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   BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 2 Z 66/90   

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https://dejure.org/1990,2527
BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 2 Z 66/90 (https://dejure.org/1990,2527)
BayObLG, Entscheidung vom 28.06.1990 - BReg. 2 Z 66/90 (https://dejure.org/1990,2527)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juni 1990 - BReg. 2 Z 66/90 (https://dejure.org/1990,2527)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundbucheintragung; Haupterbengemeinschaft; Untererbengemeinschaft; Mitglieder; Gemeinschaftsverhältnis

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 88
  • FamRZ 1990, 1274
  • Rpfleger 1990, 405
  • Rpfleger 1990, 50
  • Rpfleger 1990, 503
  • BayObLGZ 1990, 188
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Oldenburg, 11.02.2019 - 12 W 143/17

    Grundbucheintragung: Grundbuchrechtlicher Hinweis bei Eintragung des

    Eine derartige Beeinflussung der materiellen Rechtslage durch eine bloße Ordnungsvorschrift des Grundbuchverfahrensrechtes (vgl. BayObLGZ 1990, 188, zit. aus juris RN 11; Demharter, GBO (31. Aufl.) § 47 RN 35) ist nicht zuzulassen.

    Nach dieser Norm ist ein bestehendes Gemeinschaftsverhältnis zweifelsfrei zu bezeichnen; andererseits sind überflüssige Zusätze zu vermeiden (BayObLGZ 1990, 188, zit. aus juris RN 11 m.w.N.).

  • OLG München, 19.07.2016 - 34 Wx 62/16

    Auslegung einer Erbanteilsabtretung bei irriger Vorstellung über die Höhe der

    (3) Zutreffend ist zwar, dass auch die teilweise Übertragung eines Erbteils zu einem Bruchteil in Frage kommt (BGH NJW 1963, 1610; BayObLGZ 1990, 188/190; Schöner/Stöber Rn. 964).
  • BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 169/90

    Zur Übertragung eines Teils eines Erbanteils an einen Miterben

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  • BFH, 07.05.2014 - II B 117/13

    Nachlassinsolvenzverfahren bei Erbengemeinschaft; Fehlen einer Prozessvollmacht

    Die Erbeserben bzw. die von ihnen gebildeten Erbengemeinschaften sind im Wege der Grundbuchberichtigung anstelle der ursprünglichen Miterben in das Grundbuch einzutragen (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. Juni 1990 BReg 2 Z 66/90, BayObLGZ 1990, 188).
  • OLG Hamm, 15.07.2011 - 15 W 97/11

    Grundbuchrechtliche Behandlung der Verfügung einer Unter-GbR

    Denn auch zu § 47 GBO a.F. entsprach es praktisch einhelliger Auffassung, dass bei einer Gesamthandsgemeinschaft, die ihrerseits ganz oder teilweise aus weiteren "Unter-Gesamthandsgemeinschaften" bestand, auch diese gemäß § 47 GBO einzutragen waren (vgl. etwa BayObLGZ 1990, 188ff für den Fall einer Erbengemeinschaft), um so die Rechtsverhältnisse nach außen zutreffend darzustellen.
  • BayObLG, 31.01.1997 - 2Z BR 7/97

    Erwerbsverbot als Eintragungshindernis - Zwischenverfügung bei durch

    Dies kann nur für einen begrenzten Zeitraum hingenommen werden, weil sonst das Grundbuch seine Aufgabe nicht erfüllen kann, zuverlässig Auskunft über die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks zu geben (vgl. BayObLGZ 1990, 188/191).
  • OLG München, 24.06.2013 - 34 Wx 117/13

    Grundbuchverfahren: Form der Eintragung einer Eigentumsvormerkung für Ehegatten

    Gerade Art und Inhalt des Gemeinschaftsverhältnisses müssen sich folglich aus der Eintragung eindeutig ergeben (BGH NJW 1997, 3235; BayObLG Rpfleger 1990, 503/504; OLG Hamm Rpfleger 1973, 250).
  • OLG München, 13.12.2010 - 34 Wx 153/10

    Grundbuchverfahren: Notwendiger Inhalt Eintragungsbewilligung bei

    Bei einer Mehrheit von Berechtigten ist die Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses erforderlich (BayObLG Rpfleger 1990, 503).
  • BayObLG, 18.05.1993 - 2Z BR 23/93

    Anforderungen an Bestimmbarkeit einer Reallast

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  • BayObLG, 22.07.1993 - 2Z BR 76/93

    Bestimmtheit einer Reallast

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  • LG Dresden, 01.12.1995 - 2 T 744/94

    Bruchteilsgemeinschaft am Erbteil

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