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   BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98   

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BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98 (https://dejure.org/1998,2712)
BayObLG, Entscheidung vom 28.04.1998 - 1Z BR 26/98 (https://dejure.org/1998,2712)
BayObLG, Entscheidung vom 28. April 1998 - 1Z BR 26/98 (https://dejure.org/1998,2712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 119, 1954, 2306
    Anfechtung der Annahme der Erbschaft w egen Beeinträchtigung des

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Aufhebung eines Vorbescheids des Nachlaßgerichts durch Landgericht ; Möglichkeit der Anfechtung der ausdrücklichen Annahme einer mit Vermächtnis beschwerten Erbschaft durch pflichtteilsberechtigten Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 119, § 1954, § 2308; FGG § 20 Abs. 2
    Voraussetzungen für eine weitere Beschwerde gegen die Aufhebung eines Vorbescheids des Nachlassgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 117
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98
    Es handelt sich dabei um einen bloßen Motivirrtum über Nebenwirkungen, der unbeachtlich ist (vgl. BayObLGZ 1987, 356/359 und NJW-RR 1995, 904/906).

    Darin liegt kein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses (BayObLG NJW-RR 1995, 904/906 m.w.N.), selbst wenn die Beteiligte zu 1 den Wert des gesamten Nachlasses oder einzelner Nachlaßteile falsch eingeschätzt haben sollte (MünchKomm/Leipold BGB 3. Aufl. § 1954 Rn. 7 und BGB-RGRK/Johannsen 12. Aufl. § 1954 Rn. 3).

  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91

    Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98
    Denn das Rechtsmittel steht nur denjenigen zu, die den dem Vorbescheid zugrundeliegenden Antrag gestellt haben oder hatten stellen können (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 Abs. 2 FGG; vgl. zur letztgenannten Möglichkeit BayObLG FamRZ 1992, 862/863 und Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 20 Rn. 51).

    Die Beteiligten zu 2 bis 4 sind als Antragsteller gemäß § 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 Abs. 1 und 2 FGG beschwerdeberechtigt (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 862/863) und durch ihre Eltern wirksam vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB).

  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 120/96

    Beteiligung der gesetzlichen Erben an Verfahren um Beschwerde des Testamentserben

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98
    bb) Die Beteiligten zu 2 bis 4 sind als Antragsteller und durch den Vorbescheid begünstigte (Ersatz-)Erben am vorliegenden Erbscheinsverfahren materiell beteiligt (vgl. BayObLGZ 1966, 49/65 und FamRZ 1997, 218).

    Damit scheidet eine Anwendung des § 551 Nr. 5 ZPO (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1997, 218) ebenso aus wie eine Aufhebung der Beschwerdeentscheidung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG).

  • BayObLG, 29.10.1987 - BReg. 1 Z 2/87

    Erbschaftsannahme; Ausdrücklich; Irrtum; Anfechtung; Begründung; Kenntnis;

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98
    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, daß sie etwas anderes als die Annahme der Erbschaft erklären wollte (vgl. BayObLGZ 1987, 356/358).

    Es handelt sich dabei um einen bloßen Motivirrtum über Nebenwirkungen, der unbeachtlich ist (vgl. BayObLGZ 1987, 356/359 und NJW-RR 1995, 904/906).

  • OLG Hamm, 16.07.1981 - 15 W 42/81

    Rechtsirrtum bei der Erbschaftausschlagung im Falle des § 2306 Abs. 1 Satz 1 BGB

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98
    Voraussetzung ist jedoch, daß die angefochtene Willenserklärung nicht die erstrebten, sondern davon wesentlich verschiedene Rechtsfolgen erzeugt; dagegen genügt es nicht, wenn sie außer der erstrebten Wirkung zusätzlich weitere, nicht erkannte und nicht gewollte Nebenwirkungen hat (Palandt/Heinrichs § 119 Rn. 15 m.w.N.; OLG Hamm Rpfleger 1981, 402/403).

    Die in der Rechtsbeschwerde erwähnte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Rpfleger 1981, 402) betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt.

  • BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96

    Beschwerderecht eines materiell an einem vormundschaftsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98
    Auf eine solche Verletzung haben sich die Beteiligten zu 2 bis 4 im Rechtsbeschwerdeverfahren auch nicht berufen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 685/686).
  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98
    Der Geschäftswert der Verfahren der weiteren Beschwerde richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Beschwerdeführer am Erfolg ihrer jeweiligen Rechtsmittel (vgl. BayObLGZ 1993, 115/117).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1988 - 11 W 162/87

    Antrag auf Erbscheinserteilung; Bindung des Gerichts an den nicht angefochtenen

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98
    Da er gleichsam an die Stelle der abschließenden Entscheidung tritt (BayObLGZ 1994, 73/76 und 1995, 79/83), kommt eine dem Vorbescheid aufhebende Beschwerdeentscheidung jedenfalls dann der Zurückweisung des zugrundeliegenden Erbscheinsantrags gleich, wenn das Beschwerdegericht für das Nachlaßgericht bindend (vgl. OLG Karlsruhe Rpfleger 1988, 315) die dem Antrag zugrundeliegende Erbenstellung verneint.
  • BayObLG, 20.12.1993 - 1Z BR 33/93

    Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung wegen Irrtums bei Grundstücken in der

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98
    Die Ermittlungspflicht der Tatsacheninstanzen beschränkt sich im Erbscheinsverfahren auf die Prüfung der geltend gemachten Gründe (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 848/849 m.w.N.).
  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98
    Gegen diese Entscheidung ist zwar die weitere Beschwerde statthaft mit dem Ziel, die Aufhebung des Vorbescheids zu beseitigen und damit die Entscheidung des Nachlaßgerichts wiederherzustellen (BayObLGZ 1996, 69/72).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

  • BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
  • OLG Hamm, 10.07.2020 - 10 W 108/18

    Internationale Zuständigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Testamentsauslegung,

    Im Erbscheinsverfahren ist indessen nicht nur der Antragsteller berechtigt, Beschwerde gegen den Beschluss nach § 352 e FamFG, durch den der Antrag auf Erbscheinserteilung abgelehnt worden ist, einzulegen, sondern auch jeder Antragsberechtigte, selbst wenn er keinen eigenen Antrag gestellt hat, einen solchen jedoch stellen könnte (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 8 W 302/16 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. April 1998 - 1Z BR 26/98 -, juris; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, § 59 FamFG, Rdnr. 78).
  • BayObLG, 10.02.2000 - 1Z BR 3/00

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins

    Da er gleichsam an die Stelle der abschließenden Entscheidung tritt, kommt eine den Vorbescheid aufhebende Beschwerdeentscheidung jedenfalls dann der Zurückweisung des zugrunde liegenden Erbscheinsantrags gleich, wenn das Beschwerdegericht für das Nachlassgericht bindend die dem Antrag zugrunde liegende Erbenstellung verneint (BayObLG FamRZ 1999, 117/118).
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