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   BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 254/97   

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https://dejure.org/1997,3131
BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 254/97 (https://dejure.org/1997,3131)
BayObLG, Entscheidung vom 28.08.1997 - 3Z BR 254/97 (https://dejure.org/1997,3131)
BayObLG, Entscheidung vom 28. August 1997 - 3Z BR 254/97 (https://dejure.org/1997,3131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Verwerfung eines Rechtsmittels wegen Erledigung der Hauptsache; Verwerfung von Rechtsmitteln in Unterbringungssachen; Folgen der Erledigung nach Einlegung der sofortigen Beschwer; Verfassungswidrigkeit der Unzulässigerklärung der Beschwerde gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 13a; FGG § 70; GG Art. 19 Abs. 4
    Verwerfung des Rechtsmittels wegen Erledigung der Hauptsache in Unterbringungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1323
  • MDR 1997, 1151
  • FamRZ 1998, 567
  • BayObLGZ 1997, 276
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 3 Z 88/88
    Auszug aus BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 254/97
    Die sofortige weitere Beschwerde ist unzulässig geworden, weil sie nach Erledigung der Hauptsache nicht auf die Kosten beschränkt wurde (BayObLGZ 1988, 317/318).
  • BayObLG, 15.06.1989 - BReg. 3 Z 76/89
    Auszug aus BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 254/97
    Durch das Rechtsbeschwerdegericht kann eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen (vgl. BGHZ 109, 108/109; BayObLGZ 1989, 227).
  • BayObLG, 22.04.1993 - 3Z BR 65/93
    Auszug aus BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 254/97
    Eine solche Entscheidung setzt aber voraus, daß er sein Rechtsmittel auf die Kosten beschränkt (vgl. BGHZ 86, 393; BayObLGZ 1993, 177/178 f.).
  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 222/93

    Einrichtung; Verlängerung; Aufhebung; Betreuung; Sachverständiger;

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 254/97
    Die Hauptsache ist spätestens seit 1.7.1997 mit Ablauf der vom Amtsgericht angeordneten Unterbringung erledigt (BayObLG FamRZ 1995, 488 [LS]; 1994, 320/321).
  • BayObLG, 04.08.1994 - 3Z BR 220/94
    Auszug aus BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 254/97
    Die Hauptsache ist spätestens seit 1.7.1997 mit Ablauf der vom Amtsgericht angeordneten Unterbringung erledigt (BayObLG FamRZ 1995, 488 [LS]; 1994, 320/321).
  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 254/97
    Eine solche Entscheidung setzt aber voraus, daß er sein Rechtsmittel auf die Kosten beschränkt (vgl. BGHZ 86, 393; BayObLGZ 1993, 177/178 f.).
  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 254/97
    Durch das Rechtsbeschwerdegericht kann eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen (vgl. BGHZ 109, 108/109; BayObLGZ 1989, 227).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 254/97
    Die geänderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Rechtsschutz nach Erledigung der Hauptsache (vgl. NJW 1997, 2163 ff.) hat auf die vorstehenden Grundsätze keinen Einfluß.
  • BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98

    Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Maßnahmen im Betreuungsverfahren

    Es sieht sich daran durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. August 1997 (3Z BR 254/97 - BayObLGZ 1997, 276 = FamRZ 1998, 567) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 13. Oktober 1997 (11 Wx 62/97 - FamRZ 1998, 439) gehindert.
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    »Nach Ablauf der Dauer einer vormundschaftsgerichtlich genehmigten Unterbringung ist bzw. bleibt trotz der damit eingetretenen Erledigung der Hauptsache ein eingelegtes Rechtsmittel des Betroffenen jedenfalls dann zulässig, wenn die Dauer der Unterbringung auf lediglich bis zu sechs Wochen bemessen war (Einschränkung von BayObLGZ 1997, 276).«.
  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine ausländerrechtliche

    Nach Erledigung der Hauptsache besteht für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme grundsätzlich kein schutzwürdiges Interesse mehr (vgl. BayObLGZ 1993, 82; 1997, 276 und 287).
  • LG München I, 26.10.1998 - 13 T 16441/98
    Abgesehen davon, daß sie die Kammer aus den Gründen der Entscheidungen des BayObLG (BayObLGZ 1997, 276 ff.) und des OLG Karlsruhe (BtPrax 1998, 34) - mit denen sich das BVerfG nicht auseinandersetzt - für unzutreffend hält, betrifft der Beschluß des BVerfG vom 10.5.1998 lediglich den Fall, daß sich das Rechtsmittel durch den Ablauf der Unterbringungsfrist erledigt.
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