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   BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92   

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https://dejure.org/1992,988
BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92 (https://dejure.org/1992,988)
BayObLG, Entscheidung vom 28.04.1992 - 1Z BR 17/92 (https://dejure.org/1992,988)
BayObLG, Entscheidung vom 28. April 1992 - 1Z BR 17/92 (https://dejure.org/1992,988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch formwirksames Testament; Auslegung des formwirksamen gemeinschaftlichen Testaments als sog. Berliner Testament (§ 2269 Abs. 1 BGB); Wechselbezüglichkeit i. S. v. § 2270 Abs. 1 BGB der Schlusserbeneinsetzung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1223
  • FamRZ 1992, 1102
  • Rpfleger 1992, 424
  • Rpfleger 1992, 522
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16

    Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament

    Bei einem Testament zwischen einem kinderlosen Ehepartner und einem mit Kindern aus einer anderen Beziehung ist die Schlusserbeneinsetzung dieser Abkömmlinge wechselbezüglich zur Erbeinsetzung durch den Vater bzw. die Mutter, weil diese bei völliger Bindungslosigkeit des kinderlosen Ehepartners Gefahr laufen, überhaupt nichts vom Nachlass ihres zuerst verstorbenen Elternteils zu erhalten (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1223).
  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95

    Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament

    Diese Zurückweisung war verfahrensrechtlich überflüssig und im übrigen auch unzweckmäßig (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1223, 1225).
  • OLG Stuttgart, 21.04.2005 - 8 W 10/05

    Beschwerde gegen Erbscheinsvorbescheid; ergänzende Vertragsauslegung bei

    Weil die Ablehnung eines Erbscheinsantrags die Publizitätswirkung nicht hat, fehlt für eine in Beschlussform gekleidete Ankündigung der Ablehnung eines Erbscheinsantrags jegliches Bedürfnis (OLG Hamm NJW 1974, 1827; Rpfleger 1977, 208; KG OLGZ 1975, 85, 86; BayObLG NJW-RR 1992, 1223, 1225; NJW-RR 1994, 906; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414, 1415; Palandt-Edenhofer BGB 64. Aufl., § 2353 RN 26; KKW-Kahl FGG 15. Aufl., § 19 RN 15a; vgl. auch OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203; BayObLG NJW-RR 2003, 649).

    Der Beteiligte 2 hat deshalb mit seiner Beschwerde sowohl die Aufhebung des Vorbescheids angestrebt, soweit mit diesem der Erlass eines Erbscheins angekündigt worden war, als auch seinen Erbscheinsantrag weiterverfolgt (vgl. BayObLGZ 1981, 69, 70; BayObLG NJW-RR 1992, 1223, 1225; OLG Hamm Rpfleger 1977, 208).

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