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   BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80   

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BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80 (https://dejure.org/1980,24327)
BayObLG, Entscheidung vom 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80 (https://dejure.org/1980,24327)
BayObLG, Entscheidung vom 28. August 1980 - BReg. 1 Z 71/80 (https://dejure.org/1980,24327)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80
    Dabei müssen die Schlußfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich sind, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen haben (BGH FamRZ 1972, 561, 562; BayObLGZ 1979, 215, 222 und 427, 433; Keidel/ Kuntze/Winkler, Rd,-Nrn. 47, 48; Jansen, Rd.-Nr. 21, je zu § 27 FGG).

    Die Auslegung kann dazu führen, daß nur scheinbar die Zuwendung eines einzelnen Gegenstandes vorliegt, der Erblasser vielmehr mit diesem Gegenstand in Wahrheit einen Bruchteil seines Vermögens, eine Vermögensgruppe oder sogar sein ganzes Vermögen dem Bedachten zuwenden wollte (BGH FamRZ 1972, 561, 562; BayObLGZ 34, 272, 277 f.; 1965, 457, 460; 1977, 163, 165; KG OLGZ 1967, 358, 361; Johannsen, WM 1972, 914, 925 f.).

  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80
    Nur In diesem Rahmen unterliegt sie der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGH LM § 133 BGB [B] Nr. 1; BayObLGZ 1976, 67, 75 f.).

    Daß es sich bei der Anordnung nicht nur um einen unverbindlichen Wunsch (vgl. BGH LM § 2084 BGB Nr. 13; BayObLGZ 1976, 67, 77) handelt, läßt die Ausdrucksweise des Erblassers deutlich erkennen.

  • BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65

    Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80
    Es handelt sich hier nicht lediglich um Zuwendungen von jeweils der Höhe nach bestimmten Geldsummen oder Werten, die Bargeld wirtschaftlich gleichgeachtet werden können, was regelmäßig für ein Vermächtnis ( § 1939 BGB ) spricht ( BayObLGZ 1960, 254, 257 e. DNo tZ 1981, 154; 1965, 457, 459 f.; Staudinger/Sey bold, Rd.-Nr. 5: Erman/Hense, Rd.-Nr. 4; Palandt/Keldel, Anm.1b, je zu § 2087 BGB), sondern von Anteilen des gesamten beweglichen ,,Vermögens", deren in Prozentsätzen ausgedrückte Größe dazu noch einen beachtlichen Wert erreicht.

    Die Auslegung kann dazu führen, daß nur scheinbar die Zuwendung eines einzelnen Gegenstandes vorliegt, der Erblasser vielmehr mit diesem Gegenstand in Wahrheit einen Bruchteil seines Vermögens, eine Vermögensgruppe oder sogar sein ganzes Vermögen dem Bedachten zuwenden wollte (BGH FamRZ 1972, 561, 562; BayObLGZ 34, 272, 277 f.; 1965, 457, 460; 1977, 163, 165; KG OLGZ 1967, 358, 361; Johannsen, WM 1972, 914, 925 f.).

  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 114/60
    Auszug aus BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80
    Bei der Zuwendung eines einzelnen, auch wertmäßig sehr bedeutenden Vermögensgegenstandes ist Indessen die Auslegung, daß es sich um eine Erbeinsetzung handelt, nicht ohne weiteres zwingend ( BayObLGZ 34, 272, 277); möglich ist auch, daß der Erblasser durch Zuwendung eines Einzelgegenstandes ein Vorausvermächtnis ( § 2150 BGB ) verfügen wollte (vgl. BGHZ 36, 115, 118 f. = DNotZ 1962, 322 und LM § 2048 BGB Nr. 5a = DNotZ 1963, 112 ; Senatsbeschluß vom 22.12.1976 - BReg. 1 Z 156/76 - Soergel/Siebert/Wotf, 10. Aufl., vor § 2147 BGB , Rd.-Nr. 6; v. Lübtow, Erbrecht, S. 377 f.).

    Gerade wenn der Erblasser dem Miterben einen einzelnen Nachlaßgegenstand durch Verfügung von Todes wegen in der Absicht zuweist, ihn gegenüber den übrigen Miterben zu begünstigen, wird ein Vorausvermächtnis und keine Teilungsanordnung gegeben sein ( RGZ 171, 358, 362; BGH LM § 2048 BGB Nr. 5a = DNotZ 1963, 112; Palandt Keidel, § 2048 BGB , Anm. la bb).

  • RG, 16.09.1943 - II 151/42

    1. Zur Auslegung eines Testaments zugunsten der Witwe und der Kinder. 2. Zur

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80
    dem Gebrauch bestimmter Worte keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen zu werden brauchte; die Verwendung bestimmHeft Nr. 3 MIttRhNotK März 1982 ter Worte ist für die Erbeinsetzung weder vorgeschrieben noch entscheidend ( § 2087 Abs. 1 BGB ; RGZ 171, 358, 361; Palandt/Keiclel, § 2087 BGB , Anm. 1; Bartholomayczlk/ Schlüter, Erbrecht, 11. Auflage, § 28 12).

    Gerade wenn der Erblasser dem Miterben einen einzelnen Nachlaßgegenstand durch Verfügung von Todes wegen in der Absicht zuweist, ihn gegenüber den übrigen Miterben zu begünstigen, wird ein Vorausvermächtnis und keine Teilungsanordnung gegeben sein ( RGZ 171, 358, 362; BGH LM § 2048 BGB Nr. 5a = DNotZ 1963, 112; Palandt Keidel, § 2048 BGB , Anm. la bb).

  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers -

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80
    Nur in diesem Fall bestimmt der zugewendete Gegenstand die Höhe des Erbteils (RG DR 1942, 977, 979) und die Erbquoten sind durch Wertvergleich zu ermitteln (RG DNotZ 1942, 182, 183 f.; BGH DNotZ 1972, 500 ; BayObLGZ 1963, 319, 324= DNotZ 1965, 230 : RGRK/Johannsen, § 2087 BGB , Rd.-Nr. 10).
  • EuGH, 12.11.1974 - 32/74

    Haaga GmbH

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80
    Denn es handelt sich hierbei um eine die Vertretungsmacht des bzw. der Geschäftsführer betreffende "einschlägige Angabe", deren Eintragung in das Handelsregister nach der 1. EG-Richtlinie zur Koordinierung des Gesellschaftsrechtes vom 9.3.1969 in Verbindung mit der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 12.11.1974 ( BB 1974, 1500 ) geboten ist Der Sinn dieser Regelung ist die klare Offenlegung der Vertretungsverhältnisse und Gewährleistung von Rechtssicherheit Der Interessierte, das Register einsehende Teilnehmer am Rechtsverkehr soll darüber aufgeklärt werden, daß im Wege des Selbstkontrahierens durch möglicherweise undurchsichtige Geschäfte Gefahren zum Nachteil der Gesellschaftsgläubiger entstehen können.
  • RG, 11.03.1909 - IV 304/08

    Kann die Erbeseinsetzung der gesetzlichen Erben wegen Irrtums über den Kreis der

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80
    Für die Auslegung einer letztwilligen Verfügung ist die allgemeine Auslegungsregel des § 133 BGB maßgebend; d. h. es ist der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht 8m bUchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (RGZ 70, 391, 394; BayObLGZ 1967, 1, 6).
  • BayObLG, 14.06.1977 - BReg. 1 Z 17/77
    Auszug aus BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80
    Die Auslegung kann dazu führen, daß nur scheinbar die Zuwendung eines einzelnen Gegenstandes vorliegt, der Erblasser vielmehr mit diesem Gegenstand in Wahrheit einen Bruchteil seines Vermögens, eine Vermögensgruppe oder sogar sein ganzes Vermögen dem Bedachten zuwenden wollte (BGH FamRZ 1972, 561, 562; BayObLGZ 34, 272, 277 f.; 1965, 457, 460; 1977, 163, 165; KG OLGZ 1967, 358, 361; Johannsen, WM 1972, 914, 925 f.).
  • BayObLG, 21.02.1962 - BReg. 1 Z 85/61

    Ablehnung von Erbscheinsanträgen; Testamentsauslegung bei Mehrzahl von Erben;

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80
    Im hier gegebenen Fall hat die Verwirkungsklausel die Bedeutung, daß die vermächtnisweise Zuwendung an die bedachten Abkömmlinge der Bet zu 1) bei Nichtbefolgung des letzten Willens entfällt; sie steht demnach unter der auflösenden Bedingung, daß diese der Verwirkungsklausel nicht zuwiderhandeln ( § 2075 BGB ; BayObLGZ 1962, 47, 57; 1966, 49, 54; Palandt/Keidel, § 2074 BGB, Anm. 2a; Haegele, JurBüro 1969, 1, 2).
  • BayObLG, 10.07.1979 - BReg. 1 Z 28/79
  • LG Köln, 08.01.1982 - 87 T 28/81

    Eintragung der Möglichkeit zur Befreiung der Geschäftsführer einer GmbH von den

  • RG, 02.11.1933 - IV B 43/33

    1. Ist der Ersatzerbe des Nacherben im Erbschein mit aufzuführen? 2. Welche

  • BayObLG, 08.12.1981 - BReg. 2 Z 35/81

    Bezeichnung des Berechtigten im Grundbuch

  • KG, 07.10.1976 - 12 U 2349/75

    Möglichkeit einer Verfahrensunterbrechung bei Tod des durch einen

  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

  • BGH, 08.11.1961 - V ZR 31/60

    Übernahmerecht als Vermächtnis

  • BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 4/79
  • BayObLG, 17.12.1979 - BReg. 1 Z 76/79
  • BayObLG, 19.05.1978 - BReg. 1 Z 39/78
  • OLG Hamm, 22.10.1981 - 15 W 147/81

    Beschluss der Wohnungseigentümer über den nachträglichen Einbau einer

    3. Erbrecht (BayObLG, Beschluß vorn 2$. 8.1980 - BReg 1 Z 71/80) BGB fe 2048; 2087; 2150 Hat der Erblasser In einen privatschriftlichen Testament einer Person einen einzelnen Gegenstand von bedeutendem Wert zugewandt, so liegt darin nicht notwendig die Einsetzung dieser Person als Erbe.
  • BayObLG, 07.11.1980 - BReg. 1 Z 64/80

    Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Letztwillige

    Für beide ist die Beschwerdeberechtigung der Rechtsbeschwerdeführerin zu bejahen; sie ergibt sich aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde ( §§ 20, 29 Abs. 4 FGG ; BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1979, 203/204 und 427/429) und daraus, daß das Landgericht an Stelle der von ihr beantragten Zurückweisung der Beschwerde der Beteiligten zu 2) lediglich die Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht verfügte (BGHZ 31, 358/361; BayObLGZ 1960, 254/256; Senatsbeschluß vom 28.8.1980 - BReg. 1 Z 71/80 - Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 2, 10, Jansen RdNr. 3, je zu § 27 FGG).
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