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   BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 11/90   

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https://dejure.org/1990,3084
BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 11/90 (https://dejure.org/1990,3084)
BayObLG, Entscheidung vom 28.05.1990 - BReg. 1a Z 11/90 (https://dejure.org/1990,3084)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Mai 1990 - BReg. 1a Z 11/90 (https://dejure.org/1990,3084)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments; Zuwendung eines Vermächtnisses; Auslegung eines "Nachtrags" einer letzwilligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1417
  • FamRZ 1990, 1275
  • Rpfleger 1990, 406
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Bonn, 28.10.1988 - 5 T 121/88
    Auszug aus BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 11/90
    Mit den Sachverhalten, die den gerichtlichen Entscheidungen zugrundelagen, die ähnliche letztwillige Verfügungen mangels ausreichender Bestimmtheit für unwirksam erachteten, ist der vorliegende Fall nicht vergleichbar (vgl. RGZ 96, 15/17; KG JR 1953, 422/423; KG OLGZ 1968, 329/331; OLG Köln Rpfleger 1981, 357/358; LG Bonn Rpfleger 1989, 63/64).
  • BayObLG, 27.10.1986 - BReg. 1 Z 23/86

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 11/90
    Das ist einhellige Rechtsprechung (z. B. BayObLGZ 1986, 426/430; BayObLG MittBayNot 1990, 122/123).
  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 1a Z 56/89

    Zur Auslegung des Begriffs "weitere Nacherben" in einem notariellen Testament im

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 11/90
    Das ist einhellige Rechtsprechung (z. B. BayObLGZ 1986, 426/430; BayObLG MittBayNot 1990, 122/123).
  • RG, 13.05.1919 - VII 89/19

    Zur Abgrenzung von Vermächtnissen gegenüber einer letztwilligen Anordnung von

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 11/90
    Mit den Sachverhalten, die den gerichtlichen Entscheidungen zugrundelagen, die ähnliche letztwillige Verfügungen mangels ausreichender Bestimmtheit für unwirksam erachteten, ist der vorliegende Fall nicht vergleichbar (vgl. RGZ 96, 15/17; KG JR 1953, 422/423; KG OLGZ 1968, 329/331; OLG Köln Rpfleger 1981, 357/358; LG Bonn Rpfleger 1989, 63/64).
  • OLG Köln, 08.04.1981 - 2 Wx 13/81

    Auslegung eines Testaments unter Berücksichtigung außerhalb der Urkunde liegender

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 11/90
    Mit den Sachverhalten, die den gerichtlichen Entscheidungen zugrundelagen, die ähnliche letztwillige Verfügungen mangels ausreichender Bestimmtheit für unwirksam erachteten, ist der vorliegende Fall nicht vergleichbar (vgl. RGZ 96, 15/17; KG JR 1953, 422/423; KG OLGZ 1968, 329/331; OLG Köln Rpfleger 1981, 357/358; LG Bonn Rpfleger 1989, 63/64).
  • OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02

    Weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts; Zurückweisung

    Gerade auch in derartigen Fällen, in denen der Erblasser nur eine Person bezeichnet hat, sich aber einer auf mehrere Personen passenden Ausdrucksweise bedient hat und die Auslegung nicht ergibt, welche dieser Personen gemeint ist, findet § 2073 BGB Anwendung (Münchener Kommentar - Schlichting, BGB, Band 9, 3. Aufl. 1997, § 2073 Rdnr. 1; vgl. auch AG Leipzig, Rpfleger 1995, 22: Erbeinsetzung "des Staates" in einem im Gebiet der ehemaligen DDR vom Erblasser vor dem 3. Oktober 1990 errichteten Testament mit der Folge einer Erbenstellung der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen zu gleichen Teilen; ferner BayOblG NJW-RR 1990, 1417, 1418: Erbeinsetzung der "beiden Altenheime der Stadt" in entsprechender Anwendung des § 2073 BGB als Erbeinsetzung der tatsächlich vorhandenen drei Altenheime zu je 1/3).
  • BayObLG, 04.04.2002 - 1Z BR 19/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei mehreren Bedachten

    Es bedarf daher auch keiner Erörterung, ob eine Zuwendung des übrigen oder restlichen Vermögens, wie hier, unter § 2087 Abs. 1 BGB fällt (so BayObLG FamRZ 1990, 1275/1276 f.; Staudinger/Otte BGB, 13. Bearb. Rn. 11; MünchKomm/Schlichting Rn. 3 jeweils zu § 2081; a.A. BayObLG FamRZ 1989, 1230/1231, während BayObLG FamRZ 1989, 1232 die Anwendbarkeit des § 2087 Abs. 1 BGB von der Klärung des Wertes der einzelnen Zuwendungen abhängig macht), oder unter § 2087 Abs. 2 BGB (so BayObLG FamRZ 1995, 246/247 f.; Senatsbeschluss vom 12.3.2002 Az.: 1Z.BR 14/01 Umdruck S. 16).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

    Vielmehr genügt es entsprechend der Zielrichtung des § 2065 BGB , wenn der Bedachte im Zeitpunkt des Erbfalls durch jede sachkundige Person anhand objektiver Kriterien bezeichnet werden kann (BGH aaO S. 202 f.; BayObLG NJW 1999, 1119/1120 und NJW 1988, 2742 ; FamRZ 1990, 1275/1277; OLG Köln Rpfleger 1984, 236/237).
  • KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02

    Erbfolgeregelung: Nachlassspaltung bei Miteigentum und Miterbenanteil an einem in

    Hat der Erblasser sowohl eine Verteilung einzelner Gegenstände vorgenommen als auch einer Person sein verbleibendes, nicht einzeln aufgeführtes Vermögen zugewandt und handelt es sich bei diesem nach seiner Vorstellung um sein wesentliches Vermögen, kann in dessen Zuwendung die Alleinerbeinsetzung dieser Person zu sehen sein (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1275 und 1399/1400; 2001, 1252/1253).
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