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   BayObLG, 28.10.1999 - 3Z BR 300/99   

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BayObLG, 28.10.1999 - 3Z BR 300/99 (https://dejure.org/1999,1842)
BayObLG, Entscheidung vom 28.10.1999 - 3Z BR 300/99 (https://dejure.org/1999,1842)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 3Z BR 300/99 (https://dejure.org/1999,1842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung; Eröffnung eines Testaments; Besondere amtliche Verwahrung der letztwilligen Verfügung eines Gesellschafters; Anwendbarkeit der Gesellschaftssteuerrichtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften; Gebühren für staatliche ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bestimmung des Nachlassgeschäftswerts - EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftswert der Verwahrung und der Eröffnung eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AktG §§ 101, 104; KostO §§ 14 Abs. 3, 30 Abs. 2, 101, 102, 1033, 46 Abs. 4, 107 Abs. 2; EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.7.1969 (69/335/EWG) Art. 10, Art. 12 Abs. 1 Buchst. e
    EG-widrige Handelsregistergebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 736
  • ZIP 2000, 186
  • BB 2000, 142
  • Rpfleger 2000, 128
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1999 - 3Z BR 300/99
    Dies verstoße gegen die Grundsätze der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 2.12.1997 (ZIP 1998, 206).

    Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 2.12.1997 (ZIP 1998, 206) auch keinen allgemeinen Grundsatz dahin aufgestellt, daß die Mitgliedsstaaten generell keine Gebühren für staatliche Leistungen erheben dürfen, die über die Kosten für die jeweilige Leistung hinausgehen.

  • BayObLG, 25.11.1998 - 3Z BR 164/98

    Gebühren für Handelsregistereintragungen

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1999 - 3Z BR 300/99
    Einschränkend hierzu ist es nach Art. 12 Abs. 1 Buchst. e gestattet, für Eintragungen Abgaben mit Gebührencharakter zu erheben (vgl. BayObLGZ 1998, 303/306).
  • EuGH, 29.09.1999 - C-56/98

    Modelo

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1999 - 3Z BR 300/99
    Die Entscheidung vom 2.1221.1997 beschränkt sich aber ebenso wie die vom 29.9.1999 (ZIP 1999, 1681/1683) auf die Auslegung der Richtlinie 69/335/EWG (Gesellschaftssteuerrichtlinie).
  • OLG Köln, 26.05.2003 - 2 Wx 20/03

    Gebühr für Erteilung eines Erbscheins

    Es liegt insoweit hinsichtlich der Gebühr im Erbscheinsverfahren im Ergebnis nicht anders als bei der Gebühr für eine die besondere amtliche Verwahrung eines Testaments, für die Testamentseröffnung oder für eine Grundbucheintragung, die ebenfalls jeweils nicht in den Anwendungsbereich der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie, insbesondere nicht unter das Verbot des Art. 10 lit. c der Richtlinie fallen (vgl. BayObLG Rpfleger 2000, 128; BayObLGZ 2000, 350 [352]; OLG Hamm, FGPrax 2001, 90; OLG Zweibrücken, Rpfleger 2003, 271 [272]).

    Die Entscheidungsgründe geben dagegen keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Gerichtshof die Erhebung von Gebühren auch in Bereichen beschränken wollte, die in der Richtlinie nicht geregelt sind (vgl. BayObLG Rpfleger 2000, 128; BayObLGZ 2000, 350 [352]; BayObLGZ 2001, 315 [323]).

  • BayObLG, 26.10.2001 - 3Z BR 95/01

    Verfassungsmäßigkeit der Wertgebühren in Nachlasssachen - Bewertung eines zum

    Das Landgericht zieht insoweit zu Recht eine Parallele zu der Senatsentscheidung vom 28.10.1999 (Rpfleger 2000, 128).

    Die Urteilsgründe enthalten keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Gerichtshof die Erhebung von Gebühren auch in Bereichen beschränken wollte, die in der Richtlinie nicht geregelt sind (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 736 = Rpfleger 2000, 128).

  • OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03

    Grundbuchverfahren: Gebühren bei Löschung einer nur noch auf einem

    Keineswegs kann daraus der Schluss gezogen werden, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.07.1969 (69/335/WEG i. d. F. der Richtlinie vom 10.06.1985, 85/303/EWG) wie vorliegend im Fall privaten Eigentumserwerbs müssten Grundbuchkosten dem tatsächlichen Aufwand entsprechen (OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 271; BayObLG Rpfleger 2000, 128 für Nachlasskosten).
  • OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 8 W 155/03

    Erbscheinsgebühr: Gemeinschaftsrechtskonforme Gerichtsgebühr für einen für die

    Ebenso wenig erfasst die Gesellschaftssteuer-Richtlinie die Wertgebühr für ein Verfahren auf gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern (BayObLGZ 2000, 87 = ZIP 2000, 883) oder für eine Testamentseröffnung, selbst wenn der Nachlass überwiegend aus einer Beteiligung an einer KG besteht (BayObLG ZIP 2000, 186 = NJW-RR 2000, 736).
  • OLG Zweibrücken, 22.02.2006 - 3 W 14/06

    Kostenrecht: Kostenansatz nach § 92 KostO bei einer im Wege der einstweiligen

    Deshalb ist die Erstreckung dieser Rechtsprechung auf andere Bereiche des Kostenrechts bislang einhellig abgelehnt worden (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 2001 aaO und OLG Hamm aaO für eine Eintragung im Grundbuch; BayObLGZ 2000, 87 für das Verfahren auf gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern; BayObLG NJW-RR 2000, 736 für eine Testamentseröffnung; OLG Stuttgart aaO für die Erteilung eines Erbscheines).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 213/02

    Verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonforme Höhe der Wertgebühr für die

    Dem folgt der Senat nicht; er schließt sich vielmehr der zu der von den Beteiligten zu 1) und 2) aufgeworfenen Rechtsfrage ergangenen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts an (vgl. BayObLGZ 2000, 350; 2001, 275; BayObLG NJW-RR 2000, 736; ebenso OLG Hamm FGPrax 2001, 90).
  • FG Düsseldorf, 28.10.2003 - 6 K 5326/01

    Ausgabeaufgeld; Aufgeld; Optionsanleihe; Optionsfristablauf; Rücklagenauflösung;

    Denn insoweit gibt es - wie auch der Beklagte betont - keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (so auch Häuselmann BB 2000, 142 f.; a.A. z.B. Döllerer AG 1986, 241 f.); der steuerrechtliche Einlagebegriff ist vielmehr von § 272 HGB unabhängig, wobei die Begriffsauslegung auch nicht von § 272 HGB auszugehen hat (a.A. z.B. Muhler a.a.O., 116; Hein FR 1986, 424 f.).
  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 280/00

    Wertgebühren für Eintragungen im Grundbuch

    Die Urteilsgründe enthalten keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Gerichtshof die Erhebung von Gebühren auch in Bereichen beschränken wollte, die in der Richtlinie nicht geregelt sind (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 736 = Rpfleger 2000, 128).
  • BayObLG, 05.10.2001 - 3Z BR 272/01

    Erhebung von Grundbuchgebühren bei Einbringung eines Grundstücks als

    ee) Die Gesellschaftssteuerrichtlinie enthält über Art. 10 hinaus kein generelles Verbot von Wertgebühren (vgl. BayObLG Rpfleger 2000, 128; BayObLGZ 2000, 350/352).
  • OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 350/00

    Gebührenwert bei Grundstücksübertragung zur Kapitalerhöhung

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinen Entscheidungen, die sich mit der Auslegung der GesStRl befassen, keinen allgemeinen Grundsatz dahin aufgestellt, dass die Mitgliedstaaten generell keine Gebühren für staatliche Leistungen erheben dürfen, die über die Kosten für die jeweilige Leistung hinausgehen (so zutreffend BayObLG Rpfleger 2000, 128 mit Nachweisen).
  • OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00

    Vereinbarkeit der Grundbuchgebühren mit der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie

  • LG Bonn, 12.08.2002 - 4 T 435/02
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