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   BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95   

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https://dejure.org/1995,4077
BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95 (https://dejure.org/1995,4077)
BayObLG, Entscheidung vom 28.09.1995 - 1Z BR 98/95 (https://dejure.org/1995,4077)
BayObLG, Entscheidung vom 28. September 1995 - 1Z BR 98/95 (https://dejure.org/1995,4077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Aufnahme der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers in einen Erbschein; Auslegung eines Testaments bezüglich der Ernennung eines Testamentsvollstreckers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Testaments als Anordnung der Testamentsvollstreckung in Form der Dauervollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1996, 26
  • FamRZ 1996, 636
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92

    Abgrenzung zwischen Teilungsanordnung und Einsetzung eines

    Auszug aus BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95
    aa) Bei der Ernennung eines Testamentsvollstreckers ist eine bestimmte Ausdrucksweise und daher insbesondere der Gebrauch des Ausdrucks "Testamentsvollstrecker" nicht erforderlich (vgl. BayObLGZ 1992, 175, 178).
  • BayObLG, 11.06.1991 - BReg. 1 Z 27/91

    Wertung eines Verkaufsverbots im Testament als Auflage; Festsetzung des

    Auszug aus BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95
    Daraus hat das Landgericht geschlossen, die Erblasserin habe die Verfügungsmacht der Beteiligten zu 1 beschränken und sie nicht nur in Form einer Auflage (§§ 1940, 2192 ff. BGB) zur Erhaltung des angelegten Kapitals verpflichten wollen (vgl. BayObLG JurBüro 1991, 1662; Palandt/Edenhofer § 2192 Rn. 2).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95
    Dabei geht es nicht um die Ermittlung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (vgl. BGH NJW 1993, 256; BayObLGZ 1981, 79, 82 und ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 07.09.1992 - 1Z BR 15/92

    Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung eines gemeinsamen Kindes

    Auszug aus BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95
    Auch die Beteiligte zu 1, der es insoweit oblag, durch eingehende Tatsachendarstellung an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 366, 367), hat keine Anhaltspunkte aufgezeigt, die bei der Auslegung noch hätten verwertet werden oder zu weiteren Ermittlungen (§ 2358 BGB, § 12 FGG) hätten Anlaß geben können.
  • BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93

    Berufung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95
    Sie kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur daraufhin nachgeprüft werden, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. BayObLGZ 1988, 42, 47 und BayObLG FamRZ 1995, 124, 126; ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95
    Sie kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur daraufhin nachgeprüft werden, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. BayObLGZ 1988, 42, 47 und BayObLG FamRZ 1995, 124, 126; ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95
    Dies muß wegen § 27 Abs. 1 FGG, § 561 ZPO erfolglos bleiben (vgl. BayObLGZ 1991, 173, 177).
  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Auszug aus BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95
    bb) Das Beschwerdegericht hat zu Recht den gesamten Inhalt der Testamentsurkunde zur Auslegung der die Beteiligte zu 1 betreffenden Verfügungen herangezogen (vgl. BayObLGZ 1994, 313, 318).
  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
    Auszug aus BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95
    Dabei geht es nicht um die Ermittlung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (vgl. BGH NJW 1993, 256; BayObLGZ 1981, 79, 82 und ständige Rechtsprechung).
  • LG Karlsruhe, 03.08.2012 - 6 O 367/10

    Rückzahlungsansprüche einer Erbengemeinschaft gegen den Sonderverwalter wegen

    Dabei geht es nicht um die Ermittlung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Fragen, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BayOblG FamRZ 1996, 636 unter Hinweis auf BGH NJW 1993, 256 [BGH 07.10.1992 - IV ZR 160/91] ).
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