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BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 211/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens in einer Abwesenheitspflegschaftssache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 721 VIII 1412/70
- LG München I - 13 T 10791/99
- BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 211/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 971
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86
Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts
Auszug aus BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 211/99
Gegen die Festsetzung des Geschäftswerts, die das Landgericht für das Beschwerdeverfahren vornimmt, findet die unbefristete Erstbeschwerde statt, nicht die weitere Beschwerde (BayObLGZ 1986, 489; ständige Rechtsprechung des BayObLG).Die für den ersten Rechtszug maßgeblichen Vorschriften der Kostenordnung können als Anhaltspunkt für die vorzunehmende Schätzung herangezogen werden, sind jedoch nicht unmittelbar anzuwenden (ständige Rechtsprechung des BayObLG, vgl. z. B. BayObLGZ 1986, 489/491; 1993, 115/117; BayObLG JurBüro 1984, 266 und 1883).
- BayObLG, 24.09.1992 - 3Z BR 77/92
Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen einer Betreuung, die …
Auszug aus BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 211/99
Der Betrag liegt im Rahmen dessen, was die Rechtsprechung bei anderen Pflegschaften angesetzt hat (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 588 und OLG Stuttgart JurBüro 1990, 858, wo bei Gebrechlichkeitspflegschaften mit dem Wirkungskreis der Vermögenssorge 10 % des Pfleglingsvermögens angesetzt wurden). - BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93
Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein …
Auszug aus BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 211/99
Die für den ersten Rechtszug maßgeblichen Vorschriften der Kostenordnung können als Anhaltspunkt für die vorzunehmende Schätzung herangezogen werden, sind jedoch nicht unmittelbar anzuwenden (ständige Rechtsprechung des BayObLG, vgl. z. B. BayObLGZ 1986, 489/491; 1993, 115/117; BayObLG JurBüro 1984, 266 und 1883).
- KG, 28.09.2018 - 22 W 60/14
Nachtragsliquidation: Bestellung eines Nachtragsliquidators zum Zweck der …
Danach ist die Gesellschaft hier vollbeendet, weil der Abwesenheitspfleger, der entgegen der Auffassung des Beteiligten nicht für die Mitglieder der Gesellschaft, sondern nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZustErgG für die Wahrnehmung der Vermögensangelegenheiten der Gesellschaften bestellt worden ist (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 3Z BR 211/99 -, juris; BFH…, Urteil vom 24. August 1956 - I 57/56 U -, BFHE 63, 241 Rdn. 1), sowohl die offenen Forderungen beglichen als auch, nachdem ihm eine Auskehrung an die ihm unbekannten Gesellschafter nicht möglich erschien, den Restbetrag zu Gunsten der Gesellschafter nach § 372 Satz 2 BGB hinterlegt hat.