    Bauliche Veränderung in Eigentumswohnanlage - Zustimmungspflicht - Neubau einer

    Nach herrschender Rechtsprechung bedarf die Zustimmung zur baulichen Veränderung nicht der Form eines Eigentümerbeschlusses (§ 23 WEG; BayObLG ZWE 2001, 609; Palandt/Bassenge § 22 WEG Rn. 14); sie kann formlos, auch konkludent, erteilt werden.
  • BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 265/03

    Vereinbarung der Einstimmigkeit bei baulichen Veränderungen - Zumutbarkeit eines

    Dies ist zulässig (BayObLG ZMR 2001, 640; Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 22 WEG Rn. 28).
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